Forderung 2 von 21: Internationale Verantwortung statt internationaler „Drogenbekämpfung“

Die aktuellen Formulierungen der UN-​Übereinkommen über den Umgang mit Drogen, die als illegal definiert wurden, untersagen eine legale Marktregulierung der nationalen und internationalen Drogenmärkte. Die Verträge sehen allerdings für die Mitgliedstaaten Mechanismen vor, über die sie bei den jährlichen Treffen der UN-​Länder Anpassungen und Änderungen anstreben können.

Deutschland bleibt hinter seinen Möglichkeiten, Reformen auf internationaler Ebene anzustoßen, zurück. Während für ein gutes Hilfesystem geworben wird, bleiben die zentralen Probleme wie die Kriminalisierung von Menschen, die diese Drogen gebrauchen, und die Illegalität der Märkte unbenannt. Vielmehr gehört Deutschland zu den größten internationalen Geldgebern für die „Drogenbekämpfung“. Statt sich konsequent für Reformen und neue Ansätze nach 50 Jahren gescheiterter und schädlicher Anti-​Drogen-​Strategien einzusetzen, zeigt sich in politischer Rhetorik der überzeugte Wille, weiter in den gescheiterten „Drogenkrieg“ zu investieren (Forderung 4).

Während Cannabis zwar in Deutschland auch angebaut werden kann, ist der internationale Handel mit zum Beispiel Haschisch aus Marokko sinnvoller. Der Anbau von zum Beispiel Coca, Opium und Kratom ist klimatisch sehr sensibel und stark an Regionen in Südamerika und Südostasien gebunden.

Die Menschenrechtsprobleme im Zusammenhang mit dem illegalen Drogenhandel durch die Schaffung legaler Lieferketten zu lösen, ist eine globale Aufgabe. Es kann möglicherweise dennoch sinnvoll sein, zunächst eine nationale oder EU-​weite Produktion aufzubauen, um als Vorreiter und am eigenen Beispiel einen Anfang zu machen.

Sich zunächst nur auf eine nationale Lösung zur Marktlegalisierung zu fokussieren (wie es Kanada mit Cannabis gemacht und dabei die UN-​Verträge schlicht ignoriert hat), wäre ein erster, jedoch nicht ausreichender Schritt. Die Bundesregierung sollte sich in der EU und mit anderen Ländern zusammen energisch für eine Reform der globalen Verträge einsetzen, dies auf Grundlage ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen: dem UN-​Sozialpakt (ICESCR), dem UN-​Zivilpakt (ICCPR), dem Antidiskriminierungsabkommen (CERD), der Deklaration der Rechte indigener Völker (UNDRIP) und weiterer relevanter Übereinkommen und Deklarationen, welche die Menschenrechte spezifizieren.

Ein europäisches und internationales Regelwerk für Stimulanzien und Rauschmittel könnte rechtlich zwischen dem Arznei- und Lebensmittelgesetz verortet werden. Statt Grenzen zwischen legal und illegal zu ziehen, würde es die verschiedenen psychoaktiven Wirkstoffe rechtlich gleichstellen und jeweils einen geeigneten Verbraucherschutz durchsetzen können.

Neben interdisziplinärer Expertise (Forderungen 15 und 21) benötigen Regierungen für die Etablierung internationaler Lieferketten die Kooperation mit Menschenrechts- und Umweltorganisationen, sozialen Bewegungen und den Indigenen Völkern, die in den Anbau- und Transitregionen leben.

Zum Weiterlesen:

Der #MyBrainMyChoice-​Aktionsplan

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