Die Todesstrafe für Drogendelikte: Globaler Überblick 2025

36 Länder wenden weiterhin die Todesstrafe für Drogendelikte an 

1212+ Menschen wurden im Jahr 2025 für Drogendelikte hingerichtet

331+ Todesurteile für Drogendelikte wurden im Jahr 2025 verhängt

2450+ Menschen sitzen derzeit weltweit für Drogendelikte in Todeszellen

Der Bericht und die Übersetzung

Dies ist eine gekürzte Übersetzung des Jahresberichts von Harm Reduction International (HRI) über die globale Anwendung der Todesstrafe im Jahr 2025. Der englischsprachige Bericht und eine Kurzfassung sind hier im Original kostenlos abrufbar. 

Nicht übersetzt wurden die beiden Kapitel “Key national developments” und “Key international developments”, welche die Erkenntnisse vertiefender beschreiben.

Die übersetzten Abschnitte beinhalten Spotlights auf Iran, Saudi-​Arabien und die internationalen Institutionen.

Wir danken erneut für das Vertrauen und die Genehmigung zur Übersetzung und Veröffentlichung im My Brain My Choice Blog. Die Nummerierung der Quellen erfolgt wie im Originalbericht. 

Übersetzung: Philine Edbauer (My Brain My Choice). 

Harm Reduction International (HRI)

Harm Reduction International (HRI) setzt sich für eine Welt ein, in der die Drogenpolitik die Würde, die Gesundheit und die Rechte der Menschen schützt.

Gestützt auf Daten und als Interessenvertretung setzt sich HRI für Harm Reduction (Maßnahmen der Schadensminderung) und drogenpolitische Reformen ein. HRI zeigt auf, wie auf Grundrechten basierte, evidenzgestützte Maßnahmen im Umgang mit Drogen zu gesünderen und sichereren Gesellschaften beitragen und warum Investitionen in Harm Reduction sinnvoll sind.

HRI ist eine Nichtregierungsorganisation mit besonderem Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen.

2025 auf einen Blick

Mindestzahl der bestätigten Hinrichtungen für Drogendelikte (2016–2025)

  • Weltweit wurden mindestens 1.212 Menschen für Drogendelikte hingerichtet (ohne Zahlen aus China, Vietnam und Nordkorea). Dies entspricht einem Anstieg von 97 % gegenüber 2024 und ist der höchste Wert, der seit Beginn der Erfassung drogenbezogener Hinrichtungen durch HRI im Jahr 2007 verzeichnet wurde.
  • Drogendelikte machten über 46 % aller weltweit bestätigten Hinrichtungen aus.
  • Die Anzahl der Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogen stieg zwischen 2024 und 2025 in Iran und in Saudi-​Arabien um 97 %. Ausländische Staatsangehörige und Angehörige ethnischer Minderheiten sind unter den Hingerichteten weiterhin überproportional vertreten.
  • In fünf Ländern (China, Iran, Kuwait, Saudi-​Arabien und Singapur) wurden Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten bestätigt. Es wird davon ausgegangen, dass auch in Nordkorea und Vietnam Hinrichtungen vollstreckt wurden, doch aufgrund staatlicher Geheimhaltung und Zensur lässt sich keine Mindestzahl feststellen.
  • Zwei Länder (Algerien und die Malediven) haben ihre Gesetze geändert, um die Todesstrafe für bestimmte Drogendelikte einzuführen. Zum ersten Mal seit über einem Jahrzehnt ist die Zahl der Länder mit Todesstrafe für Drogendelikte gestiegen – auf insgesamt 36.
  • In 18 Ländern wurden 331 Todesurteile für Drogendelikte bestätigt – ein Land mehr als im Jahr 2024.
  • Mindestens 2.450 Menschen (wahrscheinlich Hunderte mehr) sitzen in 22 Ländern für Drogendelikte in Todeszellen.
  • Die bestätigten Zahlen stellen wahrscheinlich eine erhebliche Unterschätzung der tatsächlichen Zahl drogenbezogener Hinrichtungen und Todesurteile dar. Grund dafür sind ein anhaltender Mangel an Transparenz sowie die Geheimhaltung von Informationen über die Anwendung der Todesstrafe.

Globaler Überblick

Das Jahr 2025 war für die weltweite Drogenkontrollpolitik ein außerordentlich brutales. Eine Rekordzahl an drogenbezogenen Hinrichtungen in einer kleinen, aber entschlossenen Gruppe von Ländern führte zur höchsten Zahl an Hinrichtungen, die weltweit jemals verzeichnet wurde – seit HRI im Jahr 2007 begann, über drogenbezogene Hinrichtungen zu berichten. Mindestens 1.212 Menschen wurden für ein Drogendelikt hingerichtet.

Diese Zahl stellt wahrscheinlich nur ein Bruchteil aller im Jahr 2025 vollstreckten Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogen dar, da China, Nordkorea und Vietnam weiterhin im Verborgenen handeln.

Tatsächlich wären die meisten in diesem Bericht enthaltenen Informationen nicht zugänglich, wären da nicht die Bemühungen der Zivilgesellschaft und der direkt von der Todesstrafe betroffenen Menschen, die trotz des schrumpfenden Raums für zivilgesellschaftliches Engagement und der schwindenden finanziellen Mittel in vielen Ländern ihre unverzichtbare Beobachtungsarbeit fortsetzen. (6)

Die Zahl der bekannten drogenbezogenen Hinrichtungen stieg zwischen 2024 und 2025 um 97 %. Der Anstieg ist vor allem auf einen starken Zuwachs in Iran zurückzuführen, wo Hinrichtungen angesichts zunehmender Proteste zu einem zentralen Instrument der Unterdrückung geworden sind, sowie in Saudi-​Arabien, das seinen „Krieg gegen die Drogen“ kürzlich verschärft hat. In vergleichsweise geringerem Maße trugen auch Singapur und Kuwait zu diesem Anstieg bei.

Auch wenn diese Zahlen nur einen Ausschnitt darstellen, bestätigen sie doch einen inzwischen etablierten Trend: Die repressive Drogenbekämpfung ist weltweit ein wesentlicher Faktor für die Anwendung der Todesstrafe. Drogenbezogene Hinrichtungen machen über 46 % aller weltweit bestätigten Hinrichtungen aus (fast jede zweite), und in mehreren Ländern sind Drogendelikte die Hauptdelikte, für die Menschen zum Tode verurteilt werden oder im Todestrakt sitzen. Dies gilt trotz weniger Hinweise darauf, dass die Anwendung der Todesstrafe den Drogenkonsum und die Drogenkriminalität verringern würde – das erklärte Ziel dieses Vorgehens. Der Weltdrogenbericht 2025 des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) beschreibt einen agilen und florierenden globalen Drogenmarkt mit einem vernehmbaren Anstieg des Drogenkonsums, einer scheinbar unaufhaltsamen Expansion des Marktes für synthetische Drogen, der Entwicklung neuer Substanzen – von denen einige wirksamer und tödlicher sind als je zuvor – sowie einem „Rekordjahr“ für den globalen Kokainmarkt. Asien und Nahost, wo sich die meisten Länder befinden, die bei Drogendelikten weiterhin auf die Todesstrafe setzen, bleiben Brennpunkte des Drogenhandels, und Südostasien ist ungebrochen der größte und aktivste Methamphetamin-​Markt der Welt. (7)

Unter den Menschen, die im Jahr 2025 weltweit für Drogendelikte hingerichtet wurden, waren mindestens 23 Frauen, 338 stammten Berichten zufolge aus ethnischen Minderheiten (fast jeder Vierte der Hingerichteten) und 271 waren ausländische Staatsangehörige (mehr als jeder Fünfte der Hingerichteten). Viele der hingerichteten Personen haben ähnliche Lebensgeschichten: einen von Armut geprägten Hintergrund, Mängel im Gerichtsverfahren und eine untergeordnete Rolle im Drogenhandel, sodass sie für die Strafverfolgungsbehörden zwar gut sichtbar, auf dem Drogenmarkt jedoch leicht ersetzbar waren.

Im Laufe des Jahres 2025 wurden in 18 Ländern (ein Land mehr als 2024) mindestens 331 Menschen für Drogendelikte zum Tode verurteilt. Darunter waren mindestens 7 Frauen und 33 Ausländer*innen. In 22 Ländern sitzen weiterhin über 2.450 Menschen für Drogendelikte im Todestrakt; Hunderten von ihnen droht eine unmittelbar bevorstehende Hinrichtung.

Das langjährige Versagen der internationalen Gemeinschaft, Regierungen für diese unmenschliche, illegale und ineffektive Praxis zur Rechenschaft zu ziehen, hatte in Verbindung mit populistischer Rhetorik, die Drogen als existenzielle Sicherheitsbedrohung darstellt, im Jahr 2025 schwerwiegende Folgen. Es gab nicht nur eine erschreckend hohe Zahl von Hinrichtungen und einen drastischen Anstieg der Todesurteile in Ländern wie dem Irak und Indonesien; es wurden auch vereinzelt strafrechtliche Reformen mit verschärfenden Maßnahmen verabschiedet. Zum ersten Mal seit über einem Jahrzehnt führten zwei Länder – Algerien und die Malediven – die Todesstrafe für Drogendelikte ein. Diese Entwicklungen stehen im Widerspruch zur internationalen Verpflichtung der Staaten, die Anwendung der Todesstrafe schrittweise einzuschränken, und laufen dem weltweit etablierten Trend zur universellen Abschaffung der Todesstrafe zuwider.

Wir erleben in vielen Ländern und weltweit eine weitere Verschärfung der Rhetorik des „Kriegs gegen die Drogen“, was vielleicht am besten durch die außergerichtlichen Tötungen veranschaulicht wird, die die USA unter dem Vorwand der Bekämpfung von „Drogenterrorismus“ („narcoterrorism“) in internationalen Gewässern durchführen. (8) Diese Eskalation vollzieht sich in einem internationalen drogenpolitischen Umfeld, das von strukturellen Machtungleichgewichten geprägt ist, wobei Länder mit hohem Einkommen (wie die USA) einen unverhältnismäßig großen Einfluss auf die Drogengesetze und ‑politik, die Finanzierung sowie die Strafverfolgung in Ländern mit niedrigerem Einkommen ausüben. Anstatt Schäden zu mindern, reproduziert diese neokoloniale Dynamik Hierarchien aus der Kolonialzeit, perpetuiert Schäden und lenkt Ressourcen in ineffektive, strafende Strafverfolgungsmaßnahmen, und weg von bewährten, Grundrechts-​basierten und gesundheitsorientierten Ansätzen. (9)

Sollten sich diese Darstellungen weiter durchsetzen, besteht die ernsthafte Gefahr, dass extreme Maßnahmen wie die Todesstrafe als Instrument der Drogenbekämpfung weiter normalisiert werden.

Dies ist keine plötzliche Krise. Es handelt sich um eine seit langem angekündigte Eskalation eines Trends, der 2021 begann und von internationalen Akteuren toleriert wurde. Eine Handvoll Stimmen – vor allem das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) und UN-Menschenrechtsexpert*innen, die Europäische Union sowie einige wenige Länder – haben die Hinrichtungen verurteilt und Moratorien empfohlen, (10) doch viele andere haben geschwiegen. Infolgedessen werden die Länder, die Hinrichtungen vollstrecken, kaum oder gar nicht zur Rechenschaft gezogen. Am auffälligsten ist das Fehlen jeglichen öffentlichen Engagements seitens des UN-​Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung UNODC, das bisher nicht nur versäumt, öffentlich Stellung zu diesem Thema zu beziehen, sondern auch aktiv Drogenbekämpfungsprogramme in Ländern unterstützt, die Hinrichtungen vollstrecken, darunter Iran.

Die Krise, mit der wir konfrontiert sind, erfordert mutiges und entschlossenes Handeln. Weiteres Schweigen, Zögern oder Aufschieben der Auseinandersetzung mit der Anwendung der Todesstrafe als Mittel der Drogenbekämpfung läuft Gefahr, nicht nur als Gleichgültigkeit, sondern als Akzeptanz – wenn nicht gar als Mittäterschaft – interpretiert zu werden. Keine Regierung kann ehrlich behaupten, die „Gesundheit und das Wohlergehen der Menschheit“ – das Hauptziel der weltweiten Drogenbekämpfung – zu fördern, indem sie ihre eigene Bevölkerung tötet. Eine sofortige und kritische Neubewertung des derzeitigen Ansatzes der Bestrafung und der damit verbundenen tiefgreifenden menschlichen, rechtlichen und sozialen Schäden ist dringend erforderlich, um eine wirksamere und humanere Drogenpolitik zu verwirklichen und schließlich die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu erreichen.


Spotlight 1: Der Krieg im Iran gegen die Bevölkerung

Der verschärfte Krieg gegen Drogen in Iran hat marginalisierte Gruppen, darunter ethnische Minderheiten, Menschen aus benachteiligten Verhältnissen und ausländische Staatsangehörige, unverhältnismäßig stark getroffen. Viele dieser Personen mussten Gerichtsverfahren durchstehen, die von schweren Rechtsverletzungen geprägt waren. Die meisten Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogenvergehen werden in Iran nicht offiziell bekannt gegeben. In mindestens 65 Fällen wurden Hinrichtungen heimlich (ohne vorherige Ankündigung) vollstreckt, während in sechs weiteren Fällen die Familien zwar benachrichtigt wurden, ihnen jedoch ein letzter Besuch verweigert wurde, sodass also den zum Tode Verurteilten und ihren Angehörigen das Besuchsrecht vorenthalten wurde.

Wie Iran Human Rights berichtet, sind Menschen mit den wenigsten Möglichkeiten, sich zu verteidigen, überproportional von der Todesstrafe betroffen, insbesondere diejenigen, die in Armut leben, Diskriminierung ausgesetzt sind oder an den Rand der Gesellschaft gedrängt wurden. So stammte beispielsweise ein kurdischer Kommunalangestellter, der am 25. September 2025 hingerichtet wurde, Berichten zufolge aus einer armen Familie und konnte sich keinen Anwalt seiner Wahl leisten. (15) Es gibt zudem Hinweise darauf, dass im Laufe der Zeit mehrere Mitglieder derselben Familie und Gemeinschaft wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt oder hingerichtet wurden. (16) Ein solcher von Iran Human Rights gemeldeter Fall betrifft Chah Kheyr, ein kleines Dorf in Lorestan, in dem die ethnische Minderheit der Lak lebt und das nur 544 Einwohnende zählt. Zwischen 2010 und 2025 wurden mindestens 70 Menschen aus Chah Kheyr hingerichtet, von denen mindestens 27 für Drogendelikte hingerichtet wurden, während weitere 100 für Drogendelikte in der Todeszelle sitzen.

Im Laufe des Jahres 2025 prangerte die Zivilgesellschaft verschiedene Fälle an, in denen Hinrichtungen vollstreckt wurden, bevor die Betroffenen das gesamte Rechtsmittelverfahren durchlaufen hatten oder während noch eine gerichtliche Überprüfung anhängig war. Dies stellt einen Verstoß gegen grundlegende Rechte auf ein faires Verfahren dar. So wurde beispielsweise am 4. August 2025 ein belutschischer Mann hingerichtet, obwohl sein Fall gerade geprüft wurde und eine neue Kontrollanhörung bevorstand. Seine Hinrichtung erfolgte ohne vorherige Ankündigung, wodurch ihm ein letzter Besuch seiner Familie verwehrt blieb. (17) Ebenso wurde ein kurdischer Mann am 7. September 2025 heimlich hingerichtet, obwohl eine gerichtliche Überprüfung umstrittener Aspekte seines Falles im Gange war und eine weitere Anhörung für den 3. November 2025 angesetzt war. (18) Ein weiterer belutschischer Mann, der ursprünglich für ein Drogendelikt zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war, wurde am 9. Februar 2025 hingerichtet, nachdem sein Urteil aus nicht bekannt gegebenen Gründen in die Todesstrafe umgewandelt worden war. (19)

Das islamische Strafgesetzbuch des Iran lässt „elm-​e-​qazi“ (das Wissen des Richters) als zulässige Grundlage für die Feststellung der Schuld zu, wenn kein Geständnis oder keine Zeugenaussagen vorliegen, basierend auf anderen verfügbaren Beweisen, einschließlich Indizien. Iran Human Rights hat jedoch Fälle gemeldet, in denen „elm-​e-​qazi“ willkürlich angewendet wurde. So wurden beispielsweise drei Männer in einem gemeinsamen Verfahren zum Tode verurteilt, obwohl weder Drogen noch andere Beweise gefunden wurden. Sie wurden alle am 9. September 2025 hingerichtet. (20)

Zu den weiteren dokumentierten Menschenrechtsverletzungen zählen durch Zwang und Folter erzwungene Geständnisse, die systematische Verweigerung eines wirksamen Rechtsbeistands sowie die Verhängung von Todesurteilen durch Richter der Revolutionsgerichte ohne Beweise. (21) All diese Fälle verstoßen gegen die internationalen Verpflichtungen des Iran und gegen seine eigenen Gesetze.


Spotlight 2: Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogen und ausländischen Staatsangehörigen in Saudi-Arabien

Das abrupte Ende eines kurzen Moratoriums für Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten im Jahr 2022 löste einen starken Anstieg staatlich sanktionierter Tötungen aus, von denen einige der schutzbedürftigsten Mitglieder der Gesellschaft unverhältnismäßig stark betroffen waren: Ausländer*innen, Migrant*innen und mutmaßliche Opfer von Menschenhandel.

Berichte von ALQST for Human Rights, Amnesty International, der European Saudi Organisation on Human Rights (ESOHR) und Reprieve (24) sowie die Beobachtungen von HRI zeigen, dass 78 % der Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten im Jahr 2025 ausländische Personen betrafen, darunter 39 Menschen aus Somalia, 35 aus Pakistan, 35 aus Äthiopien, 22 aus Ägypten, 17 aus Afghanistan, 11 aus Jordanien, 10 aus Nigeria, 7 aus Syrien, 6 aus Iran, 4 aus Sudan und 1 aus Indien. Es ist das erste Mal seit mindestens einem Jahrzehnt, dass somalische und iranische Staatsangehörige für Drogendelikte in Saudi-​Arabien hingerichtet wurden, was auf eine mögliche Verschiebung der Schmuggelrouten oder der Schwerpunkte der Strafverfolgung hindeutet.

Die Zivilgesellschaft hat wiederholte Verstöße gegen den Grundsatz eines fairen Prozesses in Verfahren gegen ausländische Staatsangehörige dokumentiert, trotz Saudi-​Arabiens internationaler Verpflichtung zu erhöhten Verfahrensgarantien. Diskriminierende Praktiken, Nötigung, durch Folter erzwungene Geständnisse, Sprachbarrieren und fehlende rechtliche Vertretung wurden im Zusammenhang mit Verfahren gegen ausländische Staatsangehörige, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, berichtet. Im Juni 2025 befanden sich mindestens 26 ägyptische Staatsangehörige für Drogendelikte im Todestrakt. Die Organisation „Reprieve“ bestätigte, dass sieben ihrer Mandanten in Todeszellen später hingerichtet wurden, obwohl sie unfaire Gerichtsverfahren und nur kurzzeitige Aussetzungen der Hinrichtungen erlebt hatten, auf die plötzliche Hinrichtungen folgten. Ihre Familien wurden nicht vorab über die Hinrichtungen informiert und erhielten keinen Zugang zu den sterblichen Überresten ihrer Angehörigen. Zwei der hingerichteten Personen hatten Berichten zufolge Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren, Folter zur Erzwingung von Geständnissen und mangelnden Zugang zu angemessener Verteidigung erlitten. Im Dezember 2025 wurde ein mutmaßliches Opfer von Menschenhandel hingerichtet, das angab, zum Drogenschmuggel von der ägyptischen Küste nach Saudi-​Arabien gezwungen worden zu sein, nachdem es während der Reise angeschossen worden war. Vor seiner Hinrichtung wurde bei ihm eine klinische Depression diagnostiziert und er berichtete von Suizidgedanken. (25)


Spotlight 3: Hinrichtungen in Iran – Läuft das UNODC Gefahr, sich mitschuldig zu machen?

Im Laufe des Jahres 2025 forderte eine Vielzahl von Organisationen, darunter das Abdorrahman-​Boroumand-​Zentrum für Menschenrechte in Iran, (87) Iran Human Rights, (88) Amnesty International und HRI, (89) das UNODC auf, seine laufende Zusammenarbeit mit den Behörden der Drogenbekämpfung in Ländern, in denen Hinrichtungen vollstreckt werden – insbesondere in Iran – einzustellen.

Im Jahr 2017 änderte Iran sein Betäubungsmittelgesetz mit dem Ziel, die Zahl der Hinrichtungen für Drogendelikte zu senken. Ein beitragender Faktor war die befürchtete Gefahr, die Unterstützung des UNODC zu verlieren, was wiederum darauf zurückzuführen war, dass Länder wie Irland und Dänemark damit drohten, die Finanzmittel für die UN-​Organisation zu kürzen. (90) Das geänderte Gesetz führte zwischen 2018 und 2020 zu einem Rückgang der Hinrichtungen, doch ab 2021 begannen diese wieder zu steigen. Angesichts der steigenden Zahl von Hinrichtungen und trotz der Bedenken der Zivilgesellschaft erneuerte das UNODC seine Zusammenarbeit mit Iran durch ein neues Länderpartnerschaftsprogramm (CPP) für den Zeitraum 2023–2026. Während sich Teile des Programms, wie beispielsweise das Teilprogramm zu Drogenprävention, Behandlung, Rehabilitation und HIV-​Versorgung, auf den Schutz der Gesundheit von Drogenkonsumierenden konzentrieren – unter anderem durch Harm Reduction-​Maßnahmen –, könnten andere Teile des CPP Rechtsverletzungen begünstigen. Besonders besorgniserregend ist das Teilprogramm 1 (Grenzmanagement und illegaler Handel), dessen erklärtes Ziel darin besteht, „die nationalen Kapazitäten zur Bekämpfung der Abzweigung von Drogen und illegalen chemischen Vorläufersubstanzen sowie regionale und internationale Kooperationsinitiativen zu stärken“.

Im Laufe des Jahres 2024 unterstützte das UNODC die Drogenbekämpfung, trotz einer Rekordzahl an Hinrichtungen in Iran, in jenem Jahr weiterhin mit Schulungen und Ausrüstung. (91) Dies deutet darauf hin, dass das UNODC es versäumt hat, seine Zusammenarbeit angesichts der steigenden Zahl von Hinrichtungen (wie von den UN-​Richtlinien gefordert) kritisch zu bewerten und zu überprüfen. Beunruhigend ist, dass der Iran Berichten zufolge seine Zusammenarbeit mit dem UNODC „als Argument zur Rechtfertigung der Hinrichtung mutmaßlicher Drogenstraftäter“ nutzt, (92) was auf die Gefahr einer Mitschuld der Vereinten Nationen an staatlich verübten Tötungen hindeutet.

Im Jahr 2025 hat Iran die Anwendung der Todesstrafe weiter verschärft. Angesichts dessen sollte das UNODC seine Zusammenarbeit mit der iranischen Regierung dringend aussetzen, um zu prüfen, ob die Gefahr besteht, dass sich die Organisation mitschuldig an Menschenrechtsverletzungen macht, und darauf hinwirken, dass die iranische Regierung im Einklang mit der grundsätzlichen Position der Vereinten Nationen gegen die Todesstrafe handelt. (93) Das Auslaufen des CPP im Jahr 2026 bietet dem UNODC die Gelegenheit, das Programm im Rahmen eines transparenten und inklusiven Prozesses kritisch zu bewerten und seine Unterstützung für die Drogenbekämpfung in dem Land anzupassen.


Quellen

(6) Arielle McHenry u. a., „Achieving Abolition: Funding the Anti-​Death Penalty Movement“ (London: Harm Reduction International und World Coalition Against the Death Penalty, 2023). Abrufbar unter https://hri.global/wp-content/uploads/2023/05/HRI_DP-abolition-funding‑1.pdf.

(7) UNODC, «World Drug Report 2025: Key Findings» (Wien: UNODC, 2025). Abrufbar unter www​.unodc​.org/​d​o​c​u​m​e​n​t​s​/​d​a​t​a​-​a​n​d​-​a​n​a​l​y​s​i​s​/​W​D​R​_​2​0​2​5​/​W​D​R​2​5​_​B​1​_​K​e​y​_​f​i​n​d​i​n​g​s​.​pdf.
(8) OHCHR, „US War on “narco-​terrorists” violates the right to life, warn UN experts after deadly vessel strike“ (Genf: OHCHR, 16. September 2025) [Online-​Pressemitteilung, abgerufen im Januar 2026]. Verfügbar unter www​.ohchr​.org/​e​n​/​p​r​e​s​s​-​r​e​l​e​a​s​e​s​/​2​0​2​5​/​0​9​/​u​s​-​w​a​r​-​n​a​r​c​o​-​t​e​r​r​o​r​i​s​t​s​-​v​i​o​l​a​t​e​s​-​r​i​g​h​t​-​l​i​f​e​-​w​a​r​n​-​u​n​-​e​x​p​e​r​t​s​-​a​f​t​e​r​-​d​e​a​dly.

(9) Colleen Daniels et al., „Neo-​colonialism and financing for the war on drugs: a review of current policy and recommendations for countries in the global north“, Harm Reduction Journal 22:170 (17. Oktober 2025). Abrufbar unter https://link.springer.com/article/10.1186/s12954-025–01243‑7. Siehe auch Claire Provost, „A World of Harm: How U.S. taxpayers fund the global war on drugs over evidence-​based health responses“ (New York: Drug Policy Alliance und Harm Reduction International, 2024). Verfügbar unter https://hri.global/wp-content/uploads/2024/12/A‑World-of-Harm-Report-FINAL-11_25.pdf.

(10) Unter anderem: OHCHR, „Iran: Call to halt increasing executions and impose moratorium on death penalty“ (Genf: OHCHR, 29. August 2025) [Online-​Erklärung, abgerufen im Januar 2026]. Verfügbar unter www​.ohchr​.org/​e​n​/​p​r​e​s​s​-​b​r​i​e​f​i​n​g​-​n​o​t​e​s​/​2​0​2​5​/​0​8​/​i​r​a​n​-​c​a​l​l​-​h​a​l​t​-​i​n​c​r​e​a​s​i​n​g​-​e​x​e​c​u​t​i​o​n​s​-​a​n​d​-​i​m​p​o​s​e​-​m​o​r​a​t​o​r​i​u​m​-​d​e​a​t​h​.​E​EAS, „Joint Local Statement following executions on 5 and 7 February 2025“ (Singapur: EEAS, 10. Februar 2025) [Online-​Erklärung, abgerufen im Januar 2026]. Abrufbar unter www​.eeas​.europa​.eu/​d​e​l​e​g​a​t​i​o​n​s​/​s​i​n​g​a​p​o​r​e​/​j​o​i​n​t​-​l​o​c​a​l​-​s​t​a​t​e​m​e​n​t​-​f​o​l​l​o​w​i​n​g​-​e​x​e​c​u​t​i​o​n​s​-​5​-​a​n​d​-​7​-​f​e​b​r​u​a​r​y​-​2​0​2​5​_en

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(15) Hengaw, „Keyvan Mohammadi from Dehgolan executed in Zanjan“ (Norwegen: Hengaw, 4. Oktober 2025) [Online-​Artikel, abgerufen im Januar 2026]. Abrufbar unter https://​hengaw​.net/​e​n​/​n​e​w​s​/​2​0​2​5​/​1​0​/​a​r​t​i​c​l​e​-18

(16) Iran Human Rights, „A Village of Graves: Widespread and Systematic Drug Executions in Iran“ (Oslo: Iran Human Rights, 2025). Abrufbar unter https://​iranhr​.net/​m​e​d​i​a​/​f​i​l​e​s​/​A​_​V​i​l​l​a​g​e​_​o​f​_​G​r​a​v​e​s​.​pdf.

(17) Hengaw, „Baloch prisoner Davood Lajai executed in Mashhad despite pending case review“ (Norwegen: Hengaw, 9. August 2025) [Online-​Artikel, abgerufen im Januar 2026]. Abrufbar unter https://​hengaw​.net/​e​n​/​n​e​w​s​/​2​0​2​5​/​0​8​/​a​r​t​i​c​l​e​-38.

(18) Iran Human Rights, „Najib Azaram Executed in Group Hanging of 7 in Tabriz“ (Oslo: Iran Human Rights, 8. September 2025) [Online-​Artikel, abgerufen im Januar 2026]. Abrufbar unter https://​iranhr​.net/​e​n​/​a​r​t​i​c​l​e​s​/​7​9​82/

(19) Ahmad Azizi, „Iran executes Afghan national on drug charges, rights group says“ (USA: AMU, 9. Februar 2025) [Online-​Artikel, abgerufen im Januar 2026]. Abrufbar unter https://​amu​.tv/​1​5​6​5​72/

(20) Iran Human Rights, „A Village of Graves: Widespread and Systematic Drug Executions in Iran“ (Oslo: Iran Human Rights, 2025). Abrufbar unter https://​iranhr​.net/​m​e​d​i​a​/​f​i​l​e​s​/​A​_​V​i​l​l​a​g​e​_​o​f​_​G​r​a​v​e​s​.​pdf.

(21) Ebd.

(22) AFP, „Executions in Saudi Arabia hit highest number on record in 2025“ (London: The Guardian, 1. Januar 2026) [Online-​Artikel, abgerufen im Januar 2026]. Abrufbar unter www​.theguardian​.com/​w​o​r​l​d​/​2​0​2​6​/​j​a​n​/​0​1​/​e​x​e​c​u​t​i​o​n​s​-​s​a​u​d​i​-​a​r​a​b​i​a​-​h​i​g​h​e​s​t​-​n​u​m​b​e​r​-​e​v​e​r​-​2​025

(23) BBC, „Saudi Arabia executions: ‘Drastic’ reduction reported in 2020“ (London: BBC, 18. Januar 2021) [Online-​Artikel, abgerufen im Januar 2026]. Abrufbar unter www​.bbc​.com/​n​e​w​s​/​w​o​r​l​d​-​m​i​d​d​l​e​-​e​a​s​t​-​5​5​7​1​0​005

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(24) Unter anderem: Katherine Hearst und Heba Nasser, „‚We live in terror‘: Egyptians in Saudi Arabia await imminent execution“ (London: Middle East Eye, 25. Juli 2025) [Online-​Artikel, abgerufen im Januar 2026]. Verfügbar unter www​.middleeasteye​.net/​n​e​w​s​/​f​a​m​i​l​i​e​s​-​a​g​o​n​y​-​s​e​v​e​n​-​e​g​y​p​t​i​a​n​-​m​e​n​-​a​w​a​i​t​-​i​m​m​i​n​e​n​t​-​e​x​e​c​u​t​i​o​n​-​s​a​udi. Amnesty International, „‚If we had money and a lawyer, maybe my brother would be alive‘: Saudi Arabia’s Execution Crisis“ (London: Amnesty International, 2025). Verfügbar unter www​.amnesty​.org/​e​n​/​d​o​c​u​m​e​n​t​s​/​m​d​e​2​3​/​9​5​2​4​/​2​0​2​5​/​en/.

(25) Reprieve, ALQST und ESOHR: „‚No one will be spared‘: The one promise Saudi Authorities kept: the death penalty in 2025: 356 executions“ (London: Reprieve, 2026)

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(87) Abdorrahman Boroumand Centre for Human Rights in Iran, „Forgotten Behind Closed Doors“ (Washington, D.C.: ABC, 10. Oktober 2025) [Online-​Artikel, abgerufen im Januar 2026]. Abrufbar unter www​.iranrights​.org/​n​e​w​s​l​e​t​t​e​r​/​i​s​s​u​e​/​164.

(88) Iran Human Rights, „A Village of Graves: Widespread and Systematic Drug Executions in Iran“ (Oslo: Iran Human Rights, 2025). Abrufbar unter https://​iranhr​.net/​m​e​d​i​a​/​f​i​l​e​s​/​A​_​V​i​l​l​a​g​e​_​o​f​_​G​r​a​v​e​s​.​pdf.

(89) Gemeinsame Erklärung von Nichtregierungsorganisationen: 2025 World Drug Day: UNODC und CND müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um die unrechtmäßige Verhängung der Todesstrafe bei Drogendelikten zu beenden (London: HRI: 25. Juni 2025). Abrufbar unter https://​hri​.global/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​5​/​0​6​/​2​0​2​5​-​W​D​D​-​j​o​i​n​t​-​s​t​a​t​e​m​e​n​t​-​f​i​n​a​l​-​t​e​x​t​-​2​5​0​6​2​0​2​5​.​pdf

(90) Giada Girelli, „Gaining Ground: How States abolish or restrict application of the death penalty for drug offences“ (London: Harm Reduction International, 2024). Abrufbar unter https://​hri​.global/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​4​/​0​7​/​H​R​I​_​G​a​i​n​i​n​g​-​G​r​o​u​n​d​-​F​I​N​A​L​.​pdf

(91) Siehe unter anderem: UNODC, „UNODC in Iran Supports National Anti-​Narcotic Forces with Advanced Skills Training“ (Teheran: UNODC, Dezember 2023). Abrufbar unter www​.unodc​.org/​i​s​l​a​m​i​c​r​e​p​u​b​l​i​c​o​f​i​r​a​n​/​e​n​/​u​n​o​d​c​-​i​n​-​i​r​a​n​-​s​u​p​p​o​r​t​s​-​n​a​t​i​o​n​a​l​-​a​n​t​i​-​n​a​r​c​o​t​i​c​-​f​o​r​c​e​s​-​w​i​t​h​-​a​d​v​a​n​c​e​d​-​s​k​i​l​l​s​-​t​r​a​i​n​i​n​g​.​h​tml. UNODC, „UNODC Iran supports Islamic Republic of Iran in Supply Reduction Activities“ (Teheran: UNODC, 24. Juli 2024). Abrufbar unter www​.unodc​.org/​i​s​l​a​m​i​c​r​e​p​u​b​l​i​c​o​f​i​r​a​n​/​e​n​/​u​n​o​d​c​-​i​r​a​n​-​s​u​p​p​o​r​t​s​-​i​s​l​a​m​i​c​-​r​e​p​u​b​l​i​c​-​o​f​-​i​r​a​n​-​i​n​-​s​u​p​p​l​y​-​r​e​d​u​c​t​i​o​n​-​a​c​t​i​v​i​t​i​e​s​.​h​tml.

(92) Iran Human Rights, „A Village of Graves: Widespread and Systematic Drug Executions in Iran“ (Oslo: Iran Human Rights, 2025). Abrufbar unter https://​iranhr​.net/​m​e​d​i​a​/​f​i​l​e​s​/​A​_​V​i​l​l​a​g​e​_​o​f​_​G​r​a​v​e​s​.​pdf.

(93) Siehe United Nations Development Group, „Death Penalty: Excerpt from UNDG Guidance Note on Human Rights for Resident Coordinators and UN Country Teams“ (New York: UNDG, 2017). Abrufbar unter https://unsdg.un.org/sites/default/files/2020–03/Death-Penalty.PDF.

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