Aktionsplan für die Entkriminalisierung des Drogengebrauchs und die Legalisierung der Drogenmärkte

Die Feedback-​Phase endet bald! Nach jeder der 21 Forderungen findest Du/​finden Sie ein Kommentarfeld. Wir freuen uns über alle Einsendungen bis Montag, den 5. Mai 2025! Verlängert bis zum Sonntag, den 25. Mai!

Der Aktionsplan erscheint zum 26. Juni, dem Weltdrogentag 2025. So wird er als gedruckte Broschüre in etwa aussehen: Entwurf/​Vorschau (PDF)

Überblick

Teil 1: Herstellung & Handel

1. Legalisierung statt Prohibition

Entwurf

Die Probleme des Drogenverbots gehen weit über die Kriminalisierung von Konsumierenden und Illegalität einzelner Substanzen hinaus. Die Legalisierung des Anbaus von Cannabis zu Hause und in Anbauclubs zusammen mit der Entkriminalisierung des Besitzes von Mengen für den Eigenbedarf im Frühjahr/​Sommer 2024 war ein wichtiger Schritt, um erste Mechanismen zum Verbraucherschutz durchsetzen und erste legale Arbeitsplätze in der Branche zu schaffen. Eine Drogenpolitik, die sich nicht mehr am Selbstzweck des Verbots ausrichtet, sondern sich den Zielen und Grundsätzen der Menschenrechte unterordnet, erfordert jedoch die vollständige Abkehr von der Prohibition und Etablierung verantwortungvoll regulierter legaler Lieferketten und Verkaufsstellen.

Wir wollen verlässliche Qualität ohne Schäden durch ungewollte, gefährliche Streckstoffe, verpackt mit einem Beipackzettel mit Angaben über die enthaltene Dosis an Wirkstoffen sowie Lieferkettentransparenz. Preiskämpfe lassen sich zum Beisipiel durch spezielle Steuern oder Mindestpreise vermeiden. Ein staatliches Lizenzsystem für produzierende Unternehmen, den Großhandel undVerkaufsstellen, das durch Behörden verwaltet wird, kann Mindesvoraussetzungen für Unternehmen durchsetzen und ein unkontrollieriertes Branchenwachstum von vornherein vermeiden.

1. Legalisierung statt Prohibition
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2. Internationale Verantwortung statt internationaler „Drogenbekämpfung“

Entwurf

Die aktuellen Formulierungen der UN-​Übereinkommen über den Umgang mit Drogen, die als illegal definiert wurden, untersagen eine legale Marktregulierung. Die Verträge sehen aber Mechanismen vor, um bei den jährlichen Treffen der UN-​Länder Anpassungen und Änderungen vornehmen zu können. Deutschland gehört zu den größten internationalen Geldgebern für die „Drogenbekämpfung“ und aktuell scheint sich eine weitere Intensivierung dieser Aktivitäten abzuzeichnen anstatt Lehren aus 50 Jahren gescheiterter und schädlicher Anti-​Drogen-​Strategien zu ziehen.

Sich zunächst nur auf eine nationale oder europäische Lösung zur Legalisierung zu fokussieren (wie es Kanada mit Cannabis gemacht und dabei die UN-​Verträge einfach ignoriert hat), halten wir für nicht ausreichend, denn die Menschenrechtsprobleme im Zusammenhang mit dem illegalen Dorgenhandel im Rahmen einer Legalisierung, also über das Schaffen legaler Lieferketten abzubauen, ist ein weltweite Aufgabe. Es kann möglicherweise dennoch sinnvoll sein, eine national oder EU-​weite Produktion aufzubauen, um am eigenen Beispiel und als Vorreiter die Überwindung der globalen Prohibition weiter in Gang zu setzen.

2. Internationale Verantwortung statt internationaler „Drogenbekämpfung“
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3. Tabak‑, Alkohol- und Glücksspiel-​Industrie regulatorische Grenzen setzen

Entwurf

Die Tabak‑, Alkohol- und Glücksspielindustrie sind legal gewachsene Branchen, die von Produkten für berauschende Freizeit, Spaß, Geselligkeit und Freude am Risiko leben, deren Wachstumsziele
allerdings auch im Konflikt mit der Gesundheit und dem Wohlergehen junger und erwachsener Konsumierender stehen. Wir befinden nun an einem Punkt, an dem sich sowohl aus Beispielen von Jahrzehnten der legalen und zu wenig regulierten Marktwirtschaft als auch aus Beispielen der illegalen Ökonomie, in die überhaupt nicht regulatorisch eingegriffen werden kann, lernen lässt. Der Weg nach vorne ist ein gut balancierter Mittelweg. Wir streben eine Politik an, welche die Risiken dieser speziellen Konsumgüter anerkennt und die Möglichkeiten, der verantwortungsvollen Marktregulierung nutzt. Autofahren und Extremsport sind Beispiele für Aktivitäten mit Risiken, die durch Regeln und das Förderung eines Risikobewusstseins reduziert werden. Nicht übersehen werden darf: Einige der aktuell illegalisierten Substanzen sind weit weniger riskant für die persönliche Gesundheit als Alkohol und Tabak und werden mitunter als weit bereichernder beschrieben. (Ausführlicher zur Regulierung von Verkaufsstellen in Forderung 6)

3. Tabak‑, Alkohol- und Glücksspiel-​Industrie regulatorische Grenzen setzen
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4. Verhältnismäßiger und deeskalierender Umgang mit fortbestehendem illegalen Drogenhandel

Entwurf

Für soziale Probleme gibt es sozialpolitische Antworten, für gesundheitliche Probleme gesundheitspolitische Antworten, für wirtschaftliche Probleme wirtschaftspolitische Antworten. Die soziale und
ökonomische Realität von Kleindealern, die teilweise keinen Zugang zu legaler Arbeit haben, muss anerkannt werden. Die Strafverfolgung ist hier nicht hilfreich und darf insgesamt höchstes das letzte Mittel sein. Ihr Einsatz muss sorgfältig durchdacht sein, um unbeabsichtigt negative Folgen zu vermeiden. Es braucht dringend Investitionen in die Zivilgesellschaft und in die Perspektiven von jungen Menschen. Selbst bei einer umfassenden Marktlegalisierung und auch später wird der illegale Handel mindestens für eine gewisse Zeit noch fortbestehen. Er hat sich über Jahrzehnte etabliert.

Fortbestehende Strafen für illegalen Drogenhandel müssen auf ihre Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft und angepasst werden. Zum Beispiel könnte es zielführend sein, Verunreinigungen durch Streckmittel bzw. die vorsätzliche oder fahrlässige Gesundheitsgefährdung von Konsumierenden durch toxische Beimengungen ungleich höher als gute Qualität unter Stafe zu stellen und so Druck auf das Angebot des illegalen Handels auszuüben.

Gewaltverbrechen und Ausbeutung von Menschen im illegalen Handel brauchen keine Drogengesetze, um verfolgt und bestraft zu werden.

4. Verhältnismäßiger und deeskalierender Umgang mit fortbestehendem illegalen Drogenhandel
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Teil 2: Kauf & Öffentlichkeit

5. Konsumfreie Zonen in der Öffentlichkeit

Entwurf

Momentan gehört es zum Alltag dazu, wohin man auch geht, Menschen beim Konsumieren zu sehen oder regelmäßig dazu eingeladen zu werden. Auf Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit, beim Stadtbummel,
beim Ausgehen. Vor allem Alkohol und Tabak, manchmal auch andere Substanzen. Das kann Menschen, die versuchen, Abstand von ihren Konsumgewohnheiten zu gewinnen, belasten und lässt junge Menschen in eine Welt hineinwachsen, bei der ständiger Konsum (auch Shopping) als selbstverständliche Norm gilt.

Wir streben einen gesellschafltichen Umgang mit psychoaktiven Substanzen an, der gleichzeitig auch besseren Abstand davon ermöglichen kann, wenn man diesen vorzieht oder sucht. Man sollte sich dazu nicht erst an besondere Orte begeben oder aus dem Alltag zurückziehen müssen.

Eine neue gesellschaftliche Norm zu entwicklen, kann unter Umständen mit Gesetzen besser gelingen als nur durch Aufklärungskampagnen (bspw. Nichtraucherschutz). Das Cannabisgesetz hat zum Beispiel Konsumverbote tagsüber in Fußgängerzonen festgelegt, was sich auf weitere Substanzen ausweiten ließe; wichtig ist hierbei aber: Die Situationen von Patient*innen, die unterwegs Substanzen als Medikamente zu sich nehmen müssen, und Personen, die keine Wohnung zum Rückzug haben, müssen berücksichtigt werden. Solche Regelungen dürfen kein weiteres Instrument zur Vertreibung
von Menschen aus dem öffentlichen Raum bilden. Wenn es für alle Substanzen legale Konsummöglichkeiten in Innenräumen und Draußen gibt, dann kann die Festlegung von Konsumzonen bzw. konsum-​freien Zonen ein sinnvolles Instrument sein, um den öffentlichen Raum und den Alltag als allen wohltuendere Orte zu gestalten.

5. Konsumfreie Zonen in der Öffentlichkeit
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6. Anreizsysteme für einen reflektierten Einkauf

Entwurf

Werden Herstellung und Handel von jetzt illegalen psychoaktiven Substanzen legalisiert und reguliert, lassen sich auch Rahmenbedinungen für den Verkauf in Ladengeschäften festlegen. Dabei lässt sich wiederum von Alkohol und Tabak als Negativ-​Beispielen lernen. Folgende Möglichkeiten der Regulierung sollten für Verkaufsstellen in Betracht gezogen werden, um Anreize für Spontankäufe zu vermeiden und reflektierte Konsumentscheidungen zu fördern:

  • Spezialisierte Fachgeschäfte, kein Verkauf im Supermarkt
  • Unattraktive Verpackungen, die Safer Use-​Hinweise enthalten
  • Das Angebot kostenloser Kurse, die Wissen über Safer Use, gefährliche Kombinationen bei Mischkonsum, Informationen über Beratungsangebote und darüber, was ein einem Notfall zu tun ist uvm. vermitteln
  • Werbe- und Sponsoring-​Verbot, generell und auch an den Verkaufsstellen
  • Verbot von Rabatten oder Aktionen
  • Schulungen für Mitarbeitende, sodass Kund*innen fachkundige Antworten auf Nachfragen erwarten können
  • Verkaufsstellen könnten als Begegnungszentren und Vernetzungsräume gestaltet werden, die eine Bewusstseinskultur fördern. Communities von konsumierenden Menschen könnten hier in einem vertrauten Umfeld aufeinandertreffen, auch außerhalb von Partys, Festivals und anonymen Online-​Foren oder Social Media. Einige Konsumierende dieser Substanzen haben vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Ausgrenzung selbst Unterstützungsnetzwerke konstruiert, etwa als Safer Use, Harm Reduction und Awareness-​Initiative, die an vielen Orten aktiv sind. Ohne die Kriminalisierung lassen sich diese Projekte noch besser anbinden. Es gibt reichlich angesammeltes Wissen, wovon beim Prozess einer Marktlegalisierung gelernt und profitiert werden sollte.
  • Die Zulassung eines Online-​Handel sollte in Betracht gezogen werden, unter anderem für Menschen, die mobil eingeschränkt sind oder zu weit entfernt von der nächsten Verkaufsstelle wohnen
6. Anreizsysteme für einen reflektierten Einkauf
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7. Definition von angemessenen Grenzwerten für den Straßenverkehr

Entwurf

Personen, die in Deutschland für Drogendelikte verurteilt werden, werden oft zusätzlich mit Führerscheintzug und den Folgen, die dies für das persönliche und berufliche Leben bedeuten kann, bestraft. Das heißt, ohne beeinträchtigt gefahren zu sein, wird Personen, die illegale Drogen nehmen, aktuell im Generalverdacht unterstellt, nicht für den Straßenverkehr geeignet zu sein. Die MPU ist für manche unbezahlbar teuer und steht in der Kritik für Schikane und Willkür. Diese absurde Rechtspraxis muss, wie zuletzt für Cannabis geschehen, für alle Substanzen dringend beendet und durch angemessene Regelungen ersetzt werden. Für den Straßenverkehr müssen Grenzwerte festgelegt werden, die eine Teilnahme am Straßenverkehr erlauben, wenn keine Beeinträchtigung durch den Drogengebrauch gegeben ist bzw. sie nach einem kürzlichen Gebrauch nicht mehr gegeben ist. Urinproben oder Blutabnahmen ohne einen hinreichenden Verdacht auf ein Vergehen dürfen nicht mehr zulässig sein, sondern müssen als unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre anerkannt werden.

7. Definition von angemessenen Grenzwerten für den Straßenverkehr
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Teil 3: Gesundheit

8. Kursänderung in der Investitionspolitik

Entwurf

Die staatlichen Investitionen stehen in einem Missverhältnis. Ein Großteil der Ausgaben im Drogenbereich fließt nach wie vor in die Strafverfolgung. Es ist Zeit für eine Kursänderung. Ziel muss sein, jungen
Menschen und Erwachsenen Perspektiven auf ein gutes Leben zu bieten.

Es braucht einerseits Investitionen in die Einrichtung und den Ausbau von Hilfsangeboten, beispielsweise niedrigschwellige Drogenberatungen und Streetwork, und andererseits Investitionen zur Behebung struktureller Defizite, um die allgemeinen Bedingungen für ein gutes Leben zu verbessern. Es braucht Investitionen in die Aufhebung des Stadt-​Land-​Gefälles in der gesundheitlichen Versorgung, Bildungsgerechtigkeit, die Beendigung von Kinderarmut, langfristige Arbeitsverträge, Beendigung von Wohnungsnot, Notschlafunterkünfte, Zuflucht und Schutz vor häuslicher und sexueller Gewalt und die Bekämpfung von Hassverbrechen.

Die Finanzierung von Gesundheitsförderung und Schadensminderung (wie HIV/​AIDS- und Suchthilfe) ist überwiegend Aufgabe der Bundesländer. Im vergangenen Jahrzehnt hat es kaum eine Erhöhung von Zuwendungen gegeben, um die immer vielfältiger werdenden Aufgaben dieser Einrichtungen zu gewährleisten. Dies muss dringend aufgeholt werden.

8. Kursänderung in der Investitionspolitik
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9. Harm Reduction und Safer Use-​Angebote flächendeckend, zielgruppenspezifisch ausbauen

Entwurf

Wirksame Drogen- und Suchthilfe ist akzeptierend und ergebnisoffen. Sie zwingt weder Therapieform noch Therapieziel auf: Ob Abstinenz, Teilabstinenz (das heißt, von bestimmten Substanzen, während andere weiter konsumiert werden) oder ob medikamentengestützte Behandlung bei Heroinabhängigkeit – die verschiedenen Therapiearten müssen flächendeckend zugänglich werden. Flächendeckend heißt, auch im Gefängnis: Das Recht von inhaftierten Personen auf äquivalente gesundheitliche Versorgung darf nicht weiter übergangen werden.

Die Investition in Peer-​Arbeit kann besonders marginalisierte Drogengebrauchende erreichen und Informationen, Bewusstsein, Unterstützung, Empathie und die Gesundheitsversorung, die ihnen zusteht
und bisher möglicherweise unzureichend geleistet wurde, wieder nahebringen. Konsumierende, ob gelegentlich, regelmäßig oder abhängig, sowie Menschen, die substituieren oder (eine oder mehrere Substanzen) nicht mehr konsumieren, verfügen über praktisches Wissen, das auch anderen helfen kann, mit Risiken für die Gesundheit besser umzugehen und Schäden zu vermeiden.

Weitere Mängel in der gesundheitlichen Versorgung und Prävention von gesundheitlichen Schäden sind zu beheben, um das Recht auf Gesundheit von Personen, die illegalisierte Drogen nehmen, sicherzustellen. Dies beinhaltet:

  • Die Genehmigung von Drogenkonsumräumen darf nicht mehr vom Willen der Landesregierungen abhängen.
  • Der formelle Übertritt vom Jugendhilfe- zum Gesundheitssystem für Erwachsene darf keine negativen Auswirkungen für Personen haben, die sich in Behandlung befinden.
  • Gleichzeitige Behandlungsangebote von Sucht und psychischen Krankheiten wie Depression oder Angststörungen müssen zur Norm werden. Sucht, Depressionen, Angst und andere psychische
    Belastungen oder Krankheiten können in einer Wechselwirkung stehen, bei der die Sucht weniger das primäre Problem, sondern vielmehr der Bewältigungsmechanismus ist. Der Zugang zu einer allgemeinen gesundheitlichen Unterstützung und allgemeiner Psychotherapie darf deswegen nicht eingeschränkt oder verwehrt werden, wenn eine Suchtdiagnose vorliegt.
  • Schadensmindernde Maßnahmen („harm reduction“) müssen ausgebaut werden und umfassen: Saubere Konsumutensilien an Vergabestellen & Automaten, medikamentengestützte Behandlung mit Substituten („Ersatzstoffe“) und Diamorphin („Echtstoff“), einfacher Zugang zu Naloxon-​Nasenspray, Informationsmaterial über Safer Use-​Praktiken sowie über typische Wirkung und Dosierung von Substanzen und zum Umgang mit Notfällen, und Konsumutensilien wie Röhrchen und Pfeifen zur Prävention von Infektionen mit übertragbaren Krankheiten.
9. Harm Reduction und Safer Use-​Angebote flächendeckend, zielgruppenspezifisch ausbauen
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10. Safer Use in Clubs und Gaststätten entkriminalisieren

Entwurf

Der Straftatbestand der „Ermöglichung einer Gelegenheit zum Konsum“ muss gestrichen werden. Er fördert riskantes Konsumverhalten unter unhygienischen Bedingungen: Indem Gaststättenbetreiber*innen zur Durchsetzung des Drogenverbots genötigt werden, findet der Drogengebrauch an Orten wie Toiletten statt und konsumierenden Gästen bestimmter illegaler Substanzen droht teils Hausverbot. Das Verbergen des Drogengebrauchs und die drohenden Sanktionen erschweren in Notfällen jedoch den rechtzeitigen Einsatz durch das Personal. Safer Use-​Maßnahmen wie das Verteilen von sauberen
Konsumutensilien und Unterlagen, gutes Licht und eine stressfreie Atmosphäre tragen zur Verbesserung der Sicherheit bei.

10. Safer Use in Clubs und Gaststätten entkriminalisieren
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11. Drug Checking flächendeckend für alle gängigen Substanzen etablieren

Entwurf

Angebote für die Analyse illegaler Substanzen sind seit 2023 bundesrechtlich nicht mehr kriminalisiert. Das ist ein wichtiger Fortschritt, aber es wurde nur ein Teil des Problem gelöst. Drug Checking
sollte nicht mehr vom Willen der Landesregierungen abhängen, sondern muss flächendeckend, ohne Benachteiligung der ländlichen Regionen, etabliert werden. Solange einige psychoaktive Substanzen ausschließlich illegal erhältlich ist, sind diese Angebote (neben online bestellbaren, unterschiedlich aussagenkräftigen Testkits) der einzige Weg zu erfahren, was in gekauften Substanzen tatsächlich
erhalten ist.

Die Ergebnisse des Berliner Drug Checkings zeigen, so wie auch in anderen europäischen Städten mit Drug Checking Angeboten, wie sehr die tatsächlichen Wirkstoffzusammensetzungen von den erwarteten abweichen können. Das gibt den Konsumierenden die Chance, die Dosis anzupassen und informiertere Konsumentscheidungen zu treffen.

Drug Checking wird oft mit den gängen Substanzen im Club-​Kontext in Verbindung gebracht. Besonders aber auch Straßenheroin unterliegt groben Schwankungen, was zu Überdosierungen und Tod führen kann. Dieses Risiko ist vermeidbar, wenn die Dosis bekannt ist.

11. Drug Checking flächendeckend für alle gängigen Substanzen etablieren
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12. Medizinische Anwendung psychoaktiver Substanzen stärken

Entwurf

Personen, die illegalisierte Drogen nehmen oder in der Vergangenheit genommen haben, dürfen in der medizinischen Behandlung nicht mehr benachteiligt werden. Weder in der Psychotherapie noch
in der Schmerz , Krebs- noch HIV-​Therapie darf es Einschränkungen durch Drogengesetze geben.

Dass Personen, die Opioide zur Substitutionsbehandlung einnehmen, keinen Schmerz fühlen können, ist ein Vorurteil mit grausamen Folgen für die Betroffenen, denen Schmerzbehandlung, bspw. bei einer OP, verweigert wird. Diese und weiter Vorurteile gegenüber Menschen mit aktueller oder vergangener Abhängigkeit im Gesundheitssystem aufzuklären, darf nicht weiter dem Engagement einzelner Verbände überlassen werden, sondern ist Aufgabe des Staates.

Die nach der Betäubungmittel-​Verschreibungsverordnung (BtMVV) mögliche Konsiliarregelung, nach der niedergelassene Ärzt*innen bis zu 10 Patientinnen eine qualifizierte medikamentengestützte Substitutions- oder Diamorphinbehandlung ermöglichen können, wird bislang kaum genutzt. Haus- und Fachärzt*innen sollten im Umgang mit Medikamenten – die im Betäubungsmittelgesetz geregelt sind – für den Fall der Verschreibung an Personen die illegale Drogen nehmen, die benötigten Schulungen erhalten, die Lehrpläne im Studium müssen erweitert und auch an dieser Stelle Stigmatisierung und Vorurteilen begegnet werden.

In den letzten Jahren werden die in der Menschheit teilweise Jahrtausende zurückgehenden, medizinischen Einsatzmöglichkeiten von momentan illegalisierten Substanzen von wieder mehr Menschen erforscht und anerkannt. Nicht nur der Zugang zu Cannabis als Medizin musste dringend zugänglich gemacht werden. Möglicherweise wirksame Behandlungen mit anderen Substanzen dürfen von der gescheiterten Prohibitionspolitik nicht weiter ausgebremst werden. Eine umfassende Legalisierung wird die Barrieren für die Forschung an psychoaktiven Substanzen aufheben, sodass nicht mehr, wie aktuell, zäh um einzelne Ausnahmen von der Illegalität von Besitz und Beschaffung für solche Zwecke gekämpft werden muss.

12. Medizinische Anwendung psychoaktiver Substanzen stärken
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Teil 4: Wissen

13. Jugendschutz mit Jugendlichen

Entwurf

Um Jugendliche zu schützen, müssen auch sie entkriminalisiert werden. Die Strafverfolgung von Minderjährigen darf nicht weiter als Teil der Lösung betrachtet und muss durch zugewandte, evidenz-​basierte Ansätze ersetzt werden. Finanzielle Mittel, die zuvor in die Strafverfolgung geflossen sind, sollten stattdessen in Prävention, Intervention und andere Bereiche des Jugendschutzes investiert und ausschließlich von fachlich qualifizierten Sozialarbeitenden und ähnlichen Berufsgruppen durchgeführt werden. Von offizieller Seite braucht es mehr wirksame Maßnahmen zur Aufklärung, also solche Maßnahmen, die auch die vielfältigen gesundheitlichen Bedürfnisse von Menschen vermitteln. Bevormundung und Abschreckungsversuche sind ungeeignet, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und ein gesundes Risikobewusstsein zu bestärken. Für einen wirksamen Jugendschutz ist es nötig, junge Menschen und Heranwachsende als Expert*innen ihrer Lebenswelten und Generation miteinzubeziehen. Jugenschutz bedeutet nicht zuletzt auch verantwortungsvolles Handeln von Erwachsenen.

13. Jugendschutz mit Jugendlichen
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14. Inklusion von Personen, die illegalisierte Drogen nehmen, in der Forschung

Entwurf

Forschung über Drogengebrauch, Abhängigkeit und die Entwicklung von Hilfsangeboten und Therapieformen sollte den Qualitätsanspruch erfüllen, den Untersuchten ihre aktive Beteiligung von der
Beratung im Studiendesign bis hin zu Leitung von Untersuchungen zuzugestehen. Menschen, die illegalisierte Drogen nehmen, bringen Wissen über Drogenkulturen, Gebrauchsmuster, Risiken sowie Strategien im Umgang mit Kriminalisierung und Stigmatisierung mit, das Außenstehenden kaum zugänglich ist.

14. Inklusion von Personen, die illegalisierte Drogen nehmen, in der Forschung
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15. Nothing About Us Without Us: Beteiligung an allen Schritten im Reformprozess

Entwurf

Menschen, die illegalisierte Drogen nehmen, und den von ihnen geführten Organisationen darf die Mitwirkung an der Gestaltung von Drogen- und Suchtpolitik nicht abgesprochen werden, wie es in Ministerien, Ausschüssen und Fachgruppen bisher die Regel ist. Welche reale Bedeutung Gesetze für Menschen haben, die direkt von drogen- und suchtpolitischen Regelungen und Entscheidungen betroffen sind und ob „gut gemeinte“ Verschläge unbeabsichtigte Konsequenzen haben, kann durch eine umfassende Beteiligung frühzeitig geklärt werden. Entscheidungsträger*innen sind von Drogen- und Suchtpolitik oft selbst nicht betroffen und wissen teilweise nicht, wie sich die Gesetze in verschiedenen Lebenssituationen konkret auswirken. Die Beteiligung von Konsumierenden illegalisierter Drogen und Klient*innen des Hilfesystems bei der Bewertung und Weiterentwicklung von Drogen- und Suchtpolitik muss zum Selbstverständnis werden.

Die Organisation von Beteiligung an Reformprozessen muss die Bereitstellung klarer, zugänglicher und glaubwürdiger Informationen über alle politischen und rechtlichen Änderungen beinhalten.

15. Nothing About Us Without Us: Beteiligung an allen Schritten im Reformprozess
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16. Relevante Daten erfassen, Transparenz schaffen

Entwurf

Momentan gibt es vereinzelte Daten zum Drogengebrauch und zu Trends in der Bevölkerung. Manche Daten sind wenig aussagekräftig. Zum Beispiel die jährlichen Todeszahlen zeigen zwar ihren steten Anstieg unter der Politik der auf Strafverfolgung, sie erklären jedoch wenig über die konkreten Umstände der Verstorbenen. Daten über Behandlungszahlen sagen oft letztlich nur aus, wie viele Behandlungsplätze es gibt. Wenn wegen mehr Angebot an Behandlungsplätzen oder der sinkenden Stigmatisierung von psychischen Problemen generell in der Bevölkerung mehr Behandlungen nachgefragt oder aufgesucht werden, kann dies vielmehr positiv interpretiert und sollte begrüßt werden.

In Deutschland sind die konkreten Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts bisher kaum untersucht worden. Die drogen-​bezogene Arbeit von Staatsanwaltschaften, Gerichten, Haftanstalten, Sicherheitsverwahrung, und Polizeibehörden und insbesondere der „Spezialeinheiten gegen öffentlich sichtbaren Drogenhandel“, über die Polizeipraxis bei Hausdurchsuchungen, Verkehrspolizist*innen, Polizeischulen und Zoll ist bisher kaum transparent. Wie habens ich diese Aktivitäten konkret auf die Einzelen Menschen im Visier und die Verurteilten auswirkt und was bedeutet die Drogenpolitik für die Gesellschaft im Ganzen?

Betrachtet man sozialwissenschaftliche Erkenntnissen im Allgemeinen, etwa auch zur Politik und Polizeipraxis der Clankriminalisierung, oder von drogenpolitischen Untersuchungen anderer Ländern, kann man auch in Deutschland davon ausgehen, dass sich die aktuelle Drogenpolitik inbesondere auf rassifizierte, migrantisierte und von Armut betroffene Menschen negativ auswirkt.

In der deutschen, europäischen und internationalen „Drogenbekämpfung“ fehlt es zudem an Transparenz über die Verwendung öffentlicher Mittel. Wofür wird Geld ausgegeben und werden die formulierten Ziele erreicht?

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und offiziellen Berichte, die aber dennoch vorliegen und ein deutliches Bild sprechen, müssen in politischen und öffentlichen Debatten endlich verhältnismäßige Beachtung finden.

16. Relevante Daten erfassen, Transparenz schaffen
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Teil 5: Wiedergutmachung

17. Deeskalation & Wiederherstellung von Privatsphäre

Entwurf

Polizeiliche Befugnisse, die im Rahmen der gescheiterten und schädlichen „Drogenbekämpfung“ eingeführt wurden, sind wieder abzubauen. Beispielsweise müssen die Festlegungen von Stadtgebieten, in denen anlasslose Kontrollen erlaubt wurden (sogenannte „Gefahrengebiete”), aufgehoben und das Postgeheimnis wieder vollständig hergestellt werden.

Die Wiederherstellung übertretener Privatsphäre betrifft außerdem diese gängigen Praktiken (die nur noch in Ausnahmefällen verhältnismäßig sein könnten):

  • Massenweises Abhören von Gesprächen und andere Überwachung
  • Einsatz von Drogenhunden
  • Urinproben: Zweckmäßig sind sie weder am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, noch nicht in Haft und auch nicht in Arztpraxen. Sie sind grundsätzlich nur dann angemessen, wenn eine Urinanalyse von der betreffenden Person gewünscht wird.
17. Deeskalation & Wiederherstellung von Privatsphäre
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18. Stopp der laufenden Verfahren, Löschung der Strafregistereinträge & Entschädigung

Entwurf

Die Entkriminalisierung muss die Annullierung aktueller Verfahren und die Wiedergutmachung aller früheren Verurteilungen und strafrechtlichen Sanktionen inklusive Geld- und Haftstrafen umfassen, die nach
der Legalisierung kein Delikt mehr sind.

Darüber hinaus braucht es Pläne für die Entschädigung und Wiedergutmachung sekundärer Sanktionen und monetär messbarer Schäden wie die Folgen von Führerscheinentzug, Ausbildungs- oder Arbeitsplatzverlust, Kosten für die MPU zur Wiedererlangung des Führerscheins, Berufsverbote, Wohnungskündigungen (etwa nach Hausdurchsuchungen) ebenso wie Kosten für die soziale, gesundheitliche
und psychische Rehabilitierung.

Die Strafregistereinträge sind vollständig zu löschen.

18. Stopp der laufenden Verfahren, Löschung der Strafregistereinträge & Entschädigung
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19. Restrukturierung der Verantwortlichkeiten zwischen Kommunen, Land und Bund

Entwurf

Aktuell verteilen sich die Zuständigkeiten in der Drogen- und Suchtpolitik und der Finanzierung von Gesundheitsleistungen über alle 3 Ebenen: Kommunen, Land und Bund, was praktisch zu verschiedenen Problemen führt.

Die Gesundheitsrechte werden je nachdem wo man in Deutschland wohnt, sehr unterschiedlich gewährleistet oder teilweise komplett untersagt. Das Problem, dass manche Landesregierungen erwiesermaßen wirksame Angebote wie Drogenkonsumräume den dort lebenden Menschen komplett verweigern, muss endlich gelöst werden.

Bei der Strafverfolgung legen Polizei und Justiz der Bundesländer unterschiedliche Härten an. Auch mit dem neuen Cannabisgesetz sind die neu definierten Ordnungswidrigkeiten nicht bundeseinheitlich geregelt.

Für die Prävention und Aufklärung an Schulen muss ein bundesweiter Mindeststandard durchgesetzt werden. Wirksame Programme wurden bereits entwickelt, aber kommen jungen Menschen an vielen Schulen nicht zugute.

19. Restrukturierung der Verantwortlichkeiten zwischen Kommunen, Land und Bund
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20. Öffentliche und institutionelle Aufklärung

Entwurf

Wir alle sind mit der Normalität des Drogenverbots aufgewachsen. Einige Mythen, Unsicherheiten, inzwischen überholte Erkenntnisse aus der Wissenschaft und Vorurteile sind stark verbreitet. Um auf diesen Umstand zu reagieren, muss eine Neuausrichtig der Politik allgemeine Aufklärungskampagnen enthalten und in beteiligten Behörden und Institutionen zeitgemäßes Wissen aus der Forschung vermitteln
– darunter bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, in Gefängnissen, Gesundheitsämtern, Jugendämtern und Ministerien des Bundes und der Länder. 

Die Stigmatisierung, inbesondere von marginalisierten Drogengebrauchenden bzw. Nutzer*innen bestimmter illegalisierter Substanzen, hat sich in vielen Köpfen fest verankert. Die Entstigmatisierung ist eine große, aber dringende Aufgabe, für die der Staat Verantwortung übernehmen sollte. Eine vollständige Entstigmatisierung kommt unter der Politik der Kriminalisierung und Illegalität allerdings an Grenzen.

Eine umfassender Wiedergutmachung und die Sicherstellung der Nichtwiederholung erfordert, nachdem der Fehler der kontraproduktiven, schädlichen Drogenpolitik anerkannt wurde, eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Bedeutung und Folgen für die Einzlenen, Deutschland und Deutschlands Rolle im internationalen Drogenkrieg als Ganzes. (Hierzu auch Forderung 16)

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21. Dauerhaftes Engagement einer unabhängigen, interdisziplinären Fachkommission

Entwurf

Für eine nachhaltige Verbesserung der drogen- und suchtpolitischen Strategien braucht es die gesetzliche Verankerung einer unabhängigen, interdisziplinären Fachkommission. Dieser Kommission müssen
Menschen, die illegalisierte Drogen nehmen, angehören. Die Kommission könnte vom Bundesbeauftragten für Drogen- und Suchtfragen koordiniert werden. 

Neben der Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Beratung der Bundesregierung, muss die Ausarbeitung eines konkreten Bauplans für die Legalisierung zu den Kernaufgaben der Kommission gehören. 

Die fachliche Arbeit muss fortwährend und unabhängig von eventuellen Regierungswechseln gewährleistet werden. Die unabhängige Kommission sollte nicht nur den Umgang mit den momentan illegalen psychoaktiven Substanzen fachkundig begleiten, sondern auch Einschätzungen zum Umgang mit Alkohol, Tabak- und Nikotin-​Produkten sowie zur Regulierung von Glücksspiel geben und sich mit nicht-​substanzbezogenen Abhängigkeiten befassen.

21. Dauerhaftes Engagement einer unabhängigen, interdisziplinären Fachkommission
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Dank eurer großartigen Unterstützung haben wir bereits 2.500 Euro für den Druck und Versand unseres Aktionsplans gesammelt – ein riesiger Meilenstein! Jetzt fehlt noch der zweite entscheidende Schritt: 2.500 Euro für unsere Presse‑, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.

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