Die internationalen Verträgen geben den Mitgliedsstaaten zwar seit den 60ern die Prohibition einiger psychoaktiver Substanzen vor. Die Norm des Drogenverbots bröckelt jedoch seit ein paar Jahren. Die verheerenden Schäden des globalen Drogenkriegs sind inzwischen unübersehbar, wenngleich die meistens Mitgliedsstaaten weiter am Grundsatz der Drogenbekämpfung festhalten und höchstens Ausnahmen gestatten (bspw. die deutsche Teillegalisierung von Cannabis 2024 oder die Herabstufung der Strafen auf Eigenbedarf-Mengen in Portugal 2001).
Die spätestens seit der UN-Vollversammlung (UNGASS) im Jahr 2016 lauter werdenden Appelle von Mitgliedsstaaten wie Kolumbien und der UN-Menschenrechts-Expert*innen an die Staatengemeinschaft mit der Forderung nach einem drigenden Ende des Verbots-Regimes bringen die Debatte um die Probleme der Drogenkontroll-Verträge und Lösungen (u.a. die bedachte legale Marktregulierungen durch die Mitgliedsländer ohne drohende Sanktionen durch die UN) aktuell weiter voran.