Forderung 4 von 21: Verhältnismäßiger und deeskalierender Umgang mit fortbestehendem unregulierten Drogenhandel

Drogenpolitische Fragen berühren viele Politikfelder: Soziales, Gesundheit, Migration, Wirtschaft und Arbeit, Innere Sicherheit und Justiz. Drogenpolitische Antworten müssen dementsprechend die soziale und ökonomische Realität von Personen, die mit kleineren Mengen handeln, die teilweise keinen Zugang zum legalen Arbeitsmarkt haben, anerkennen. Die Strafverfolgung ist nicht hilfreich.

Der Einsatz von Strafen muss immer sorgfältig durchdacht sein, um negative Folgen zu vermeiden. In der sogenannten „Drogenbekämpfung“ bleibt diese kritische Selbstreflexion der Institutionen systematisch aus.

Das Ziel der „Drogenbekämpfung“ ist ein Selbstzweck, der sich über beschlagnahmte Mengen und eröffnete Strafverfahren definiert, aber nicht über höhere gesellschaftliche Ziele wie die Reduzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in der illegalen Ökonomie.

Ob internationaler Drogenhandel, Organisierte Kriminalität in der EU oder illegaler Drogenhandel in deutschen Innenräumen und in der Öffentlichkeit: In allen Fällen zeigt sich die Strategie der Strafverfolgung als kontraproduktiv.

Gewaltverbrechen und Ausbeutung von Menschen in illegalen Marktstrukturen brauchen keine Drogengesetze, um verfolgt und bestraft zu werden.

Ein deeskalierender Ansatz setzt auf Prävention, Perspektiven und kluge Regulierung statt auf willkürlichen oder an Eigen- und Machtinteressen orientierten Aktionismus. Es braucht dringend Investitionen in die Zivilgesellschaft und in die Perspektiven von jungen Menschen und Erwachsenen (Forderung 8).

Eine zielführende Drogenpolitik braucht Verhältnismäßigkeit, Menschlichkeit und klare Prioritäten.

Zum Weiterlesen:

Der #MyBrainMyChoice-​Aktionsplan

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