Inhaltsübersicht:
- Passivrauch ist keine Belästigung, sondern eine Gesundheitsgefährdung mit Todesfolge
- Nichtraucherschutz bedeutet Schadensminimierung, körperliche Selbstbestimmung, Awareness, Barrierefreiheit und Arbeitsschutz!
- Immer mehr Menschen wünschen sich rauchfreie Clubs
- Clubs und Clubcommission Berlin tun sich teilweise noch schwer
- Die Berliner Politik versagt bisher, bemüht sich aber zunehmend um Fortschritt
- Empfehlungen zur praktischen Umsetzung von wirksamem Nichtraucherschutz in Clubs: Neue Normen setzen, Kulturwandel herbeiführen!
In einem Beitrag von vor zwei Jahren haben wir das Thema Nichtraucherschutz erstmalig behandelt. Bis heute wird das Berliner Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) in vielen Berliner Clubs missachtet – selbst in solchen, die mit einem Awareness-Konzept werben. Laut Gesetz muss die Tanzfläche seit 2008 komplett rauchfrei sein. Geraucht werden darf nur in einem gekennzeichneten, vollständig abgetrennten und geschlossenen Nebenraum, aus dem kein Zigarettenqualm nach außen dringt. Solch ein Raucherraum muss funktional nachrangig sein, darf also nicht als Tanzfläche dienen.
Eine zweite Ausnahme (die in der Praxis jedoch kaum Clubs betrifft) sieht vor, dass sich kleine getränkegeprägte Einraumgaststätten mit maximal 75 m2 Gastfläche zu einem Raucherlokal erklären können. Dies muss dann am Eingang deutlich gekennzeichnet sein und bei den Behörden angemeldet werden.[1] Die gesetzliche Pflicht zum Nichtraucherschutz in Clubs ergibt sich übrigens nicht nur aus dem Berliner NRSG, sondern auch aus der bundesweit geltenden Arbeitsstättenverordnung (§ 5 ArbStättV).
Passivrauch ist keine Belästigung, sondern eine Gesundheitsgefährdung mit Todesfolge
Der fehlende bis mangelhafte Nichtrauchendenschutz in der Berliner Clubszene ist weiterhin ein großes Problem. Das Deutsche Krebsforschungszentrum stellte 2005 unmissverständlich klar: „Tabakrauch in Innenräumen ist keine Belästigung, sondern eine Gesundheitsgefährdung mit Todesfolge.“
Weiter heißt es: „Tabakrauch enthält über 4800 verschiedene Substanzen. Bei über 70 dieser Substanzen ist nachgewiesen, dass sie krebserregend sind oder im Verdacht stehen, Krebs zu erzeugen. […] Auch kleinste Belastungen mit den im Tabakrauch enthaltenen gentoxischen Kanzerogenen können zur Entwicklung von Tumoren beitragen. Neben giftigen Substanzen wie Blausäure, Acetonitril, Ammoniak und Kohlenmonoxid enthält Passivrauch auch eine Vielzahl kanzerogener Stoffe wie […] Arsen, Cadmium, Chrom und das radioaktive Isotop Polonium 210. Die Verweildauer einzelner Komponenten des Passivrauchs in der Raumluft ist beträchtlich. Tabakfeinstaubpartikel lagern sich an Wänden, Decken, Böden und Gegenständen ab und werden von dort wieder emittiert. Innenräume, in denen Rauchen erlaubt ist, stellen somit eine kontinuierliche Expositionsquelle für die im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffe dar, selbst wenn dort aktuell nicht geraucht wird.“ [2]
„Teil dieser groß angelegten Täuschungs- und Manipulationsstrategie zur Verhinderung von Nichtraucherschutzgesetzen war auch stets die Betonung von Freiheit“
Vieles davon ist schon lange bekannt. Erste Erkenntnisse zu den Gefahren des Passivrauchens stammen bereits aus den 1970er Jahren. Die Tabakindustrie sah in diesen Befunden logischerweise eine Bedrohung ihrer Profite, weshalb sie mit aller Macht versuchte, daran Zweifel zu säen – ein beispielloser Fall des Wissenschaftsbetrugs.[3] [4] [5] [6] Teil dieser groß angelegten Täuschungs- und Manipulationsstrategie zur Verhinderung von Nichtraucherschutzgesetzen war auch stets die Betonung von „Freiheit“ und „Toleranz“: Mit etwas „Freundlichkeit“ und „Verständnis“ sei es getan, verbindliche Gesetze bräuchte es nicht. Ein Framing, das bis heute bei manchen verfängt – allen gegenteiligen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz.[7] [8]
Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe („MAK-Kommission“) stufte 1985 Passivrauch als krebsverdächtig, 1998 schließlich als eindeutig krebserzeugend in die höchste Gefahrenklasse aller Schadstoffe ein und begründete damit die Notwendigkeit eines umfassenden Nichtraucherschutzes.[9] Bereits ein Jahr zuvor stellte das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich fest, dass Passivrauchen die Gesundheit nichtrauchender Mitmenschen gefährdet.[10] Ein Sieg der Wissenschaft, jedoch war es der Tabakindustrie gelungen, Nichtraucherschutzgesetze etliche Jahre zu verzögern und später erheblich abzuschwächen – mit gravierenden Folgen.[11] [12] [13]
Denn laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum sterben in Deutschland pro Jahr mindestens 14.300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens.[14] Insgesamt führt Tabakkonsum jährlich zu 127.000 Toten (rund 350 Todesfälle pro Tag!), was Tabak zur mit Abstand tödlichsten Droge in Deutschland macht.[15] Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass nur ein absolutes Rauchverbot in Innenräumen wirksam vor Passivrauchen schützt.[16] Da das lückenhafte Berliner Nichtraucherschutzgesetz jedoch genau das nicht gewährleistet, gilt es unter Expert:innen als rückständig und als Paradebeispiel für dysfunktionalen Nichtraucherschutz.[17] [18] Berlin ignoriert damit nicht nur EU-Empfehlungen, sondern verstößt auch gegen völkerrechtliche Pflichten, die sich aus dem ratifizierten WHO-Tabakrahmenübereinkommen (Art. 8 FCTC), aber auch der UN-Behindertenrechts- und Kinderrechtskonvention ergeben.[19] [20]
„Die Innenraumluft vieler Clubs gleicht einer toxischen Atmosphäre, in der jeder Atemzug die Gesundheit belastet.“
In Clubs ist die Luftverschmutzung unter allen öffentlichen Orten mit am höchsten.[21] Die Feinstaubkonzentrationen sind oft extrem. Dem „Global Burden of Disease“-Report zufolge zählt PM2,5 (lungengängiger Feinstaub) zu den Hauptursachen für Schlaganfälle, Krebs und Herzinfarkte und zu den drei häufigsten Todesursachen weltweit. Die WHO empfiehlt seit 2021 für die Innen- und Außenluft einen PM2,5‑Jahresmittelwert von maximal 5 µg/m³, beziehungsweise einen 24-Stunden-Mittelwert von 15 µg/m³ (für kurzfristige Belastungen).[22]
In verrauchten Clubs/Diskotheken werden hingegen PM2,5‑Durchschnittswerte von über 600 µg/m3, in stark belasteten Lokalitäten Werte von fast 1000 µg/m3 gemessen – ein Vielfaches der WHO-Empfehlungen.[23] [24] Andere Schadstoffe (abseits von Feinstaub) sind da noch gar nicht berücksichtigt. Bereits hier wird deutlich: Die Innenraumluft vieler Clubs gleicht einer toxischen Atmosphäre, in der jeder Atemzug die Gesundheit belastet. Zum Vergleich: Laut „World Air Quality Report 2022“ betrug der PM2,5‑Jahresmittelwert in Lahore (Pakistan), der Stadt mit der weltweit stärksten Luftverschmutzung, rund 97 µg/m3.
Nichtraucherschutz bedeutet Schadensminimierung, körperliche Selbstbestimmung, Awareness, Barrierefreiheit und Arbeitsschutz!
Die fremd- und eigenschädigende Wirkung des Passivrauchens zieht eine ganze Reihe grundsätzlicher Probleme und Schlussfolgerungen für den Nichtraucherschutz nach sich, die wir in unserem ersten Artikel zum Thema behandelt haben. Es wurde aufgezeigt, warum Rauchen im Club nichts mit Freiheit zu tun hat, Nichtraucherschutz aber schon. Hier eine Zusammenfassung:
1. Passivrauch macht Rauchen für alle Anwesenden gefährlicher als es sein müsste. Nicht nur Nichtrauchende werden unnötig geschädigt, sondern auch die Rauchenden selbst. Grund ist eine erhebliche Mehrfachbelastung aus Aktiv- und Passivrauchen.[25] Problematisch ist auch der sogenannte Nebenstromrauch, der beim Glimmen der Zigarette entsteht und wesentlich höhere Schadstoffkonzentrationen enthält. Dieser kann im Freien abziehen, während er in Innenräumen zusätzlich eingeatmet wird. Folglich kommt dem Nichtraucherschutz eine wichtige schadensminimierende Funktion zu (FREIHEIT von körperlichen Schäden).
Positiver Nebeneffekt: Es kommt auch zu einer präventiven, „konsumstrukturierenden“ Wirkung. Niemandem wird verboten zu rauchen, aber dem schnellen (und gerade in Kombination mit Alkohol oft unkontrollierten) Griff zur Zigarette wird eine Hürde zwischengeschaltet. Viele kennen es: Der Kater und raue Husten am Morgen nach der Party und die Reue darüber, wieder eine Kippe nach der anderen weggeraucht zu haben. Für viele Raucher:innen (gerade jene, die eigentlich gerne aufhören oder weniger rauchen möchten) wäre es entlastend, wenn der obligatorische Gang vor die Tür etwas mehr Struktur und Kontrolle in den Tabakkonsum bringen würde
„Nur weil jemand bei einer Substanz ja sagt, sagt diese Person nicht automatisch auch bei allen anderen Substanzen ja. Und nur weil jemand bei einer bestimmten Menge an Substanzkonsum ja sagt, sagt diese Person nicht zwangsläufig auch bei allen darüberhinausgehenden Mengen ja.“
2. Passivrauchen ist UNFREIwilliges Mitrauchen. Wer derzeit in Berlin an Clubkultur teilhaben möchte, muss sich oft zwangsläufig Passivrauch aussetzen. Drogengebrauch sollte jedoch immer FREIwillig und ungezwungen sein. Es gibt viele Menschen, die in Clubs durchaus gerne Substanzen konsumieren, aber dennoch ein großes Problem mit Passivrauchen haben. Es gibt auch viele Raucher:innen, die nicht passivrauchen wollen. Nur weil jemand bei einer Substanz ja sagt, sagt diese Person nicht automatisch auch bei allen anderen Substanzen ja. Und nur weil jemand bei einer bestimmten Menge an Substanzkonsum ja sagt, sagt diese Person nicht zwangsläufig auch bei allen darüberhinausgehenden Mengen ja.
Es gibt Menschen, die sich sehr gut überlegen, was genau und wie viel sie konsumieren und welche möglichen Schäden sie ihrem Körper und Geist zumuten wollen und können (Drogenmündigkeit). Wenn sich eine Person gezielt dafür entscheidet, auf Zigaretten als eine der schädlichsten Drogen zu verzichten und stattdessen lieber weniger schädliche Drogen konsumiert, hat sie ganz eindeutig kein Einverständnis zum (passiven) Konsum von Tabak gegeben. Selbst wenn sich eine Person vornimmt, am Abend genau zwei Zigaretten zu rauchen (weil sie z.B. ihren Konsum reduzieren will), heißt das immer noch nicht, dass sie kein Problem damit hätte, hunderte Zigaretten anderer Menschen passiv mitzurauchen. Kurzum: Nichtraucherschutz bedeutet körperliche Selbstbestimmung, WillensFREIHEIT und Einvernehmlichkeit (Consent) beim Drogenkonsum.
„Die Freiheit der einen Person muss dort aufhören, wo die der anderen Person beginnt.“
3. Passivrauchen belästigt und schädigt andere Gäste, sowohl chronisch (Krebs, Schlaganfälle, Diabetes, Herzinfarkte, etc.) als auch akut vor Ort. Viele leiden unter Reizungen der Schleimhäute, Augenbrennen, Kopfweh, Atemnot, Schwindel, Müdigkeit oder Schmerzen in der Brust. Manche reagieren allergisch auf Zigarettenrauch oder haben derart zu kämpfen, dass sie von Clubbesuchen gänzlich absehen müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass andere Besucher:innen durch brennende Zigaretten beim Tanzen verletzt werden. Mit einem rücksichtsvollen und umsichtigen Miteinander hat das wenig zu tun.
Die FREIHEIT der einen Person muss dort aufhören, wo die der anderen Person beginnt – eigentlich ein ‚no brainer‘ (könnte man meinen). Damit Hedonismus nicht in Egoismus und Rücksichtslosigkeit ausufert, braucht es Grenzen. Nichtraucherschutz ist eine dieser Grenzen. Dabei geht es weder um Verbotskultur noch um irgendeine „Befindlichkeit“, sondern um legitimen, wissenschaftlich gut begründeten Schutz. Awareness darf auf Nichtraucherschutz nicht verzichten!
„Nichtraucherschutz kommt eine wichtige Rolle in der Schaffung von Barrierefreiheit und der Gewährleistung von soziokulturellen Teilhaberechten zu.“
4. Passivrauchen führt zur Ausgrenzung potenziell vulnerabler Personengruppen. Für chronisch kranke Menschen (z.B. Asthmatiker:innen), Stillende, Schwangere, Allergiker:innen, Menschen mit Krankheitsvorgeschichte (z.B. geheilte Krebspatient:innen) oder ehemalige Raucher:innen stellen verrauchte Räume eine ernstzunehmende Zugangsbarriere dar. Aus diesem Grund kommt dem Nichtraucherschutz eine wichtige Rolle in der Schaffung von BarriereFREIHEIT und der Gewährleistung von soziokulturellen Teilhaberechten zu. Nichtraucherschutz bedeutet Antidiskriminierung, Inklusion, Diversität und Empowerment von all jenen, die bisher rauchbedingt auf Teilhabe an Clubkultur verzichten mussten.
5. Passivrauchen belastet insbesondere diejenigen, die sich oft und lange in Clubs aufhalten – sprich vor allem Angestellte und Künstler:innen. Ein DJ mit Asthma könnte beispielsweise erheblich Probleme haben, seinem/ihrem Beruf (und seiner/ihrer Leidenschaft) ungehindert nachzugehen. Auch gesunde Arbeitnehmende müssen unnötigerweise berufsbedingte Gesundheitsschäden in Kauf nehmen. Lungenkrebs durch Passivrauchen am Arbeitsplatz ist in Deutschland seit 2021 (reichlich spät!) als Berufskrankheit anerkannt.[26] Nichtraucherschutz gewährleistet also Arbeitsschutz und stärkt damit die BerufsFREIHEIT.
6. Nicht zuletzt bedeutet Nichtraucherschutz – ganz simpel und undramatisch – FREI atmen zu können. Ein menschliches Grundbedürfnis. RauchFREIHEIT schafft Genuss und Wohlbefinden für all diejenigen, die stickige Luft beim Tanzen und hartnäckiger Gestank in Haaren und Kleidung verständlicherweise abfuckt.
„Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: »Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen und sich an den Künsten zu erfreuen.« Berliner Clubs sollten hier keine Ausnahme sein!“
Während Nichtraucherschutz an öffentlichen Orten und Arbeitsplätzen generell wichtig ist, kommt ihm in der Clubkultur ein besonderer Stellenwert zu. Dies liegt zum einen daran, dass dort mehr als anderswo geraucht wird und die Passivrauchschadstoffe beim Tanzen (aufgrund der starken körperlichen, gar sportlichen Betätigung) noch schneller in den Körper gelangen.[27] Zum anderen ist es aber vor allem der Kulturaspekt, der einen Club von bloßer Schankgastronomie (Kneipen, Bars) unterscheidet und Nichtraucherschutz dort besonders notwendig macht. Denn Hauptzweck eines Clubs ist die kulturelle Darbietung von Musik, Bühnen- und Lichtkunst. Wir sind überzeugt: Dieses Kulturprogramm sollte jedem interessierten Menschen offenstehen – unabhängig von Konsumpräferenz (nicht (passiv)rauchen zu wollen) oder körperlichen Einschränkungen (nicht (passiv)rauchen zu können)!
Manchmal wird der wenig geistreiche Einwand vorgebracht, dass ja schließlich niemand gezwungen sei, einen Club zu besuchen, wenn er/sie mit Passivrauchen ein Problem hat. Das mag zwar auf den ersten Blick einleuchtend sein, zeugt aber von einem fragwürdigen Gesellschafts- und Demokratieverständnis, wo soziokulturelle Teilhaberechte wenig Bedeutung besitzen. Schließlich – so könnte genauso gut argumentiert werden – ist ja auch niemand gezwungen, ein Kino oder Theater zu besuchen, weshalb auch dort auf Nichtrauchendenschutz verzichtet werden könnte.
Aus psychologischer und soziologischer Sicht ist das Erleben von Kultur und sozialem Austausch essenziell für ein gesundes und erfülltes Leben und elementarer Teil einer freiheitlichen Gesellschaft. In Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: „Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen und sich an den Künsten zu erfreuen“. Berliner Clubs sollten hier keine Ausnahme sein.
„Ein wichtiger Beschluss, dem nicht viel hinzuzufügen ist, außer die Frage, warum der Aspekt des Nichtraucherschutzes darin keinerlei Erwähnung findet?“
Wer ein bestimmtes Genre oder einen bestimmten DJ sucht, kann nicht einfach auf einen x‑beliebigen, ggf. rauchfreien Club ausweichen. Das Kulturangebot ist oft terminlich an einen spezifischen Veranstaltungsort geknüpft (ähnlich wie in einem Konzerthaus) und sollte möglichst barriere- sowie diskriminierungsfrei erlebbar sein. Dies wird auch anhand eines Ende 2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Antrags zur Anerkennung von Clubs als Kulturstätten deutlich. Darin geht es u.a. um die Förderung einer diskriminierungssensiblen Clubkultur:
„Das gesellschaftliche Engagement der Clubs ist insbesondere mit Blick auf Diskriminierungssensibilität (Awareness) und ‑schutz, Inklusion und Barrierefreiheit, Suchtprävention, Nachhaltigkeit und Arbeit im Kiez auch durch Einbeziehung in staatliche Förderprogramme weiterzuführen und zu verstärken. […] Damit die Berliner Clubs ihr Selbstverständnis zum einen als Räume für alle und zum anderen als Schutzräume für marginalisierte Gruppen umsetzen und damit auch bundesweit eine Vorbildfunktion einnehmen können, benötigen sie politische Unterstützung beim Abbau von Barrieren und Diskriminierungen.“ [28]
Ein wichtiger Beschluss, dem nicht viel hinzuzufügen ist, außer die Frage, warum Nichtraucherschutz darin keinerlei Erwähnung findet? Generell ist es auffällig, dass wenn es ums Indoor-Rauchen geht, selbst so manche progressiven, ‚awaren‘ Personenkreise (wie man sie öfter in der Technoszene antrifft) plötzlich nichts mehr (oder nicht mehr so viel) von Antidiskriminierung und Awareness wissen wollen. Werte, die man eigentlich hochhält, lässt man hier unter den Tisch fallen. Mit diesem Widerspruch haben wir uns in unserem ersten Beitrag vor zwei Jahren auseinandergesetzt. Wie haben sich die Dinge seitdem unter den Clubgästen, den Betreibenden und in der Politik entwickelt?
Immer mehr Menschen wünschen sich rauchfreie Clubs
In jedem Fall ist klar: Unter den Gästen hat das Thema kaum an Aktualität und Dringlichkeit verloren. Bereits 2014 befürworteten eine deutliche Mehrheit von 75 Prozent der deutschen Bevölkerung rauchfreie Clubs/Diskotheken. Selbst unter den Raucher:innen fand sich eine mehrheitliche Zustimmung von rund 57 Prozent.[29] Da Rauchquoten historisch im Sinken begriffen sind und das allgemeine Gesundheitsbewusstsein wächst, kann davon ausgegangen werden, dass heutige Zustimmungswerte eher zu- als abgenommen haben.
Wer auf Google oder in einschlägigen Social-Media-Kanälen unterwegs ist, bekommt einen guten Eindruck davon, dass das Thema vielen Clubgänger:innen schon länger unter den Nägeln brennt. Nebenbei ist es ein eindrückliches Zeugnis vom Scheitern des Berliner Nichtraucherschutzes:
Clubs und Clubcommission Berlin tun sich teilweise noch schwer
Was hat sich in den Clubs verändert? Hat sich dort überhaupt etwas geändert?
Was die Situation vor Ort in den Clubs anbetrifft, zeigt sich für uns ein gemischtes Bild. Im Großen und Ganzen wird auf den Tanzflächen der Hauptstadt leider weiterhin häufig geraucht. Das Nichtraucherschutzgesetz wird vielerorts grob missachtet (Duldung bzw. Förderung des Rauchens auf der Tanzfläche, rauchende DJs oder Barpersonal, offenstehende Türen oder schlechte Abtrennung von Raucherräumen, …). Konsequent umgesetzte Nichtraucherschutzkonzepte lassen sich kaum finden. Dennoch hat man immer öfter den Eindruck, dass die Rauchschwaden nicht mehr ganz so dick hängen wie früher. Dies dürfte in vielen Fällen wohl aber mehr auf verändertes Rauchverhalten insgesamt, eine seit den Lockdowns neue Zusammensetzung der Gäste (mehrere nachrückende Generationen), internationalen Einfluss oder auf einen dank Awareness-Konzepten in einigen Clubs rücksichtsvolleren Umgang im Club zurückzuführen sein – weniger auf zielgerichtetes Handeln der Clubbetreibenden zur Einhaltung des Nichtraucherschutzes.
Trotz dieses eher ernüchternden Eindrucks gibt es aber auch stellenweise positive Entwicklungen. Beispielsweise wurde mancherorts die Kennzeichnung von Rauchverboten deutlich verbessert, auch wenn es gleichzeitig immer noch an der Durchsetzung hapert (und somit bisher nur wenig gewonnen ist). Zumindest zeugt es aber von gutem Willen und lässt ein erhöhtes Problembewusstsein unter den Verantwortlichen vermuten.
Vereinzelt gibt es auch Clubs, die sich neuerdings sichtbar viel Mühe bei der Gewährleistung von Nichtraucherschutz geben und (mehr oder weniger) vollständig rauchfreie Tanzflächen anbieten. Auch wenn dies immer noch die großen Ausnahmen sind, so möchten wir diese Clubs in ihrer Vorreiterrolle unterstützen und ermutigen, diesen Weg konsequent weiterzugehen. Es empfiehlt sich, bei diesem Reformprozess andere Clubs aktiv mitzunehmen und dadurch einheitliche Standards in Berlin anzustreben (weiter unten dazu mehr).
„Projekte wie ‚Diversitygerechtes Ausgehen in Berlin‘ zeigen, dass die Clubcommission Awareness ernst nimmt. Auffällig ist nur, dass ausgerechnet der Aspekt des Nichtraucherschutzes bei allem fehlt.“
Vonseiten der Clubcommission Berlin kommen derweil widersprüchliche Signale. Einerseits wird intern beteuert, Nichtraucherschutz ernstnehmen zu wollen, andererseits kommt das Thema in der öffentlichen Kommunikation und Awarenessarbeit nahezu nicht vor. Dies liegt nicht etwa daran, dass die Clubcommission wenig aktiv beim Thema Awareness, Antidiskriminierung und Barrierefreiheit wäre. Ganz im Gegenteil leistet sie in diesem Bereich vielfältige und im nationalen sowie internationalen Vergleich vorbildliche Arbeit (nicht zuletzt finanziert durch öffentliche Gelder). Die Awarenessakademie oder das neuere Projekt „Diversitygerechtes Ausgehen in Berlin (DAB)“ zeigen, dass die Clubcommission diese Anliegen ernst nimmt. Auffällig ist nur, dass ausgerechnet der Aspekt des Nichtraucherschutzes bei allem fehlt. Selbst in Beiträgen rund um Selbstbestimmung oder Barrierefreiheit findet sich bisher kein einziges Wort zum Thema.
Auch anhand des „Green Club Guide“ (2020) bestärkt sich der Eindruck, dass das Themenfeld bewusst (?) ausgespart wird. So steht im Abschnitt „Lüftung & Raumklima“ zwar korrekterweise: „Dicke Luft im Club? Die Luftqualität ist ein wesentlicher Faktor, damit die Gäste sich bei euch wohlfühlen. Zu stickige oder feuchte Luft sorgt für ein unangenehmes Ambiente und vertreibt eure Gäste.“ Auf die naheliegende Idee eines Rauchverbots scheinen die Autor:innen aber nicht zu kommen. Empfehlungen zur Senkung des enormen lüftungsbedingten Energiebedarfs (bis zu 50 % des Gesamtenergieverbrauchs eines Clubs) reichen von Umrüstung, über Zeitschaltuhren, bis hin zu Luftqualitätsfühlern (Zitat: „Man ist länger fit und es ist einfach gesünder!“ Ach tatsächlich?). Alles relevante Ansatzpunkte, aber das wirklich Offensichtliche wird eben mit keinem Wort erwähnt: Wer die Innenraumluft von vornherein per Rauchverbot reinhält, macht nicht nur etwas für die Gesundheit der Gäste, sondern muss ganz automatisch deutlich weniger lüften und kann so seine Umweltbilanz verbessern. Laut DKFZ ist Tabakrauch „der bedeutendste und gefährlichste vermeidbare Innenraumschadstoff und die führende Ursache von Luftverschmutzung in Innenräumen.“ [30] Dies gilt im Besonderen für Clubs. Nichtraucherschutz bedeutet also indirekt auch Klima- bzw. Umweltschutz und entwickelt sich damit noch zu einem wahren Alleskönner!
„Besonders dreist ist, dass die Clubs durch energische Lobbyarbeit maßgeblich an der Verwässerung des Nichtraucherschutzes beteiligt waren, jedoch bisher wenig Bereitschaft zeigten, auch nur diese Minimallösung mitzutragen.“
Dass die inhaltliche Leerstelle in der Arbeit der Clubcommission zum Thema Nichtraucherschutz kein Versehen sein dürfte, lassen Ergebnisse der „Clubkultur Berlin-Studie“ (2019) vermuten. Bei einer der seltenen Erwähnungen von Nichtraucherschutz heißt es dort: „47 % [der Clubbetreibenden/Veranstaltenden] fordern weniger Regulierung & Auflagen etwa bei Lärmschutz, Baurechtsänderungen, Nichtraucherschutz und Außenbewirtung.“ In anderen Worten: Nichtraucherschutz wird von fast der Hälfte der Clubbetreibenden primär als lästige staatliche Auflage gesehen.
Besonders dreist ist, dass die Clubs Mitte der 2000er Jahre durch energische Lobbyarbeit maßgeblich an der Verwässerung des Nichtraucherschutzes (Einfordern von Raucherräumen) beteiligt waren, jedoch bisher wenig Bereitschaft zeigten, auch nur diese (zulasten der Nichtraucher:innen gehende) Minimallösung mitzutragen.[31] Im Jahr 2012 (also vier Jahre nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes!) waren lediglich acht von 100 untersuchten Clubs rauchfrei und ganze 76 Prozent verstießen gegen das Nichtraucherschutzgesetz.[32] Zustände, die größtenteils bis heute anhalten. Dass unter den verrauchten Clubs auch solche sind, die explizit mit einem Awareness-Konzept werben, ist haarsträubend. Manche Clubs machen sich nicht einmal die Mühe, die Nichtbeachtung des Gesetzes groß zu verheimlichen, wie unzählige Aufnahmen auf Youtube, Social Media und auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen belegen.[33] [34] [35]
Das Verhalten vieler Clubbetreiber:innen zeugt von einem falschen Verständnis von Freiheit sowie von einer ausgeprägten Ignoranz gegenüber der Gesundheit von Nichtraucher:innen. Es zeugt auch davon, dass diese unreflektierte Ablehnungshaltung mitunter tief sitzt. Die Berliner Politik, die sich damals gutgläubig auf einen (evidenzwidrigen) Kompromiss eingelassen hat, sollte in Zukunft also gewarnt sein. Bleibt zu hoffen, dass sich unter den Clubs mittlerweile ein Perspektivwechsel vollzogen hat.
Hamburg ist weiter als Berlin
In der Hamburger Clubszene scheint man indes schon lange weiter zu sein. Im Gegensatz zur Clubcommission Berlin sah das Clubkombinat Hamburg bereits 2016 im Nichtraucherschutz „jede Menge Chancen für Club und Personal.“ [36] Tino Hanekamp (Mitbegründer und Programmdirektor des Hamburger Clubs Uebel & Gefährlich) meint: „Das Rauchverbot hat auch etwas Gutes. So bleiben die Nichtraucher jetzt viel länger in unserem Club und verlassen ihn nicht, weil es zu verraucht ist!“ Die Hamburger Clubbetreiber:innen sehen es also positiv und nehmen‘s mit Humor:
„Frischer Shampooduft, Mundgeruch, Achselschweiß, Parfüm […] alles zergeht einem nun naturaffin auf der Zunge. Eine besondere Note haben Bühnenklamotten ab vier Tourneetagen. Doch das alles ist besser als Teer und Nikotin in Haar und Ader, schwere Katerstimmung bei Gast und Personal, Thrombosen, Lungenkrebs und schlimmer: die Endlospausen von Kettenrauchern. Begrüßen Sie also mit uns das Rauchverbot in Clubs und umarmen Sie die qualmfreien Musikkonsumenten mit Sinn und Verstand. Es lohnt sich!“
Die Berliner Politik versagt bisher, bemüht sich aber zunehmend um Fortschritt
Es war uns von Anfang an wichtig, in unseren Bemühungen auf die Szene zuzugehen und den Staat (in Form des Berliner Senats bzw. der Bezirksämter) außen vor zu lassen. Unser Ziel war es, Argumente sprechen zu lassen, nicht das Gesetz. Wir wollten einerseits die Clubgänger:innen erreichen, um über die Gefahren des Passivrauchens zu informieren und für mehr Awareness zu sensibilisieren, und andererseits an die Clubbetreibenden appellieren, den Nichtraucherschutz endlich ernst zu nehmen.
Ersteres hat recht gut funktioniert, zumindest wenn man die große Reichweite unseres damaligen Beitrags als einer der meist geslesenen und diskutierten Artikel im Blog als Indikator nimmt. Zweiteres leider weniger. Wiederholt haben wir versucht, mit der Clubcommission oder einzelnen Clubs ins Gespräch zu kommen, was jedoch nur in wenigen Fällen auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Es hat sich gezeigt, dass es ohne hinreichenden politischen Druck nicht zu gehen scheint. Doch wie aktiv sind die Regierungen und einzelne Parteien überhaupt? Wie stehen sie zum Nichtraucherschutz und was planen sie?
Die Grünen: Vorreiter beim Nichtraucherschutz
Historisch haben sich vor allem die Grünen beim Nichtraucherschutz hervorgetan.[37] So hat Bündnis90/Die Grünen bereits 1996 einen eigenen Gesetzentwurf zum Schutz vor Passivrauch im Bundestag eingebracht.[38] In den Bundestagswahlprogrammen finden sich regelmäßig Verbesserungsforderungen (2005, 2009, 2013, 2021). Die Berliner Grünen setzten sich 2007 als einzige größere Partei für einen konsequenten Nichtraucherschutz in der Stadt ein (ohne Ausnahmen für die Gastronomie).[39] 2016 widmeten sie dem Nichtraucherschutz in ihrem Landeswahlprogramm sogar einen eigenständigen Absatz. Gleich zu Beginn wird festgehalten:
„Wir Grüne treten seit jeher für einen konsequenten Nichtraucherschutz ein. Bei dem Thema verbinden sich unsere Ziele eines guten Gesundheits‑, Verbraucher- und Umweltschutzes. Wir verbieten niemandem das Rauchen. Wichtig ist uns, insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Gäste und Arbeitnehmer*innen der Gastronomie sowie Besucher*innen öffentlicher Einrichtungen effektiv vor den Gesundheitsrisiken durch Passivrauchen zu schützen.“
Deshalb überrascht es wenig, dass die Berliner Grünen – als einzige – auch im letzten Landeswahlprogramm (2021 bzw. 2023) mit einem entsprechenden Passus aufwarteten: „Den Nichtraucherschutz wollen wir konsequent umsetzen, Kellner*innen und Barkeeper*innen schützen wir damit und halten das gesellschaftliche Leben auch für Menschen mit Vorerkrankungen offen.“ Das Bekenntnis zum Nichtraucherschutz (zumindest auf dem Papier) ist auch Parteimitgliedern, wie dem Arzt, ehemaligen Gesundheitsstadtrat und Aktivisten Joachim Spatz zu verdanken, der mit seiner NGO „Forum Rauchfrei“ ein beständiger Stein im menschenverachtenden Getriebe der Tabakindustrie ist.[40]
Trotzdem muss die Position der Berliner Grünen mittlerweile als widersprüchlich und im Vergleich zu anderen grünen Landesverbänden als rückständig bewertet werden. So verteidigte die langjährige clubpolitische Sprecherin und Abgeordnete Katrin Schmidberger noch vor einigen Jahren vehement und wider besseren Wissens die ausgrenzende und gesundheitsschädliche Passivrauchsituation in Berliner Clubs und Bars.[41] Auch von einem umfassenden, evidenzbasierten Nichtraucherschutz sind die Berliner Grünen derzeit leider wieder abgerückt – wohl auch aufgrund von Lobbyeinflüssen aus der Gastronomie- und Clubbranche. Andere Landesverbände (z.B. die Grünen in NRW, Hamburg, Bayern oder dem Saarland) positionieren sich da schon lange viel fortschrittlicher und wirkten maßgeblich an Landesnichtraucherschutzgesetzen mit, die diesen Namen wirklich verdienen.[42] [43] [44]
Nichtraucherschutz als progressive Drogenpolitik
Auch die Sozialdemokratie hat sich für Nichtraucherschutz eingesetzt und einige wichtige Vorkämpfer:innen auf diesem Gebiet hervorgebracht. So z.B. die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Katharina Focke (SPD), die 1974 erstmalig in einer offiziellen Stellungnahme der Bundesregierung die Gefahren des Passivrauchens anerkannte: „Die konkrete Gefährdung kann als gegeben angenommen werden. Es wäre unverantwortlich, wenn solange gewartet würde, bis tatsächlich eine Strecke an Kranken, Erwerbsunfähigen und Toten vorgewiesen werden kann, die dem Passivrauchen zum Opfter gefallen sind.“ [45] In Berlin scheint diese Botschaft (leider auch 50 Jahre später!) noch nicht bei allen angekommen zu sein.
Weitere Beispiele sind der Berliner SPD-Abgeordnete Dietrich Masteit, der in den 1970ern erfolgreich für Nichtraucherschutz in den Bussen und U‑Bahnen der BVG kämpfte,[46] Ute Titze-Stecher und Lothar Binding, die als Bundestagsabgeordnete in den 1990ern/2000ern die bis heute geltenden Nichtraucherschutzgesetze auf den Weg brachten[47] [48] oder Dr. Friedrich Wiebel, Bundesvorsitzender des traditionsreichen „Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit“.[49]
„Fast alle Länder, in denen Cannabis (teil)legalisiert wurde, sind Vorreiter beim Nichtraucherschutz.“
Eine internationale Vertreterin dieser sozialdemokratischen Avantgarde ist Helen Clark (Labour Party), die 1990 als neuseeländische Gesundheitsministerin den „Smoke-free Environments Act“ als eines der ersten Nichtraucherschutzgesetze weltweit erarbeitete.[50] Beim neuseeländischen Cannabis-Referendum 2020 setzte sie sich leidenschaftlich für die regulierte Legalisierung ein und ist Vorsitzende des hoch-profilierten internationalen Verbands „Global Commission on Drug Policy“, der die Regierungen zur Beendigung des Drogenkriegs aufruft – fortschrittliche Drogenpolitik eben.
Eine Randnotiz an dieser Stelle: Fast alle Länder, in denen Cannabis (teil)legalisiert wurde, sind Vorreiter beim Nichtraucherschutz. Dazu gehören insbesondere Kanada, etliche US-Bundesstaaten (wie Kalifornien, Oregon oder New York) und Uruguay, aber auch Spanien, die Niederlande, Malta, Mexiko oder Australien (Australian Capital Territory). All diese Länder haben eine vollständig rauchfreie Innengastronomie (keine Ausnahmen, keine Raucherräume), einschließlich Clubs und Bars. Einige, wie z.B. Kanada, Australien oder Mexiko, gewährleisten zudem eine rauchfreie Außengastronomie. Deutschland – sofern die (Teil-)Legalisierung von Cannabis kommen sollte – wäre mit seinem mangelhaften Nichtraucherschutz eine traurige Ausnahme.
Diese Sonderrolle passt allerdings gut ins Gesamtbild einer rückständigen deutschen Tabakkontrollpolitik. Denn Deutschland gilt international schon lange als „Sorgenfall“ der Tabakprävention. Hauptgrund ist die starke politische Einflussnahme der Tabakindustrie auf die Regierung.[51] [52] [53] [54] Während zwischen diversen Ministerien und der Tabakindustrie offenbar beste Kontakte bestehen (allen voran das Bundesfinanzministerium), werden Empfehlungen der Wissenschaft und Wünsche der Bevölkerung von der Politik weitestgehend ignoriert, wie die jüngste Tabaksteuerreform geradezu exemplarisch zeigte.[55] [56] Deutschland scheint mehr am Wohlergehen der Tabakkonzerne interessiert zu sein als an der Gesundheit seiner Bürger:innen. Wenig überraschend und völlig zurecht belegt Deutschland seit geraumer Zeit einen der letzten Plätze auf der renommierten Europäischen Tabakkontrollskala.[57]
Lungenkrebs unterscheidet nicht nach Branche
Schuld an dieser Misere ist auch die SPD, die trotz ihrer Pioniersarbeit und ihres progressiven Anspruchs nicht immer uneingeschränkt für Fortschritt beim Nichtraucherschutz zu haben ist.[58] Wir erinnern uns beispielsweise an den ehemaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck, der wohl am liebsten noch ewig bei seinem Stammitaliener geraucht hätte,[59] oder an Vizefraktionschef Rudolf Dreßler, der 1996 sogar seine eigene Fraktionskollegin bedroht haben soll: „Wenn die Titze mit dem Nichtraucherschutz kommt, mache ich die platt.“ [60]
Skandalös ist auch, dass sich SPD, wie auch CDU/CSU und FDP, regelmäßig für Parteispenden und Sponsoring an die Tabakindustrie verkaufen.[61] Vielleicht ist das auch der Grund für die verantwortungslose Untätigkeit des Bundesarbeitsministeriums (seit 2014 durchgehend SPD-geführt) bei der Verbesserung des arbeitsbezogenen Nichtraucherschutzes. Längst wäre es an der Zeit, den damals von der Wirtschaftslobby in die Arbeitsstättenverordnung hineindiktierten Zwei-Klassen-Arbeitsschutz abzuschaffen. Für Arbeitnehmer:innen an Arbeitsplätzen „mit Publikumsverkehr“ gelten dort nämlich andere, sehr viel schwächere Schutzregeln – nur schade, dass der Lungenkrebs nicht nach Branche unterscheidet. Dass ausgerechnet eine Partei, die sich seit jeher humane Arbeitsbedingungen und „gute Arbeit“ auf die Fahne schreibt, die Angestellten der Gastronomie derart im Stich lässt, ist schlicht unbegreiflich.
Burkhard Blienert ist Fan von Nichtraucherschutz
Umso positiver ist, dass die aktuelle clubpolitische Sprecherin der Berliner SPD-Fraktion, Tamara Lüdke, den Nichtraucherschutz ernst zu nehmen scheint. Rückendeckung erhält sie jüngst von einem Parteitagsbeschluss mit dem Titel „Nichtraucher*innenschutz in Berliner Clubs endlich konsequent umsetzen – Für eine rücksichtsvolle und diverse Clubkultur“.[62] Darin wurden viele unserer Argumente aufgegriffen, teilweise fast 1:1 übernommen und mit konkreten politischen Forderungen verbunden, wie etwa die Neuklassifizierung von Clubs im NRSG als Kulturstätten oder eine verbesserte Kennzeichnungspflicht.
Dieser und andere SPD-Vorstöße, wie neulich in Schleswig-Holstein,[63] dürften beim Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert auf Unterstützung treffen. 2015 stellte er als Berichterstatter für Drogen und Sucht der SPD-Bundestagsfraktion, durchaus selbstkritisch an die eigene Partei gerichtet, fest: „Wer gute Arbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer fordert, muss Belegschaften umfassend vor den Gefahren des Passivrauchens schützen! Der einzig wirksame Schutz ist und bleibt ein konsequentes Rauchverbot – ohne Ausnahmen. Auf diese Weise könnten wir Wettbewerbsgleichheit herstellen und Schlupflöcher schließen.“
Die Linke: Nichtraucherschutz ist wichtiges Mittel zum Abbau von Zugangsbarrieren und zur Gewährleistung einer diskriminierungsfreien Teilhabe an Gesellschaft!
Und wie sieht es bei der Linkspartei aus, die bis vor Kurzem ebenfalls an der Beliner Regierung beteiligt war? Während die Partei in Berlin ihre letzte Forderung nach Verbesserung des Nichtraucherschutzes im Landeswahlprogramm 2011 erhob, betonte die Bundes-Linke als eine der wenigen Parteien in ihren letzten beiden Bundestagswahlprogrammen (2017, 2021) zumindest auf dem Papier die Wichtigkeit des Anliegens. Es ist ein Thema, das die Linke schon früh beschäftigte. So stimmte die Linkspartei (damals noch PDS) gemeinsam mit den Grünen bei einem 1998 eingebrachten fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf „zum Schutz der Nichtraucher in der Öffentlichkeit“ nahezu geschlossen dafür, während die schwarz-gelbe Regierungsmehrheit überwiegend dagegen war (Zustimmung – PDS: 97 %, Grüne: 93 %, SPD: 56 %, CDU: 26 %, CSU: 18 %, FDP: 9 %).
Dieser Linie offenbar treu stellte die Linksfraktion 2021 unter Federführung von Niema Movassat (2017−2021 drogenpolitischer Sprecher seiner Fraktion) eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, in der auch konkret auf die Situation in Berlin und in Clubs Bezug genommen wird. Unter anderem wurde gefragt: „Hat die Bundesregierung den Nichtraucherschutz in Deutschland vor dem Hintergrund der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK) beurteilt? Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass Nichtraucherschutz ein wichtiges Mittel zum Abbau von Zugangsbarrieren und zur Gewährleistung einer diskriminierungsfreien Teilhabe an der Gesellschaft darstellt, indem Nichtraucherschutz z.B. dafür sorgt, dass lungenkranke Menschen an Clubkultur oder dem Nachtleben (Bars, Kneipen) teilhaben können?“ [64]
Diese Anfrage ist insofern von besonderer Bedeutung, als dass sie die Menschenrechtsdimension von Nichtraucherschutz so klar wie nie zuvor im Bundestag herausgestellt hat. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sollten sich die Berliner Clubcommission und andere Beteiligte des an sich sehr lobenswerten Projekts „Diversitygerechtes Feiern in Berlin (DAB)“ fragen, ob sie beim Thema Barrierefreiheit nicht doch einen äußerst relevanten Aspekt vergessen haben!
Versprechen in Koalitionsverträgen wurden nicht eingelöst
Nun könnte man den voreiligen Eindruck gewinnen, dass diese parteipolitische Ausgangslage dicke ausreichen würde, um den Berliner Nichtraucherschutz nennenswert voranzubringen. Doch weit gefehlt. Dass offensichtlicher Handlungsbedarf besteht, wussten zwar auch schon die Koalitionäre von 2016 (SPD, Linke, Grüne) und vereinbarten: „Die Koalition überarbeitet das Nichtraucherschutzgesetz mit dem Ziel, insbesondere Kinder und Jugendliche besser zu schützen.“ Doch passiert ist nichts. Selbst ein wenig ambitionierter Gesetzentwurf zur Novellierung des NRSG von 2018 verschwand nach kurzer Zeit wieder in den Schubladen der Senatsverwaltung.[65]
Versprochen, gebrochen! Warum, bleibt unklar. Lothar Binding (ehem. MdB, SPD) vermutet, dass Verbindungen zwischen Senatsverwaltung und Tabakindustrie eine Rolle gespielt haben könnten.[66] 2021 schaffte es das Anliegen immerhin erneut in den Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Landesregierung: „Im Nichtraucherschutzgesetz wird [sic!] der Schutz vor Passivrauchen im öffentlichen Bereich gestärkt und Kontrolldefizite abgebaut.“ Eine pasable Grundlage, auf der man aufbauen könnte, allerdings wurde diese Vereinbarung durch die Wahlwiederholung 2023 schnell obsolet.
CDU steht bisher mehr für Blockade als für Fortschritt beim Nichtraucherschutz
Stattdessen gibt es jetzt einen Regierungsvertrag zwischen CDU und SPD, wobei die CDU bundesweit bekanntlich eher für Blockade als für Fortschritte beim Nichtraucherschutz steht [67] [68] [69] [70] – geschweige denn fortschrittliche Drogenpolitik insgesamt. Zumindest die eher blockierende Haltung beim Nichtraucherschutz überrascht, denn auch die CDU hat Vorkämpfer:innen des Nichtraucherschutzes in ihren Reihen. So z.B. die Bundesgesundheitsministerin und spätere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth oder der drogenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Roland Sauer, der 1987 im Alleingang einen ersten (erfolglosen) Gesetzesanlauf für mehr Nichtraucherschutz unternahm.[71] [72]
Auch in Anbetracht sehr hoher Zustimmungswerte für Nichtraucherschutz von rund 84 % im eigenen Wahlmilieu (ähnlich SPD und Linke, was nur vom grünen Wahlklientel mit fast 90 % getoppt wird; FDP 77 %), verwundert die christdemokratische Blockade- und Zurückhaltung.[73] Erklären lässt sich diese ohnehin weniger mit dem christlichen Menschenbild als mit der allgemeinen Wirtschaftsnähe der Konservativen und ihren ausgeprägten Beziehungen zur Tabakindustrie.[74] Die Tatsache, dass sich der damalige Bundesgesundheitsminister (!) Horst Seehofer (CSU) in seiner Amtszeit (1992−1998) mehrere Male offen gegen Nichtraucherschutz positionierte, oder dass der langjährige CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder das Tabakaußenwerbeverbot gezielt um etliche Jahre verzögerte, sind leider nur zwei von zahlreichen Negativbeispielen.[75] Einigermaßen überraschend erscheint vor diesem Hintergrund, dass ausgerechnet die Berliner CDU damals 2007 beim Nichtraucherschutz die Linie des rot-roten Senats unterstützte (wohl sogar mit den konsequenteren Forderungen der Grünen sympathisierte) und sich damit deutlich von der Berliner FDP abgrenzte.[76] Zumindest das wäre ein wünschenswerter Anknüpfungspunkt der neuen Wegner-Regierung.
Die FDP vertritt eine pseudoliberale Position beim Nichtraucherschutz
Die FDP steht, von der AfD abgesehen, dem Nichtraucherschutz generell am kritischsten gegenüber.[77] In Anbetracht ihrer neoliberalen, um nicht zu sagen pseudoliberalen, Positionen kaum überraschend, genauso wenig wie angesichts der Tatsache, dass ihr ehemaliger parlamentarischer Geschäftsführer, Jan Mücke, seit 2014 als Hauptlobbyist für die Tabakindustrie tätig ist. Pseudoliberal deshalb, weil die FDP von einer einseitigen Freiheit der Tabakindustrie und der Raucher:innen ausgeht, wohingegen die Freiheitsrechte von Verbraucher:innen und Nichtrauchenden stark vernachlässigt werden.
Wenn milliardenschwere Tabakkonzerne mithilfe omnipräsenter (heutzutage oft subtiler) Werbung Jugendliche zum Rauchen verleiten, kann von Entscheidungsfreiheit in keinster Weise die Rede sein. Denn wirkliche Wahlfreiheit würde eine Art Informationsgleichgewicht voaussetzen, das so allerdings nicht existiert: Für Aufklärung stehen in Deutschland jährlich 2,9 Millionen Euro an staatlichen Geldern bereit. Die Tabakindustrie dagegen investiert pro Jahr über 200 Millionen Euro in Werbung und andere Formen der Verkaufsförderung (das über 70-fache!).[78] Wenn ein junger Mensch mit 16 Jahren eine erste Zigarette raucht, hat das also vor allem etwas mit gezielter Manipulation durch profitgetriebene Unternehmen zu tun.
Anderes Beispiel: Zwei Nichtraucher:innen gehen gemeinsam mit vier rauchenden Kolleg:innen in eine Raucherbar. Auch hier besteht eher selten vollständige Wahlfreiheit. Die Nichtraucher:innen werden zwar nicht direkt gezwungen mitzugehen, aber sie beugen sich oft dem sozialen Druck und verzichten darauf, eine rauchfreie Alternative einzufordern – insbesondere, wenn das Angebot an rauchfreien Bars wie in Berlin begrenzt ist und die Raucher:innen in der Mehrheit sind (es sei hier angemerkt, dass auch viele Raucher:innen rauchfreie Bars bevorzugen). Verständlich, denn niemand ist gerne eine ‚Spaßbremse’. Für viele sind die möglichen sozialen Kosten (Konflikt, Imageverlust, Ausschluss aus der Gruppe, …) einfach zu hoch. Wenn die Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) in diesem Zusammenhang, wie vor einigen Wochen, von „Gruppenzwang” spricht, hat sie einen validen Punkt.[79]
Zumal den meisten Menschen bis heute nicht bewusst ist, wie schädlich Passivrauchen ist. Und selbst wenn es den Menschen prinzipiell bewusst ist, wird dieses Wissen aufgrund der stark zeitverzögerten und unsichtbaren Schäden gerne verdrängt/unterschätzt (niemand fällt schließlich beim Betreten eines verrauchten Raumes sofort tot um). Viele nehmen Passivrauchen also notgedrungen oder aufgrund mangelnden Gefahrenbewusstseins in Kauf. Eine vollständig informierte, freie Entscheidung sieht anders aus. Wirtschaftswissenschaftlich lässt sich argumentieren, dass der Passivrauchkonflikt eine Art Marktversagen darstellt: negative, teilweise stark zeitverzögerte Externalitäten, Informationsdefizite, gruppendynamische Effekte, strategische Ungleichgewichte.[80] Es ist also eine irrige Annahme, wenn Liberale davon ausgehen, dass das Problem vom ‚Markt‘ gelöst und auf staatliche Interventionen verzichtet werden könne.
Dass nur verbindliche Gesetze helfen, zeigte Mitte der 2000er Jahre die kläglich gescheiterte freiwillige Selbstverpflichtung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), wonach 60 Prozent der Betriebe 40 Prozent Nichtraucherplätze hätten anbieten sollen. Ziel dieser Selbstverpflichtung war die Verhinderung eines Nichtraucherschutzgesetzes. Das Absurde daran: Die Nichtraucherplätze befanden sich meist im gleichen Raum wie die Raucherplätze (wie wenn der Rauch in der Mitte des Raumes einfach stoppen würde).[81] Aber selbst diese extrem schwache (und obendrein sinnlose) Selbstverpflichtung wurde von der Gastronomie nicht erfüllt, weshalb in den Folgejahren letztlich doch Nichtraucherschutzgesetze erlassen wurden. Das Beispiel demonstriert, wie die Wirtschaftslobby (in diesem Fall eine unheilige Allianz aus Tabakindustrie und Gastronomie) die Politik immer wieder zum Narren gehalten hat. Deutlicher kann ein Marktversagen kaum sein, zumal schon damals die überwiegende Mehrheit der Kundschaft nichtrauchend war.
Nichtsdestotrotz gibt es aber auch in der FDP immer wieder Politiker:innen, die ein klares Verständnis von Freiheit und ihren Grenzen beim Rauchen haben. Wie z.B. der ehemalige drogenpolitische Sprecher Wieland Schinnenburg, der 2019 eine Ausweitung des Nichtraucherschutzes forderte [82] oder das linksliberale Urgestein Dr. Burkhard Hirsch, der in den 1990ern gleich zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zum Nichtraucherschutz mitinitiierte: „Es ist nicht normal, daß sich der Raucher einfach eine ansteckt und die anderen es dulden müssen. Normal ist es genau umgekehrt: Derjenige, der die Gesundheit seiner Mitmenschen berührt, muß sich den Nichtrauchern anpassen.“ [83]
Nicht nur im Ausland schaut man verwundert auf die Rückständigkeit in Berlin
Zurück nach Berlin: Gut ist in jedem Fall, dass es das Thema auch diesmal in den Koalitionsvertrag geschafft hat – fast wortgleich zum rot-grün-roten Papier. Die Probleme sind wohl einfach zu offensichtlich, als dass man sie weiter ignorieren könnte. Berlin gehört nämlich zu den Regionen in Deutschland und der EU mit dem schlechtesten gesetzlichen Nichtraucherschutz.[84] [85] Ausländische Gäste und Zugezogene sind regelmäßig erschrocken über hiesige Zustände.
In einer internationalen Zeitung wird beispielsweise verwundert gefragt: „Was ist da los? Warum wehrt sich Deutschland – ein Land, das normalerweise stolz auf seine Outdoor-Kultur und seinen gesunden Lebensstil ist – nicht gegen Passivrauchen? Einerseits stehen die gesundheitsbewussten Deutschen für teures Biogemüse auf dem Biomarkt Schlange oder decken sich in veganen Supermärkten mit Superfoods ein, andererseits qualmen sie sich und ihre Mitmenschen in Innenräumen voll.“ [86]
An anderer Stelle heißt es: „Die ganze Welt arbeitet daran, von Zigaretten wegzukommen, und hier, in einem der am weitesten entwickelten Länder der Welt, darf man in geschlossenen Räumen (Clubs, Bars) rauchen – erschreckend!“ Und weiter: „Man sollte meinen, dass eine so fortschrittliche Stadt wie Berlin, mit all ihren Öko-Fahrrädern usw., rauchfreie Innenräume gewährleistet. Ich bin irritiert.“ Verwundert sind indes schon lange nicht mehr nur Zugezogene und Tourist:innen, sondern auch viele Ur-Berliner:innen.
Die Politik muss endlich liefern! Laissez-faire ist gescheitert.
Wir rufen die Berliner Politik dazu auf, endlich geeignete Rahmenbedingungen für einen wirksamen und funktionierenden Nichtrauchendenschutz in Berlin zu schaffen. Notwendig sind klare und vor allem wissenschaftsbasierte Regelungen, wie sie z.B. vom Deutschen Krebsforschungszentrum empfohlen werden (Stichwort: evidenzbasierte Drogenpolitik). Eine wichtige Gesetzesänderung in Bezug auf Clubs wäre, diese im Berliner Nichtraucherschutzgesetz als das anzuerkennen, was sie sind: Kulturstätten. Außerdem sollte die Kennzeichnungspflicht deutlich verbessert werden.
Öffentliche Fördergelder sollten darüber hinaus streng an die Einhaltung bzw. Förderung des Nichtraucherschutzes geknüpft werden. Denn es ist zu fragen, wie es sein kann, dass beispielsweise eine Frau mit überstandenem Brustkrebs aufgrund gesetzeswidriger und leicht zu verhindernder Schadstoffbelastung nicht am Programm einer staatlich geförderter Kulturstätte teilnehmen kann?
Da Regeln ohne Durchsetzung nichts wert sind, ist es zudem entscheidend, die Laissez-faire-Praxis beim Vollzug zu beenden. Bisherige Erfahrungen haben deutlich gezeigt, dass Nichtraucherschutz andernfalls nicht funktioniert. Gleichzeitig ist klar: Niemand will Ordnungsbehörden im Club. Clubs sind besondere Orte. Es sind teils kollektiv organisierte Freiräume, die weltweit zur Zielscheibe staatlicher Repressionen gehören und die daher einen besonderen Schutz brauchen. Wie kann in diesem Dilemma dennoch eine gute Lösung gefunden werden? Hier ein paar Überlegungen:
Vorrangiges politisches Ziel sollte sein, Anreize zur Missachtung des Nichtraucherschutzes für die Clubs drastisch zu senken, sodass von vornherein eine hohe Einhaltung der Vorgaben (Compliance) erreicht wird und Kontrollen gar nicht erst nötig werden. Dies könnte einerseits mittels oben erwähnter Knüpfung öffentlicher Gelder an Nichtraucherschutz geschehen (positiver Anreiz) und andererseits über einen ausreichend abschreckenden Sanktionsrahmen für Betreibende (negativer Anreiz). Die systematische betriebliche Umgehung des Nichtraucherschutzes ist kein Bagatelldelikt und sollte deshalb auch nicht so behandelt werden – es geht um das Grundrecht auf Leben, Gesundheit und soziokulturelle Teilhabe!
Konkret hieße das, dass mögliche Strafen in Höhen festgelegt werden sollten, die betriebswirtschaftlich unangenehm sind. Doch selbst unter diesen Bedingungen wird es weiterhin Betriebskontrollen brauchen (so wie es in jedem Regulierungsgebiet und in jeder Branche Betriebskontrollen braucht). Diese sollten aber zunächst außerhalb der Öffnungsszeiten stattfinden. Bei dieser Gelegenheit könnte die Beschilderung und die korrekte Abtrennung von Raucherräumen (sofern weiterhin erlaubt und vorhanden) überprüft werden (luftdichter Abschluss, Automatiktüren, Unterdruck, …). Vorteil wäre, dass der Betrieb und die Gäste nicht gestört würden. Erst bei einer Häufung von Beschwerden sollte auch während des Betriebs kontrolliert werden.
„Zum einen wäre das Nichtraucherschutzgesetz mehr als ein ‚zahnloser Tiger‘ und würde auf diese Weise eine tatsächliche Schutzfunktion für Betroffene entfalten. Zum anderen aber bliebe das sorglose und geschützte Feiern für die Clubgäste unberührt.“
Dieser Hebel ist deshalb wichtig, weil Betroffene sonst keinerlei Chancen hätten, sich gegen mögliches Fehlverhalten eines Clubs zu Wehr zu setzen.
In dem Fall, dass sich Beschwerden häufen und eine Kontrolle zu den regulären Öffnungszeiten durchgeführt wird, sollten die Behörden möglichst unauffällig und rücksichtsvoll vorgehen. Clubs sind in aller Regel keine gefährlichen Orte. Zwei Mitarbeitende des Ordnungsamtes in Zivil würden – Kooperationsbereitschaft des Clubs vorausgesetzt – dafür völlig ausreichen. So könnte auch in diesem Szenario der Betrieb ungestört weiterlaufen. Gäste würden die Kontrolle gar nicht erst mitbekommen. Die Mitarbeitenden des Ordnungsamts müssten nicht lange vor Ort sein, um einen Verstoß des Clubs festzustellen. Denn verrauchte Luft bei Ankunft und das vermehrte Auffinden von Kippen auf dem Boden der Tanzfläche ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass der Club seinen Pflichten zum Nichtraucherschutz nicht nachkommt.
Mit einem solchen Kompromiss-Ansatz würden zwei Dinge sichergestellt: Zum einen wäre das Nichtraucherschutzgesetz mehr als ein ‚zahnloser Tiger‘ und würde auf diese Weise eine tatsächliche Schutzfunktion für Betroffene entfalten. Zum anderen aber bliebe das sorglose und geschützte Feiern für die Clubgäste unberührt.
Unabhängig davon sollte sich der Berliner Senat auf Bundesebene für eine konsequente Anpassung der Arbeitstättenverordnung stark machen. Denn der dort festgeschriebene Zwei-Klassen-Arbeitsschutz beim Passivrauchen ist nicht nur völkerrechtswidrig (Art. 8 FCTC), sondern verstößt offensichtlich auch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1 GG).
Empfehlungen zur praktischen Umsetzung von wirksamem Nichtraucherschutz in Clubs: Neue Normen setzen, Kulturwandel herbeiführen!
Ziel unserer Kampagne ist es nicht nur, allgemeine Kritik zu üben, sondern auch konstruktive Vorschläge und konkrete Informationen bereitzustellen, wie aus unserer Sicht wirksamer Nichtraucherschutz im Clubkontext gelingen kann. Uns ist natürlich bewusst, dass die Verhältnisse in Clubs oft dunkel, laut und unübersichtlich sind und man als Betreiber:in oder als Awareness-Team nicht überall zur gleichen Zeit sein kann. Das ist jedoch auch gar nicht notwendig. Denn primär geht es nicht darum, das Rauchen immer aktiv unter Kontrolle zu haben, sondern darum, gezielt eine Verhaltensnorm zu etablieren, über die das Rauchverhalten fast von selbst reguliert wird.
Am ehesten vergleichbar wäre das mit dem Fotoverbot, das in vielen Berliner Clubs (selbst in Zeiten von Instagram, TikTok und omnipräsenter Handynutzung) erfolgreich gelebt wird. Auch diese Norm wurde irgendwann einmal in der Szene etabliert und muss heute nur noch kurz an der Tür bzw. symbolisch (über das Abkleben der Fotolinse) kommuniziert werden. Der Rest regelt die soziale Kontrolle: Fast alle halten sich daran, denn den Gästen ist bewusst, dass Fotografieren aus guten Gründen sozial unerwünscht ist und der Club diese Regel ernst nimmt. Wer sich einmal oder nach einer Verwarnung nicht daranhält, wird rausgeschmissen. Beim Rauchen könnte es schon bald ganz ähnlich sein, allerdings erfordert das vorerst etwas mehr Einsatz.
So braucht es in der Anfangszeit entschiedenes Handeln des Clubs. Es muss klar werden, dass die No-Smoking-Policy gilt und durchgesetzt wird. Nur so lässt sich eine Norm schnell und nachhaltig etablieren und letztlich ein Kulturwandel herbeiführen. Auf eigenverantwortliches Handeln der Gäste kann in dieser Phase nicht gesetzt werden. Zur praktischen Umsetzung empfehlen wir die folgenden Schritte. Würden diese befolgt, wären viele Probleme wahrscheinlich in wenigen Wochen gelöst:
Koordination und kollektives Handeln der Clubs
Mündlicher Hinweis an der Tür
DJs und Angestellte erfüllen eine Vorbildfunktion
Hinweispflicht ernst nehmen
Aktives Eingreifen bei Verstößen & Awarenessarbeit
Außenbereiche zum Rauchen sind besser als Raucherräume
Überall auf der Welt haben sich die Menschen schnell an Rauchverbote gewöhnt und wollten die rauchfreie Luft danach schon bald nicht mehr missen. Die warme Jahreshälfte eignet sich nun im Sommer 2023 besonders gut, die Veränderungen unmittelbar anzugehen und nicht weiter zu verzögern, da sich Clubbesucher:innen jetzt ohnehin im Außenbereich der Clubs aufhalten.
Wir gehen davon aus, dass hinter der Ablehnung bzw. Nichtbeachtung von Nichtraucherschutz vonseiten der Betreibenden unter anderem Sorgen vor wirtschaftlichen Einbußen stecken. Deshalb möchten wir zum Schluss nochmals betonen, dass diese Befürchtungen zwar nachvollziehbar, aber unbegründet sind. Verschiedene (Meta-)Studien zeigen das hinreichend.[95] [96] [97] [98] Das soziokulturelle Angebot von Clubs ist nicht so einfach zu ersetzen – auch nicht für den/die hartgesottenste/n Raucher:in. Außerdem ist die übergroße Mehrheit potenzieller Gäste schon jetzt nichtrauchend. Hier können zusätzlich neue Besuchergruppen erschlossen werden, ohne die alten zu verlieren! In neuerdings rauchfreien Berliner Clubs sprachen wir verschiedene Gäste auf die neue Situation an und es bestätigte sich, dass, wie schon in anderen Städten auch, die meisten positiv überrascht waren und die neu gewonnene Rauchfreiheit sehr schätzen.
Berlin bewegt sich beim clubbezogenen Nichtraucherschutz in letzter Zeit merklich in die richtige Richtung. Trotzdem bleibt noch einiges zu tun. Hier sind die Clubs und die Politik gleichermaßen gefragt. Wir möchten den von uns angestoßenen Diskurs somit fortführen und Clubbetreibende sowie Politiker:innen erneut dazu aufrufen, zu handeln, und Nichtraucherschutz endlich als das zu begreifen, was es ist: Ein großer Gewinn für die Freiheit.
Über den Autor
Quellen
[1] Berliner Nichtraucherschutzgesetz. https://www.berlin.de/lb/drogen-sucht/gesetze/nichtraucherschutzgesetz/berliner-nichtraucherschutzgesetz/ (Zugriff am 14.04.23).
[2] Deutsches Krebsforschungszentrum (2005): Passivrauchen – Ein unterschätztes Gesundheitsrisiko. Rote Reihe: Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 5. Heidelberg. S. 5.
[3] Bornhäuser et al. (2006): Wie die Tabakindustrie in Deutschland durch die Erhaltung wissenschaftlicher sowie politischer Respektabilität Rechtsvorschriften zum Schutz vor Passivrauchen verhinderte. San Francisco. University of California, Center for Tobacco Control Research and Education.
[4] Grüning et al. (2006): Tobacco Industry Influence on Science and Scientists in Germany. American Journal of Public Health: 96(1).
[5] Helmert (2010): Vom Teufel bezahlt – Die verhängnisvolle verdeckte Zusammenarbeit zwischen der Tabakindustrie und deutschen Wissenschaftlern unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsmediziner – Befunde aus den vormals internen Tabakindustriedokumenten. Bremen. Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik.
[6] Kyriss et al. (2008): Der Verband der Cigarettenindustrie – Verhinderung wirksamer Tabakkontrollpolitik in Deutschland. Gesundheitswesen: 70(5). S. 315–324.
[7] Grüning et al. (2008): Puffing Away? Explaining the Politics of Tobacco Control in Germany. German Politics: 17(2). S. 153.
[8] Deutsches Krebsforschungszentrum (2008): Das „spanische Modell“ des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie: Eine Bilanz des Scheiterns.
[9] Deutsche Forschungsgemeinschaft (2006): Passivrauchen und die MAK-Kommission. https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_magazin/gremien_politikberatung/gesundheitsschutz/passivrauchen_und_mak.pdf (Zugriff am 03.05.23).
[10] Bundesverfassungsgericht (1997): Beschluss vom 22. Januar 1997 – 2 BvR 1915⁄91. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1997/01/rs19970122_2bvr191591.html (Zugriff am 14.04.23).
[11] https://www.sueddeutsche.de/politik/lobbyismus-politik-im-dunstkreis-der-tabakindustrie‑1.883836
[12] https://www.spiegel.de/politik/qualm-in-der-bananenrepublik-a-2897c5fe-0002–0001-0000–000049929785
[13] Wiesel (2014): Nichtraucherschutz in Deutschland – Überblick und Entstehung der Rauchverbote in der Gastronomie. Baden-Baden. Nomos. S. 81ff.
[14] Deutsches Krebsforschungszentrum (2005): Passivrauchen – Ein unterschätztes Gesundheitsrisiko. Rote Reihe: Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 5. Heidelberg. S. 33f.
[15] Deutsches Krebsforschungszentrum (2020): Tabakatlas Deutschland 2020, S. 54.
[16] Deutsches Krebsforschungszentrum (2007): Raucherräume und Lüftungssysteme – Keine Alternative zur rauchfreien Gastronomie.
[17] https://www.diepresse.com/5342240/vorbild-berlin-ein-modell-wie-nichtraucherschutz-nicht-funktioniert
[18] Spatz (2018): Der Nichtraucherschutz in Berlin steht an einem Wendepunkt. https://www.berlin-suchtpraevention.de/wp-content/uploads/2018/12/Spatz_Forum-Rauchfrei_Vortrag_Wendepunkte.pdf (Zugriff am 29.04.23).
[19] Empfehlungen des Rates der EU vom 30. November 2009 über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296⁄02). https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:296:0004:0014:DE:PDF (Zugriff am 02.05.23).
[20] Unfairtobacco (2022): UN-Kinderrechtsausschuss: Schützt Kinder besser vor Tabakrauch, Tabakwerbung und Ausbeutung. https://unfairtobacco.org/kinderrechtsausschuss-kinder-tabakrauch-tabakwerbung-ausbeutung/#/ (Zugriff am 02.05.23).
[21] Deutsches Krebsforschungszentrum (2005): Nichtraucherschutz wirkt – eine Bestandsaufnahme der internationalen und der deutschen Erfahrungen. Rote Reihe: Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 15. Heidelberg. S. 25.
[22] WHO (2021): WHO global air quality guidelines – Particulate matter (PM2.5 and PM10), ozone, nitrogen dioxide, sulfur dioxide and carbon monoxide. S. 74ff.
[23] Deutsches Krebsforschungszentrum (2005): Nichtraucherschutz wirkt – eine Bestandsaufnahme der internationalen und der deutschen Erfahrungen. Rote Reihe: Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 15. Heidelberg. S. 24f.
[24] Schneider et al. (2008): Exposure to secondhand smoke in Germany: air contamination due to smoking in German restaurants, bars, and other venues. Nicotine Tob Res: 10 (3). S. 547–555.
[25] Deutsches Krebsforschungszentrum (2007): Raucherräume und Lüftungssysteme – Keine Alternative zur rauchfreien Gastronomie.
[26] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (2021): Handlungsempfehlung „Passivrauchen“.
[27] Schneider et al. (2008): Exposure to secondhand smoke in Germany: air contamination due to smoking in German restaurants, bars, and other venues. Nicotine Tob Res: 10 (3). S. 552.
[28] Abgeordnetenhaus Berlin (2020): Drucksache 18⁄2786 – Antrag: Clubkultur als Teil von Berlin anerkennen und stärken. S.2. https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2786.pdf (Zugriff am 12.04.23).
[29] Schaller et al. (2014): Erfolgsgeschichte Nichtraucherschutz in Deutschland – Steigende Unterstützung in der Bevölkerung für gesetzliche Maßnahmen. In: Gesundheitswesen aktuell 2014.
[30] Deutsches Krebsforschungszentrum (2005): Passivrauchen – Ein unterschätztes Gesundheitsrisiko. Rote Reihe: Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 5. Heidelberg. S. 5.
[31] Abgeordnetenhaus Berlin (2015): Wortprotokoll des Ausschusses für Europa und Bundesangelegenheiten – 56. Sitzung. S. 13.
[32] Hempel, Väth & Wittich (2012): Berliner Clubstudie 2012 – Eine Empirische Erhebung zur Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes in Berliner Clubs und Diskotheken. Zentrum Technik und Gesellschaft an der Technischen Universität Berlin. Berlin.
[33] https://www.youtube.com/watch?v=8ueMcP3kbL4 (Zugriff am 12.05.23).
[34] https://www.youtube.com/watch?v=yjT25lns_3U (Zugriff am 12.05.23).
[35] https://www.youtube.com/watch?v=_0e5yXywPiU (Zugriff am 12.05.23).
[36] Clubkombinat Hamburg e.V. (2016): Clubfibel für Frischlinge – Leitfaden für Clubbetreiber, Veranstalter und Behörden. S. 46f.
[37] Wiesel (2014): Nichtraucherschutz in Deutschland – Überblick und Entstehung der Rauchverbote in der Gastronomie. Baden-Baden. Nomos. S. 76–79.
[38] Bundestag (1996): Drucksache 13⁄6166 – Grüne: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz). https://dserver.bundestag.de/btd/13/061/1306166.pdf (Zugriff am 08.05.23).
[39] Wiesel (2014): Nichtraucherschutz in Deutschland – Überblick und Entstehung der Rauchverbote in der Gastronomie. Baden-Baden. Nomos. S. 140ff.
[40] Spatz (2018): Der Nichtraucherschutz in Berlin steht an einem Wendepunkt. https://www.berlin-suchtpraevention.de/wp-content/uploads/2018/12/Spatz_Forum-Rauchfrei_Vortrag_Wendepunkte.pdf (Zugriff am 08.04.23).
[41] Schmidberger (2016): Rede zum Nichtraucherschutz auf der LDK 2016. https://www.katrin-schmidberger.de/2016/rede-zum-nichtraucherschutz-in-auf-der-ldk-2016/ (Zugriff am 11.05.23).
[42] https://www.abendblatt.de/hamburg/article107743589/Aerztekammer-und-Gruene-wollen-Rauchverbot-in-Hamburg.html
[43] https://taz.de/Nichtrauchergesetz-in-NRW/!5068401/
[44] Wiesel (2014): Nichtraucherschutz in Deutschland – Überblick und Entstehung der Rauchverbote in der Gastronomie. Baden-Baden. Nomos. S. 178–180.
[45] Bundestag (1974): Drucksache 7/2070 – Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage betr. Auswirkungen des Zigarettenrauchens. https://dserver.bundestag.de/btd/07/020/0702070.pdf (Zugriff am 11.05.23).
[46] https://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtleben/ritter-wider-den-blauen-dunst-1592287.html
[47] Binding (2008): Kalter Rauch – Der Anfang vom Ende der Kippenrepublik. Orange-Press.
[48] Wiesel (2014): Nichtraucherschutz in Deutschland – Überblick und Entstehung der Rauchverbote in der Gastronomie. Baden-Baden. Nomos. S. 37f.
[49] http://www.aerztlicher-arbeitskreis.de
[50] https://www.stuff.co.nz/national/health/300087854/helen-clark-new-zealands-smokefree-gains-among-my-proudest-achievements-but-theres-more-work-to-do
[51] Grüning et al. (2008): Puffing Away? Explaining the Politics of Tobacco Control in Germany. German Politics: 17(2). S. 140–164.
[52] Cooper et al. (2003): Rauch ohne Feuer – Why Germany Lags in Tobacco Control. German Politics and Society: 21. S. 24–47.
[53] Kyriss et al. (2008): Der Verband der Cigarettenindustrie – Verhinderung wirksamer Tabakkontrollpolitik in Deutschland. Gesundheitswesen: 70(5). S. 315–324.
[54] Kurzer & Cooper (2016): The Dog That Didn’t Bark – Explaining Change in Germany’s Tobacco Control Policy at Home and in the EU. German Politics: 25(4). S. 541–560.
[55] Unfairtobacco (2021): Neuer Index 2021: Einfluss der Tabakindustrie auf Regierung groß. https://unfairtobacco.org/neuer-index-2021-einfluss-der-tabakindustrie-auf-regierung-gross/#/ (Zugriff 24.04.23).
[56] Bundestag (2021): Drucksache 19⁄32151 – Kleine Anfrage der Linksfraktion: Tabakprävention und Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern. https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932151.pdf (aufgerufen am 03.05.2023).
[57] Joossens et al. (2022): The Tobacco Control Scale 2021 in Europe. https://www.tobaccocontrolscale.org/2021-edition/ (Zugriff am 03.05.23).
[58] Wiesel (2014): Nichtraucherschutz in Deutschland – Überblick und Entstehung der Rauchverbote in der Gastronomie. Baden-Baden. Nomos. S. 76–79.
[59] https://www.spiegel.de/politik/qualm-in-der-bananenrepublik-a-2897c5fe-0002–0001-0000–000049929785
[60] https://www.welt.de/print-welt/article651766/Abgeordnete-Rauchen-am-Arbeitsplatz-verbieten.html
[61] Abgeordnetenwatch (2022): Immobilienlobby, Tabakindustrie, Versicherungen: Von wem die Parteien Geld bekamen. https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/parteispenden/immobilienlobby-tabakindustrie-versicherungen-von-wem-die-parteien-geld-bekamen (Zugriff am 05.05.23).
[62] SPD Berlin (2021): Antrag 64/I/2021 Nichtraucher*innenschutz in Berliner Clubs endlich konsequent umsetzen – Für eine rücksichtsvolle und diverse Clubkultur. https://parteitag.spd.berlin/app/uploads/pdf/I_2021//Antrag_64I2021_Nichtraucherinnenschutz_in_Berliner‑2.pdf (Zugriff am 05.05.23).
[63] https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/kneipen-in-sh-spd-fordert-striktes-rauchverbot-in-gaststaetten-3OIR5RWABJE3RF5C3Y662WU3UI.html
[64] Bundestag (2021): Drucksache 19⁄32151 – Kleine Anfrage der Linksfraktion: Tabakprävention und Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern. https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932151.pdf (Zugriff am 03.05.23).
[65] Abgeordnetenhaus Berlin (2018): Drucksache 18⁄1303 – Zweites Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes https://www.parlament-berlin.de/ados/18/GesPflegGleich/vorgang/gpg18-0110‑v.pdf
[66] Forum Rauchfrei (2020): Senat hüllt sich in Schweigen. http://www.forum-rauchfrei.de/wp-content/uploads/2020/10/Staatssekretär-Martin-Matz-Berlin-Lager-bei-Philip-Morris‑1–01.pdf (Zugriff am 11.05.23).
[67] Wiesel (2014): Nichtraucherschutz in Deutschland – Überblick und Entstehung der Rauchverbote in der Gastronomie. Baden-Baden. Nomos. S. 76–79.
[68] https://www.spiegel.de/politik/qualm-in-der-bananenrepublik-a-2897c5fe-0002–0001-0000–000049929785
[69] https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/landtagswahl/cdu-nichtraucherschutzgesetz-100.html
[70] https://dubisthalle.de/gruene-in-sachsen-anhalt-wollen-nichtraucherschutz-gesetz-verschaerfen-rauchen-an-berufsschulen-und-haltestellen-soll-verboten-werden-cdu-schimpft-ueber-verbotspartei-man-wolle-eigenverantwort?fbclid=IwAR2DYDEWcLZFFlkdNGJ1kF93QoM9dEpwArPLY6j6QKcsXNVo8t7zgf6jsuM
[71] https://www.spiegel.de/politik/noch-eine-null-loesung-a-f1f318d2-0002–0001-0000–000013523807
[72] Wiesel (2014): Nichtraucherschutz in Deutschland – Überblick und Entstehung der Rauchverbote in der Gastronomie. Baden-Baden. Nomos. S. 37f.
[73] Deutsches Krebsforschungszentrum (2013): Rauchfreie Gaststätten in Deutschland 2013 – Vier von fünf Deutschen sind für einen konsequenten Nichtraucherschutz.
[74] Neuman et al. (2002): Tobacco industry strategies for influencing European Community tobacco advertising legislation. Lancet (359). S. 1325.
[75] https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/zigarettenlobby-volker-kauder-blockiert-gesetz-gegen-tabakwerbung-a-1137549.html
[76] Wiesel (2014): Nichtraucherschutz in Deutschland – Überblick und Entstehung der Rauchverbote in der Gastronomie. Baden-Baden. Nomos. S. 140ff.
[77] Wiesel (2014): Nichtraucherschutz in Deutschland – Überblick und Entstehung der Rauchverbote in der Gastronomie. Baden-Baden. Nomos. S. 140ff.
[78] Deutsches Krebsforschungszentrum (2020): Tabakatlas Deutschland 2020, S. 106.
[79] https://www.morgenpost.de/vermischtes/article237870753/Raucherkneipen-Der-umstrittene-Kompromiss.html
[80] Von Laffert (1998): Rauchen, Gesellschaft und Staat – Konsumanomalien, Wohlfahrtseffekte und staatlicher Regulierungsbedarf im Zusammenhang mit dem Zigarettenkonsum. Wiesbaden. Springer Fachmedien. S. 33ff.
[81] https://www.deutschlandfunk.de/raucher-sollen-draussen-bleiben-100.html
[82] https://www.tagesspiegel.de/politik/liberale-fordern-strengeres-rauchverbot-5827021.html
[83] Deutscher Bundestag (1998): Plenarprotokoll 13⁄216
[84] Nichtraucherschutzverband Deutschland (2022): Nichtraucherschutz-Ranking der deutschen Bundesländer. https://www.nr-sv.de/wp-content/uploads/2022/05/NRSV-Nichtraucherschutzranking-Bundeslaender-Mai-2022.pdf (Zugriff am 16.05.23).
[85] Smoke Free Partnership (2022): New Smokefree Map shows smoke-free policies in Europe still have a long way to go. https://www.smokefreepartnership.eu/news/sfp-news/new-smokefree-map-shows-smoke-free-policies-in-europe-still-have-a-long-way-to-go (Zugriff am 15.04.23).
[86] https://www.thelocal.de/20191122/opinion-why-germany-needs-to-take-anti-smoking-laws-more-seriously
[87] Invernizzi et al. (2004): Particulate Matter from Tobacco versus Diesel Car Exhaust – An Educational Perspective. Tobacco Control: 13(3). S. 219–221.
[88] https://www.rauch-frei.info/wissen/news/mehr-feinstaub-durch-zigaretten-als-durch-lkw/
[89] Pro Rauchfrei (2019): Auch für den DJ einer Disco gilt das absolute Rauchverbot. https://www.pro-rauchfrei.de/134-startseite/6069-auch-fuer-den-dj-einer-disco-gilt-das-absolute-rauchverbot (Zugriff am 20.04.23).
[90] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (03.02.21) – Europas Plan gegen den Krebs, S. 10f.
[91] Deutsches Krebsforschungszentrum (2005): Passivrauchen – Ein unterschätztes Gesundheitsrisiko. Rote Reihe: Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 5. Heidelberg. S. 33f.
[92] Deutsches Krebsforschungszentrum (2007): Raucherräume und Lüftungssysteme – Keine Alternative zur rauchfreien Gastronomie.
[93] Deutsches Krebsforschungszentrum (2007): Raucherräume und Lüftungssysteme – Keine Alternative zur rauchfreien Gastronomie.
[94] Deutsches Krebsforschungszentrum (2005): Nichtraucherschutz wirkt – eine Bestandsaufnahme der internationalen und der deutschen Erfahrungen. Rote Reihe: Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 15. Heidelberg. S. 28f.
[95] Cornelsen et al. (2014): Systematic review and meta-analysis of the economic impact of smoking bans in restaurants and bars. Addiction: 109 (5). S. 720–727.
[96] Scollo et al. (2003): Review of the quality of studies on the economic effects of smoke-free policies on the hospitality industry. Tobacco Control 12. S. 13–20.
[97] Deutsche Krebsforschungszentrum (2008): Umsatzentwicklung in der deutschen Gastronomie vor und nach der Umsetzung von Landesnichtraucherschutzgesetzen – Eine erste Bilanz.
[98] Deutsches Krebsforschungszentrum (2005): Nichtraucherschutz wirkt – eine Bestandsaufnahme der internationalen und der deutschen Erfahrungen. Rote Reihe: Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 15. Heidelberg. S. 54–60.