Illegale Pilze, illegale Kakteen: Ist das rechtens?

Warum deutsche Gerichte das Recht auf geistige Autonomie nicht weiter ausblenden sollten

Ein Kommentar von Johannes Rohr (My Brain My Choice Initiative, PsychedeliCare)


Rechte werden nicht gegeben, sondern erkämpft. Diese Erkenntnis gilt auch für ein Recht auf geistige Selbstbestimmung. Die klinische Evidenz für das therapeutische Potenzial von Psychedelika ist überwältigend. Selbst das Bundesforschungsministerium finanziert Studien zur ihrer Anwendung1. Trotzdem gibt es in Deutschland, anders als etwa in den USA oder Kanada, bisher keine sichtbare Bewegung in Richtung ihrer Entkriminalisierung. Im Gegenteil scheint die Repression unter der neuen Regierung wieder Oberwasser zu gewinnen. Könnte man angesichts dieses Umstands die Gerichte zu einer Bühne umfunktionieren? Was würde passieren, wenn eine Person, die für das opferlose „Verbrechen“ des Besitzes von magic mushrooms verurteilt wurde, durch die Instanzen um ihr Recht streitet?

Psychedelika“, von altgriechisch ψυχή (psychḗ‚ Seele‘) und δῆλος (dẽlos ‚offenkundig, offenbar‘), ist ein vom Psychologen Humphrey Osmond 1957 geprägter Sammelbegriff für eine Klasse psychoaktiver Substanzen, die als partielle Agonisten verschiedener Serotonin-​Rezeptoren, vorwiegend des 5‑HT2A-Rezeptors, wirken und damit außergewöhnliche Bewusstseinszustände hervorrufen können, die oftmals tiefe Selbsterkenntnisse ermöglichen.2

Zu den bekanntesten Psychedelika gehören LSD, Psilocybin, Meskalin und DMT. Klassische Psychedelika sind typischerweise nicht neurotoxisch – so ist es praktisch nicht möglich, an einer Überdosis LSD zu sterben – und sie können keine körperliche Abhängigkeit erzeugen. Während LSD eine Neuentwicklung ist, werden die in Pflanzen oder Pilzen enthaltene Moleküle DMT, Meskalin, Psilocybin und viele andere von indigenen Gemeinschaften seit Jahrhunderten oder sogar Jahrtausenden in rituellen Kontexten eingesetzt, vorwiegend in Südamerika.

Kriminalisierung – eine Verletzung des Menschenrechts auf Gesundheitsfürsorge und Selbstbestimmung?

Das therapeutische Potenzial all dieser Substanzen wurde bis zu ihrer politisch motivierten Kriminalisierung, angestoßen durch die Nixon-​Regierung 1971, mit sehr vielversprechenden Ergebnissen beforscht. Obwohl Kriminalisierung und Stigmatisierung fortdauern, erlebt die Forschung seit etwa zwei Jahrzehnten einen erneuten Aufschwung. Auch deshalb, weil es ansonsten seit der Erfindung der teils mit schweren Nebenwirkungen verbundenen Antidepressiva kaum pharmakologische Neuerungen auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit gibt.

Ist Selbsterforschung mit Hilfe dieser Substanzen nicht ein selbstverständliches Recht? Der Mainzer Philosoph Thomas Metzinger meint: „die Frage ist, ob es nicht in der deutschen Verfassung so etwas wie ein Recht auf geistige Selbstbestimmung geben sollte, [so]dass ich, wenn ich die Risiken selber trage und mich vernünftig verhalte in einem freien Land mir selber eine Meinung bilden kann. Auch ein Journalist, der einfach wissen will: ‚Was hat es jetzt damit auf sich?‘, warum sollte er das begründen müssen, dass er so etwas erleben will?3

Bis zur Kriminalisierung zu Anfang der 70er Jahre bedienten sich Schriftsteller*innen, Künstler*innen etc. nicht nur selbstverständlich dieser Werkzeuge sondern schrieben und sprachen mit allergrößter Selbstverständlichkeit über ihre Erfahrungen. Da wir mit dem Umstand aufgewachsen sind, dass LSD und Co. der Ruch des Kriminellen anhaftet, können uns die unschuldige Offenheit eines Aldous Huxley nur schwer vorstellen.4 Über psychedelische Erlebnisse zu schreiben brauchte damals nicht mehr Courage, als Impressionen einer Reise nach Fernost zu festzuhalten, und warum sollte es?

Noch drastischer stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Verbots bei Menschen, denen Psychedelika wirksame Abhilfe von schwerstem Leid versprechen. Dazu gehören etwa Personen mit therapieresistenter Depression, Posttraumatischer Belastungsstörung oder Clusterkopfscherz und unheilbar kranker Patient:innen am Lebensende („end-​of-​life anxiety“). Trotz starker Evidenz bleibt der Zugang zu diesen Therapien für diejenigen, die sie nutzen möchten, mit meist unüberwindlichen Hürden verbunden. Ausnahmen sind die wenigen Glücklichen, die zur Teilnahme an klinischen Studien zugelassen werden oder die sich auf eigenen Kosten die Behandlung in einem der wenigen Länder, in denen dies legal möglich ist, leisten können. Wenn Zugang zu wirksamer Therapie vom Geldbeutel abhängt, dann sind elementare Menschenrechtsnormen verletzt.

Strategien zur Wiederzulassung in verschiedenen Ländern

In den USA haben einige Bundesstaaten und die Bundesregierung Gesetze in Betracht gezogen, die ein „Recht auf Ausprobieren“ („right to try“) für bestimmte schwerkranke Patient*innen etablieren würden. Strittig ist jedoch, ob sich dieses Recht auch auf Psychedelika erstreckt. Die zuständige US-​Behörde Food and Drug Administration (FDA) lehnte bislang alle diesbezüglichen Anträge ab. Auch verweigerte sie 2024 die Zulassung MDMA-​gestützter Psychotherapie gegen Posttraumatische Belastungsstörungen.5 Diese ist dagegen in Australien seit 2023 zugelassen. In der Schweiz ist ein sogenannter compassionate use von LSD oder MDMA in der Psychotherapie in Einzelfällen bereits seit 2014 erlaubt. In der Ukraine wird angesichts des russischen verbrecherischen Angriffskriegs, der Millionen traumatisiert hat und weiter traumatisiert, die Einführung MDMA-​unterstützter Psychotherapie erwogen. Medizinisches Cannabis wurde in der Ukraine im Dezember 2024 durch einen Beschluss der Werchowna Rada, des Parlaments, legalisiert.6

Compassionate use“ – In der EU heute schon möglich?

Nach Ansicht der italienischen Assoziazione Luca Coscioni ist die Schweizer Praxis auch auf die EU übertragbar: Artikel 83 der EU-​Verordnung 726 von 2004 erlaubt den compassionate use von Medikamenten für die noch keine Zulassung für Patient*innen „die an einer zu Invalidität führenden chronischen oder schweren Krankheit leiden oder deren Krankheit als lebensbedrohend gilt und die mit einem genehmigten Arzneimittel nicht zufrieden stellend behandelt werden können.“7

Nach Ansicht von Claudia Moretti wäre auch der Einsatz von Psychedelika von dieser Klausel abgedeckt.8 In Italien wurde in ein entsprechender Offener Brief der Associazione an die Minister für Gesundheit und Verteidigung von über 170 Persönlichkeiten aus den Bereichen Medizin, Forschung und Psychotherapie sowie mehr als 8000 Weiteren unterzeichnet.9 Auch das deutsche Arzneimittelrecht kennt seit der Härtefallverordnung von 2010 einen compassionate use.10 Damit sollte nach Einschätzung von Perez et al.11 der therapeutische Einsatz bislang kriminalisierter Substanzen auch hierzulande heute schon möglich sein. Auch wenn bei „compassionate use“ zuerst an Patient*innen gedacht wird, die sich dem Lebensende nähern, könnten, so Morettis Einschätzung, auch andere an chronischen und schwer heilbaren Erkrankungen Leidende von dieser Regelung profitieren. Beispiele wären Menschen mit therapieresistenter Depression oder Komplexer Posttraumatischer Belastungsstörung wie auch von sozialen Angststörungen betroffene Autist*innen.

Menschenrecht Gesundheitsfürsorge und allgemeine Handlungsfreiheit

Jeder Mensch genießt laut UN-​Sozialpakt das „Recht auf den höchsten erreichbaren Gesundheitsstandard“.12 Wenn ein Staat seinen beispielsweise unter Depressionen leidenden Einwohner*innen verbietet, sich dieser wirksamen Mittel zu bedienen, verletzt er damit nicht seine menschenrechtlichen Pflichten in eklatanter Weise?13

Welches begründete Interesse hat der Staat zudem, wenn wir weder uns selbst noch Dritten dadurch in irgendeiner Form schaden und das verbleibende Risiko selbst tragen? Was berechtigt den Staat hier, die verfassungsmäßige „allgemeine Handlungsfreiheit“14 drastisch einzuschränken? Während Alkohol und Tabak, die allein in Deutschland jedes Jahr eine sechsstellige Anzahl Menschen töten, straflos in jedem Supermarkt verkauft werden, ist eine Person, die psilocybinhaltige Pilze sammelt, anbaut, besitzt, verkauft oder erwirbt, laut Gesetzestext damit bedroht, für Jahre hinter Gitter zu wandern, obwohl sie damit nicht den geringsten gesellschaftlichen Schaden anrichtet. Warum versucht der deutsche Staat seinen Einwohner*innen zu verbieten, etwas mit ihren Gehirnen zu tun, das ihnen tiefste Selbsterkenntnis und Heilungsprozesse ermöglichen kann?

Ist die Kriminalisierung von Psychedelika verfassungswidrig?

Müsste nicht am Ende das Bundesverfassungsgericht befinden, dass das Recht des Individuums auf geistige Selbstbestimmung und ihr Anspruch auf Freiheit von schwerstem psychischen Leid sowie die Allgemeine Handlungsfreiheit schwerer wiegen, als das Strafverfolgungsinteresse des Staates? Zumal, wenn die ‚Tat‘ offensichtlich dem Gemeinwesen keinerlei Schaden zufügt. Ob mein persönliches Risiko für mich tragbar ist oder nicht, das habe entsprechend der „allgemeinen Handlungsfreiheit“ ebenfalls nur ich selbst zu entscheiden und nicht eine staatliche Obrigkeit. Sonst müssten auch Fallschirmspringen, Bungee-​Jumping, und, ja, Konsum von Alkohol oder das Tabak-​Rauchen, ja sogar das Reiten, das laut Prof. David Nutt gefährlicher ist als der Konsum von MDMA, dringend unter Strafe gestellt werden.15

Ich denke, dass es wie beim vom obersten deutschen Gericht 2020 bestätigten Recht auf einen selbstbestimmten Tod in Würde für die deutschen Verfassungswächter*innen auch hier keinen Spielraum geben dürfte. Bei der Klärung unserer Grundrechte geht es an diesem Punkt genauso auch nicht um die erst im Anschluss relevante, politische Frage, wie exakt die Entkriminalisierung und Legalisierung von Psychedelika zu gestalten wäre; eine Forderung nach Entkriminalisierung ist für die meisten nicht mit dem Wunsch verbunden, dass LSD und DMT die Supermarktregale bevölkern sollen. Wie bei Alkohol und Medikamenten auch wären Erwerb und Konsum an bestimmte, mehr oder weniger strikte Bedingungen zu knüpfen. Unter der Verbotspolitik ist dies nicht möglich. Nur eine Legalisierung erlaubt die Kontrolle und Regulierung des Angebots. Zutiefst unethisch und ohne jede Rechtfertigung sind die Gefängnisstrafen, mit denen Personen rechnen müssen, wenn sie magic mushrooms oder andere Psychedelika sammeln, anbauen, verkaufen, erwerben oder besitzen. Es ist höchste Zeit, dass die Rechtsprechung dem Gesetzgeber auf die Sprünge hilft, falls in diesem Land Unabhängigkeit und weltanschauliche Neutralität der Justiz, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und wissenschaftliche Evidenz etwas gelten sollen.16


Über den Autor:

Johannes Rohr ist Osteuropahistoriker und setzt sich seit Mitte der 90er Jahre für die Menschenrechte indigener Völker ein. Er ist Vorstandsmitglied von PsychedeliCare e.V., des Trägervereins der laufenden Europäischen Bürger*inneninitative PsychedeliCare​.EU, die sich für eine europaweite Zulassung psychedelisch assistierter Therapien einsetzt. Seit einigen Jahren ist er Mitglied des Netzwerks My Brain My Choice.


Quellen:

1 EPIsoDE – Eine klinische Phase II-​Studie zur Untersuchung der Wirksamkeit und Sicherheit von Psilocybin bei behandlungsrefraktärer unipolarer Depression https://​www​.gesundheitsforschung​-bmbf​.de/​d​e​/​e​p​i​s​o​d​e​-​e​i​n​e​-​k​l​i​n​i​s​c​h​e​-​p​h​a​s​e​-​i​i​-​s​t​u​d​i​e​-​z​u​r​-​u​n​t​e​r​s​u​c​h​u​n​g​-​d​e​r​-​w​i​r​k​s​a​m​k​e​i​t​-​u​n​d​-​s​i​c​h​e​r​h​e​i​t​-​v​o​n​-​1​3​0​4​9​.​php

2 Kritiker*innen des „psychedelischen Exzeptionalismus“ wie zum Beispiel Dr. Carl Hart weisen allerdings darauf hin, dass Bewusstseinserweiterung auch mit anderen Substanzklassen möglich ist, etwa mit Opiaten, die Nutzer*innen dieser aber gesellschaftlich viel stärker stigmatisiert werden, wozu sich Verfechter*innen einer Entkriminalisierung von Psychedelika nur selten äußern. So verweist Hart in seinem Werk „Drug use for grown ups“ darauf, dass Konsument*innen von PCP, einem Vorläufer von Ketamin aus der psychonautischen Szene kaum Unterstützung bekommen. Dass PCP unkontrollierbar gewalttätig mache, sei durch keinerlei Evidenz gedeckt, sondern ein reines Vorurteil. Der Hauptunterschied zwischen PCP- und Ketamin-Konsument*innen seien Hautfarbe und Gesellschaftsschicht.

3 Psychedelische Drogen – sollten sie erlaubt werden? | Gert Scobel & Thomas Metzinger, https://​www​.youtube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​v​m​Z​E​5​n​8​F​zT4

4 Aldous Huxleys 1954 erschienenes Werk „Die Pforten der Wahrnehmung“ („the doors of perception“), das er inspiriert durch seine Meskalin-​Erfahrungen schrieb, ist wahrscheinlich das bekannteste literarische Zeugnis psychedelischer Selbsterforschung.

5Die Organisation MAPS, die die dazu notwendigen Studien mit Erfolg durchgeführt hatte, hatte fest mit einer Zulassung gerechnet. MAPS steht für „Mulitidisciplinary Association for Psychedelic Research“. Die von Rick Doblin 1986 gegründete Organisation setzt sich u.a. für die Zulassung MDMA-​gestützter Therapien ein. https://​www​.maps​.org

6Melita Vilkevičiūtė: „MDMA for PTSD. A vision of treating war trauma in Ukraine with psychedelic-​assisted therapy“ https://​nara​.lt/​e​n​/​a​r​t​i​c​l​e​s​-​e​n​/​m​d​m​a​-​f​o​r​-​p​t​s​d​-​i​n​-​u​k​r​a​ine

7Verordnung (EG) Nr. 7262004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-​Agentur (Text von Bedeutung für den EWR), Amtsblatt Nr. L 136 vom 30/​04/​2004 S. 0001 – 0033 https://​eur​-lex​.europa​.eu/​l​e​g​a​l​-​c​o​n​t​e​n​t​/​D​E​/​T​X​T​/​?​u​r​i​=​C​E​L​E​X​:​3​2​0​0​4​R​0​726

8Claudia Moretti: Psychedelic Therapies in End-​of-​Life Care​, https://​www​.associazionelucacoscioni​.it/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​5​/​0​4​/​P​s​y​c​h​e​d​e​l​i​c​-​T​h​e​r​a​p​i​e​s​-​i​n​-​E​n​d​-​o​f​-​L​i​f​e​-​C​a​r​e​-​v​e​r​s​.​-​1​9​.​4​.​2​5​.​pdf

9Assoziazione Luca Coscioni: L’Italia apra alle terapie psichedeliche Sostieni le 4 richieste dell’Associazione Luca Coscioni al Governo https://​www​.associazionelucacoscioni​.it/​l​a​n​d​i​n​g​/​l​i​t​a​l​i​a​-​a​p​r​a​-​a​l​l​e​-​t​e​r​a​p​i​e​-​p​s​i​c​h​e​d​e​l​i​che

10Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen (Arzneimittel-​Härtefall-​Verordnung – AMHV) https://​www​.gesetze​-im​-internet​.de/​a​m​h​v​/​B​J​N​R​0​9​3​5​0​0​0​1​0​.​h​tml

11 Perez Rosal, S.R., La Torre, J.T., Birnkammer, S. et al. Expert recommendations for Germany’s integration of psychedelic-​assisted therapy. BMC Med Educ 24, 1202 (2024). https://doi.org/10.1186/s12909-024–06141‑3

12 Internationaler Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, Artikel 12

13 Siehe auch Krebs, Teri Suzanne. „Protecting the human rights of people who use psychedelics.“ The Lancet Psychiatry 2.4 (2015): 294–295. https://www.thelancet.com/journals/lanpsy/article/PIIS2215-0366(15)00084‑X

14 Grundgesetz, Art 2, Abs. 1

15 Siehe Nutt, David J., Leslie A. King, and Lawrence D. Phillips. „Drug harms in the UK: a multicriteria decision analysis.“ The Lancet 376.9752 (2010): 1558–1565. https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(10)61462–6/

16 Obwohl alle menschenrechtlichen, juristischen und wissenschaftlichen Fakten dafür sprechen, dass die Verfassungsrichter*innen die Kriminalisierung von Psychedelika für verfassungswidrig erklären müssten, wird der Weg ein langer und steiniger sein, wie der Fall von Georg Wurth zeigt, der sich 1997 wegen Cannabisbesitzes selbst anzeigte und dessen Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt wurde. https://​archiv​.hanflobby​.de/​r​e​c​h​t​/​s​e​l​b​s​t​a​n​z​e​i​g​e​/​j​j​/​g​w​_​n​i​c​h​t​_​w​i​c​h​t​i​g​.​h​tml

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