Zum Inhalt springen

Die internationale Gemeinschaft muss dem bahnbrechenden Aufruf des UN-​Menschenrechtsbeauftragten zu einer systematischen Reform der Drogenpolitik folgen!

Zivilgesellschaftliche Erklärung von 133 Organisationen aus 48 Ländern


Mittwoch, 20. September 2023 (Genf, Schweiz)In einem heute veröffentlichten Bericht von historischer Tragweite prangert der UN-​Hochkommissar für Menschenrechte das Scheitern der strafenden Drogenpolitik und des weltweiten „Krieges gegen Drogen“ an und ruft zu einem neuen Vorgehen auf, das auf dem Recht auf Gesundheit und anderen Menschenrechten basiert, einschließlich einer legalen Regulierung von Drogen. Damit die Empfehlungen des Hochkommissars umgesetzt werden, fordern wir die internationale Gemeinschaft dazu auf, das globale Drogenkontrollsystem sowie die nationalen Drogengesetzgebungen und drogenpolitischen Maßnahmen grundlegend zu reformieren und neu auszurichten.

Jahrzehntelang hat das unrealistische Ziel einer „drogenfreien Gesellschaft“ die internationale Gemeinschaft dazu veranlasst, Drogen mittels Verboten, Kriminalisierung und harten Strafen zu bekämpfen. Seit der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema Drogen (UN General Assembly Special Session on Drugs, UNGASS) im Jahr 2016 haben die Vereinten Nationen den Schwerpunkt zunehmend auf die Gesundheits‑, Menschenrechts- und entwicklungspolitische Dimension von Drogen und Drogenpolitik gelegt. Die Bemühungen, diese Zusagen umzusetzen, sind jedoch unzureichend. Der Hochkommissar für Menschenrechte hat nun einen deutlichen Schritt nach vorne gemacht und unmissverständlich erklärt, dass eine strafende Drogenpolitik gravierende Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht und Diskriminierung vorantreibt.

Mit diesem Bericht ist das Büro des UN-​Hochkommissars für Menschenrechte die erste UN-​Organisation, die zu einer verantwortungsvollen Regulierung von Drogen als pragmatische Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Menschenrechte aller aufruft. Dies geschieht zu einer Zeit, in der bereits über 250 Millionen Menschen in Ländern leben, in denen legale Cannabismärkte Realität sind, und Länder wie Kolumbien und Deutschland ähnliche Pläne angekündigt haben. Darüber hinaus hat Bolivien gerade ein Verfahren zur Überprüfung der internationalen Einstufung und Kontrolle des Kokablattes eingeleitet, da dieses der internationalen Drogenkontrollpolitik im Jahr 1961 auf Basis überkommener und rassistischer Vorurteile unterworfen worden war.

Der neue Bericht beinhaltet überdies eine systematische Bestandsaufnahme der stark angewachsenen Anzahl drogenpolitischer Handlungsempfehlungen von UN-Menschenrechtsexpert*innen. Somit liefert der Bericht eine Vorlage für die Entwicklung von einem Vorgehen, das auf der Achtung der öffentlichen Gesundheit und den Menschenrechten beruht. Einige der wichtigsten Erkenntnisse sind:

  • Die Anerkennung von Schadensminimierung (harm reduction) als ein zentrales Element des Rechts auf Gesundheit
  • Die Benennung der Militarisierung der Drogenkontrolle als Motor staatlicher Gewalt
  • Der Aufruf zur Abschaffung der Todesstrafe für Drogendelikte
  • Die Anerkennung der Rolle unverhältnismäßiger Drogengesetze an der weltweiten Masseninhaftierung
  • Die Dokumentation der gezielten Verwendung von Drogenpolitik gegen marginalisierte Gruppen wie Indigene Völker, Menschen mit afrikanischer Abstammung und Frauen
  • Die Anerkennung der unverhältnismäßigen negativen Auswirkungen der Prohibition und Kriminalisierung auf Menschen, die von humanitären Krisen betroffen sind.

Die Umwandlung des globalen strafenden Ansatzes im Umgang mit Drogen erfordert Änderungen der grundlegenden Normen und Institutionen des internationalen Drogenkontrollsystems, die bislang auf Prohibition und Kriminalisierung beruhen. Dies beinhaltet die Reform der UN-​Drogenkontrollkonventionen und die Neuausrichtung der UN-​Drogenkontrollgremien wie des UN-​Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und des Internationalen Suchtstoffkontrollrats (INCB). Diese sind nach wie vor zurückhaltend, wenn es darum geht, mit den Staaten zusammenzuarbeiten, um ein alternatives drogenpolitisches Vorgehen zu fördern, wie es im Zentrum des Vorschlags des Hochkommissars steht, einschließlich bei der Entkriminalisierung des Drogengebrauchs und damit zusammenhängender Aktivitäten und der Notwendigkeit, den gleichberechtigten Zugang zu Diensten der Schadensminimierung (harm reduction) zu verbessern – beides Punkte, die bereits im Kern der Gemeinsamen Standpunkts des UN-​Systems zum Umgang mit Droge (UN System Common Position on Drugs) festgehalten wurden.

In Anbetracht der historischen Bedeutung des Berichts des Hochkommissars geben wir gemeinsam folgende Empfehlungen ab:

  • Wir fordern die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, die bevorstehende Zwischenbilanz der Ministererklärung über den Umgang mit Drogen von 2019 (Ministerial Declaration on drugs) zu nutzen, um den globalen Ansatz im Umgang mit Drogen neu auszurichten, und zwar durch die Verankerung des Schutzes der Menschenrechte, der öffentlichen Gesundheitsfürsorge und der Grundsätze der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung als wesentliche Ziele des globalen Drogenkontrollsystems sowie durch die Aufnahme eines Tagesordnungspunkts über den Schutz der Menschenrechte in die Tagesordnung der UN-​Suchtstoffkommission (UN Commission on Narcotic Drugs, CND).
  • Wir fordern die internationale Gemeinschaft dazu auf, zivilgesellschaftliche Organisationen und die vom „Krieg gegen Drogen“ direkt betroffenen Bevölkerungsgruppen, besonders diejenigen, die die größten Auswirkungen der Politik spüren wie Menschen, die Drogen gebrauchen, und Menschen, die in illegale Geschäfte involviert sind, in jeder Phase der Entscheidungsfindung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Drogenpolitik sinnvoll miteinzubeziehen.
  • Wir fordern die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, eine Überprüfung der UN-​Drogenkonventionen einzuleiten, um einen menschenrechtsbasierten Ansatz für eine legale Regelung bereitzustellen, und die Bestimmungen aufzuheben, die die Abschaffung traditioneller Verwendungen von international kontrollierten Pflanzen und Substanzen vorgeben.
  • Wir fordern den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (Human Rights Council) dazu auf, Strukturen für die regelmäßige Berichterstattung und die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Vereinbarkeit von Menschenrechten und Drogenpolitik einzurichten. Dies sollte entweder durch ein regelmäßiges Mandat für den Hochkommissar für Menschenrechte geschehen, der über die Auswirkungen der Drogenpolitik auf die Menschenrechte berichtet, oder durch die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses bzw. eines Sondermandats für Drogenpolitik.
  • Wir begrüßen die wachsende Anzahl von Handlungsempfehlungen, die von UN-​Organen zur Wahrung der Menschenrechte hinsichtlich der Auswirkungen von Drogenpolitik auf die Menschenrechte vorgelegt werden. Wir ermutigen alle Akteur*innen im Bereich der Menschenrechte, den vom Hochkommissar eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen und sich intensiv mit der strafenden Drogenpolitik auseinanderzusetzen, einschließlich der Frage, inwiefern das globalen Drogenkontrollsystem an sich ein Hindernis für die volle Wahrnehmung der Menschenrechte darstellt.
  • Wir fordern die Drogenkontrollorgane, einschließlich des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und des Internationalen Suchtstoffkontrollrats (INCB), dazu auf, die Dimension der Menschenrechte in der Drogenpolitik systematisch in ihre Arbeitsplanung einzubeziehen sowie dafür zu sorgen, dass sich dies in den Jahresberichten widerspiegelt, und die vom Hochkommissar dargelegten Erkenntnisse und Standards in ihrer Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.
  • Wir fordern das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), die Mitgliedstaaten und die nationalen Drogenkontrollbehörden dazu auf, von der Förderung und Finanzierung strafender Maßnahmen im Umgang mit Drogen abzusehen und dafür zu sorgen, dass jegliche finanzielle und technische Hilfe, die Drittländern für die Strafverfolgung im Zusammenhang mit Drogen zur Verfügung gestellt wird, zu keinen Menschenrechtsverletzungen beiträgt bzw. kein konkretes Risiko birgt, zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen.
  • Wir rufen die UN-​Organisationen und die Akteur*innen der internationalen Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Bevölkerungsschutz dazu auf, Dienste zur Schadensminimierung (harm reduction) in die Maßnahmen der humanitären Hilfe zu integrieren.
  • Wir fordern die Akteur*innen der UN mit den entsprechenden Mandaten nachdrücklich dazu auf, dem Beispiel des Hochkommissars für Menschenrechte zu folgen, indem sie die verantwortungsvolle Regulierung von Drogen nicht länger tabuisieren und Forschung, Empfehlungen und internationale Standards für legal regulierte Märkte bereitstellen, die mit den Werten der UN zur Förderung von Gesundheit, Menschenrechten und Entwicklung im Einklang stehen.

Eine vom International Drug Policy Consortium IDPC genehmigte Übersetzung aus dem Englischen von Philine Edbauer mit Unterstützung von Ângela Novaes und Johannes Rohr. Zur Stellungnahme im Original samt Liste der unterzeichnenden Organisationen.

4 Kommentare

Kommentare sind geschlossen, aber Trackbacks und Pingbacks sind möglich.