Zum Inhalt springen

Definition von Eigenbedarf für alle illegalen Drogen

Forderung 1 von 13 der 13 Forderungen für die Entkriminalisierung von Personen, die illegale Drogen nehmen

Der Besitz von illegalen Drogen für den Eigenbedarf muss straffrei sein. Strafbar sollte der Besitz illegaler Drogen nur noch dann sein, wenn profitorientierter Handel nachgewiesen werden kann. Die Justiz sollte nur dann tätig werden, wenn hinreichend Hinweise für diese Straftat vorliegen. Die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht muss für eine Verurteilung nachweisen, dass die Person

  • nicht nur für die Mitbewohner oder den Freundeskreis miterworben, produziert oder abgegeben hat (sogenanntes „Social Supply”, zu Deutsch etwa „Versorgung des sozialen Umkreises“),
  • es sich nicht ausschließlich um die Finanzierung einer Abhängigkeitserkrankung handelt (also eine Versorgung aus Not zur Abkehr leidvoller Entzugserscheinung), 
  • es sich nicht um einen Vorrat zum Eigenverbrauch handelt, ob erworben oder produziert. 

Zusammen mit Konsumierenden können sinnvolle Mengenangaben zur Unterscheidung von Eigenbedarf und profitorientiertem Handel definiert werden. Ohne die Berücksichtigung der obigen Faktoren im Einzelfall, werden Mengenangaben aber als alleiniges Merkmal den unterschiedlichen Bedarfen und Lebenssituationen nicht gerecht.

Die Schwere von Strafen für profitorientierten Handel ist in seiner Verhältnismäßigkeit zu anderen Straftaten anzupassen. Profitorientierter Handel mit illegalen Drogen ohne nachweislicher Schädigung anderer durch Gewalt sollte dem unerlaubten Handel mit anderen Gütern angepasst werden. Die Inhaftierung muss auf Fälle beschränkt werden, in denen ein triftiger Grund für den Freiheitsentzug vorliegt.


Die 13 Forderungen für die Entkriminalisierung von Personen, die illegale Drogen nehmen, im Blog:

Abschnitt A: Beendigung der Strafverfolgung
1: Definition von Eigenbedarf für alle illegalen Drogen
2: Definition von angemessenen Grenzwerten für den Straßenverkehr
3: Kursänderung in der Investitionspolitik
4: Harm Reduction und Safer Use-​Angebote flächendeckend, zielgruppenspezifisch ausbauen
Abschnitt B: Sicherung der Gesundheitsrechte
5: Safer Use in Clubs und Gaststätten entkriminalisieren
6: Drug-​Checking flächendeckend für alle gängigen Substanzen etablieren
7: Medizinische Anwendung illegaler Drogen stärken
Abschnitt C: Integration von Wissen
8: Jugendschutz mit Jugendlichen
9: Inklusion von Personen, die illegale Drogen nehmen, in der Forschung
10: Nothing About us Without Us: Mitwirkung an allen Schritten im Reformprozess
11: Dauerhaftes Engagement einer unabhängigen, interdisziplinären Fachkommission
Abschnitt D: Korrektur der Schäden
12: Deeskalation & Wiederherstellung von Privatsphäre
13: Stopp der laufenden Verfahren, Löschung der Strafregistereinträge & Entschädigung

Die 13 Forderungen für die Entkriminalisierung von Personen, die illegale Drogen nehmen, im Gesamtüberblick:

Zur Übersichts-​Seite: Über die Autor*innen und die Kampagne /​ PDF-​Download der Broschüre mit den verletzten Menschenrechten im Anhang /​ Hörversion /​ Die Unterzeichner*innen