Werden Herstellung und Handel von illegalisierten psychoaktiven Substanzen legalisiert und reguliert (Forderungen 1 und 2), lassen sich Rahmenbedingungen für den Verkauf in Ladengeschäften festlegen.
Hinsichtlich der Bedingungen für eine verantwortungsvolle Legalisierung der Märkte lässt sich von den Negativbeispielen der staatlichen (Nicht-)Regulierung der Alkohol- und Tabakmärkte lernen (Forderung 3).
Folgende rechtlich vorgegebene Standards sollten für Verkaufsstellen in Betracht gezogen werden, um Anreize für Spontankäufe zu vermeiden und reflektierte Konsumentscheidungen zu fördern:
- Spezialisierte Fachgeschäfte, kein Verkauf im Supermarkt
- Alkohol und Tabakprodukte sollten ebenfalls nur noch in Fachgeschäften verkauft werden
- Verpackungen mit Beipackzetteln, die neben Informationen zu Wirkstoffen, typischen Wirkungen und Nebenwirkungen auch Safer Use-Hinweise enthalten – einschließlich Warnungen vor (lebens)gefährlichen Wechselwirkungen mit anderen Substanzen sowie Hinweisen für Personen mit Erkrankungen, für die der Konsum mit erhöhten Risiken verbunden ist.
- Die Vermittlung kostenfreier Angebote und Materialien, die Wissen über Safer Use und Harm Reduction sowie Informationen über Beratungsangebote, Erste-Hilfe-Infos für Notfälle und weitere themenbezogene Inhalte bereitstellen
- Werbe- und Sponsoringverbot, generell und auch an den Verkaufsstellen
- Verbot von Rabatten oder Aktionen
- Schulungen für Mitarbeitende, sodass Kund*innen fachkundige Antworten auf Nachfragen erwarten können
- Verkaufsstellen könnten als Begegnungszentren und Vernetzungsräume gestaltet werden, die eine Bewusstseinskultur fördern. Communities von Personen, die illegalisierte Substanzen konsumieren, könnten hier in einem vertrauten Umfeld aufeinandertreffen, auch außerhalb von Partys, Festivals und anonymen Online-Foren oder Social Media (Forderung 5). Einige Mitglieder dieser Communities haben vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Ausgrenzung bereits Unterstützungsnetzwerke aufgebaut, die etwa als Safer Use, Harm Reduction und Awareness-Initiativen an vielen Orten aktiv sind. Ohne Kriminalisierung lassen sich diese Projekte besser anbinden (Forderungen 8, 9 und 10). Es gibt reichlich angesammeltes Wissen, wovon beim Prozess einer Marktlegalisierung gelernt und profitiert werden muss (Forderung 15).
- Die Zulassung des Online-Handels sollte in Betracht gezogen werden, um eine Benachteiligung von Personen, die Barrieren bei der Anreise erwarten müssen oder zu weit entfernt von der nächsten Verkaufsstelle wohnen, zu vermeiden.
- Die Frage nach dem richtigen Mindestalter für den Einlass zu diesen Geschäften ist nicht einfach zu beantworten. Einerseits möchte man junge Menschen vor einem frühen und besonders riskanten Konsum bewahren, andererseits möchte man ihnen nicht die oft mangelhafte Qualität illegalisierter Substanzen zumuten. Ein Stufenmodell mit geringerem maximalen Wirkstoffgehalt für die jüngere Altersgruppe, wie es das Konsumcannabisgesetz für die Abgabe in den Cannabis-Anbauclubs an 18- bis 21-Jährige vorgibt, könnte auch für Unter-18-Jährige angewandt werden. Entscheidend für die Suche nach einer sinnvollen Lösung ist die Einbeziehung der Jugendlichen mit ihren Lebenswirklichkeiten (Forderung 13).
Zum Weiterlesen:
- Transform UK: „How to regulate Cannabis“ Abschnitt 2, Kapitel F‑J transformdrugs.org/publications/how-to-regulate-cannabis-3rd-ed Auch auf Deutsch: „Cannabis Regulieren“ legalisierung.info