Forderung 10 von 21: Safer Use in Clubs und Gaststätten entkriminalisieren

Der Straftatbestand der „Ermöglichung einer Gelegenheit zum Konsum“ muss gestrichen werden. Er fördert riskantes Konsumverhalten unter unhygienischen Bedingungen: Indem Gaststättenbetreibende zur Durchsetzung der Drogenprohibition genötigt werden, findet der Gebrauch illegalisierter Substanzen an Orten wie Club-​Toiletten statt. Das Verbergen des Drogengebrauchs und die drohenden Sanktionen erschweren in Notfällen den rechtzeitigen Einsatz durch das Personal. Safer Use-​Maßnahmen wie das Verteilen von sauberen Konsumutensilien und Unterlagen, gutes Licht und eine stressfreie Atmosphäre tragen zur Verbesserung der Sicherheit bei.

Der Gebrauch psychoaktiver Substanzen muss im Club deswegen nicht sichtlich für alle Feiergäste stattfinden. Abgetrennte Bereiche können und sollten definiert werden. In der Club- und Festivalkultur finden sich zudem einige Formate ohne die omnipräsente Selbstverständlichkeit von Alkohol. Für den Tabakrauch, der im Unterschied zu anderen Substanzen, unmittelbar auch die Gesundheit der umstehenden Personen betrifft, gibt es international erprobte Konzepte, die sich in die Clubkultur einfügen.

Clubkultur ist Kulturgut. Sie lebt von vielfältigen, kreativen Konzepten der Feiernden, die dort soziale und alternative Räume zum gesellschaftlichen Alltag leben und entwickeln. Der Gebrauch von psychoaktiven Substanzen, ob legal oder illegalisiert, ist keine Voraussetzung, um von ihr zu profitieren, aber er ist ein Bestandteil.

Angebote an Schulungen für Personal im Gastro- und Clubbetrieb für den Umgang mit dem Drogengebrauch der Gäste sollte von den Betreiber*innen wahrgenommen und das Angebot mit öffentlichen Mitteln weiter ausgebaut werden.

Zum Weiterlesen:

Der #MyBrainMyChoice-​Aktionsplan

Nach oben scrollen