Forderung 18 von 21: Stopp der laufenden Verfahren, Löschung der Strafregister-​Einträge und Entschädigung

Die Entkriminalisierung muss die Annullierung aktueller Verfahren und die Wiedergutmachung aller früheren Verurteilungen und strafrechtlichen Sanktionen inklusive Geld- und Haftstrafen umfassen.

Darüber hinaus braucht es Pläne für die Entschädigung und Wiedergutmachung sekundärer Sanktionen und monetär messbarer Schäden wie die Folgen von Fahrerlaubnisentzug, Ausbildungs- oder Arbeitsplatzverlust, Kosten für die MPU zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (Forderung 7), Berufsverbote, Wohnungskündigungen (etwa nach Hausdurchsuchungen) ebenso wie Kosten für die soziale, gesundheitliche und psychische Rehabilitierung.

Nicht zuletzt müssen neben den Folgen des aktiven staatlichen Handelns im Zusammenhang mit der Drogenprohibition auch das fahrlässige oder absichtliche Unterlassen von seit Jahrzehnten nachweislich wirksamen Hilfen und Gesundheitsleistungen (Forderungen 8, 9, 10, 11 und 12) und entsprechenden gesundheitlichen und biographischen Folgen entschädigt werden.

Die Steuerschuld, die für Drogenhandel verurteilten Personen auferlegt wird und plus Zinsen zurückgezahlt werden muss, legt dem Aufbau von sozialer und finanzieller Sicherheit nach der Haft große Steine in den Weg. Es ist lange bekannt, dass die Haftstrafen im Rahmen der Drogenprohibition zu keinem gesellschaftlichen Mehrwert führen. So müssen auch diese von der Prohibition betroffenen Personen in die Strategie der Wiedergutmachung und Entschädigung einbezogen werden.

Zu den von der Drogenpolitik Betroffenen gehören nicht nur Personen, die tatsächlich konsumieren und/​oder im unteren Bereich der Hierarchie der illegalen Ökonomie arbeiten, sondern auch Personen, Nachbarschaften und Communities, die durch einen politischen und polizeilichen Generalverdacht der „Drogenkriminalität“ definiert werden (z. B. Racial Profiling in öffentlichen Parks und Aktionen gegen sogenannte „Clankriminalität“ in migrantisch geprägten Bezirken).

Alle Arten von Strafregistereinträgen über „Drogendelikte“ sind vollständig zu löschen.

Die Justiz darf Menschen aufgrund der Präferenz oder des Umgangs mit einer psychoaktiven Substanz nicht mehr grundsätzlich negativ gegenüberstehen.

Zum Weiterlesen:

Der #MyBrainMyChoice-​Aktionsplan

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