Mikrohandel und Aufenthaltsräume: Was wir von Zürich lernen können

Ein Artikel von Dirk Schäffer

Dieser Artikel erschien zuerst im Drogenkurier, dem Magazin des JES-​Bundesverbands. Wir danken dem JES-​Bundesverband für die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung. Alle Ausgaben des Drogenkuriers und das Bestellformular fürs Abo finden sich hier. Alle Ausgaben stehen zudem kostenlos als PDF-​Download zur Verfügung. Dieser Artikel stammt aus Ausgabe 146, die hier vollständig gelesen werden kann.

Drogen- und Aidshilfen sind seit einigen Jahren mit Veränderungen der Szenen drogengebrauchender Menschen konfrontiert. Neben der Tatsache, dass der Anteil wohnungs- und obdachloser Menschen unter Drogengebraucher*innen zunimmt, hat der Einzug von Crack, also rauchbarem Kokain, zu deutlichen Veränderungen geführt. Der schnelle Crackkonsum findet vielfach im öffentlichen Raum statt. Der dauerhafte Konsum von Crack kann zudem zu deutlich sichtbaren psychischen und physischen Veränderungen drogengebrauchender Menschen führen. In Verbindung mit dem hohen Anteil von Wohnungslosigkeit zeigen sich in immer mehr Städten große Szenen Drogen gebrauchender Menschen, die Crack und Heroin im öffentlichen Raum konsumieren und sich dort nicht nur temporär, sondern dauerhaft aufhalten. 

Drogenkonsumräume haben auf dieses Phänomen reagiert und stellen vermehrt Plätze für den Crackkonsum bzw.
für den inhalativen Konsum insgesamt zur Verfügung. Zudem werden z. B. in Essen und Köln sogenannte Tagesruhebetten vorgehalten. Hier haben die Nutzer*innen dieser Einrichtungen die Möglichkeit ihrem Ruhe- oder Schlafbedürfnis in sicherer Umgebung nachzukommen.

Der aktuelle Bericht zu Drogenkonsumräumen in Deutschland zeigt, dass die erweiterten Angebote des inhalativen Konsums auch wahrgenommen werden. Allerdings vollzieht sich der Kauf und Verkauf von Konsumeinheiten oder geringen Mengen von Kokain, Crack, Tabletten und auch Heroin im Umfeld dieser Einrichtungen oder an zentralen Orten in der Stadt, die teilweise weiter entfernt von Hilfeangeboten liegen. Dies führt dazu, dass auch der Konsum, der soeben erworbenen Substanz ebenfalls dort stattfindet.

Druck durch Polizei und Ordnungsämtern auf Drogenkonsument*innen zeigen nur wenig Effekte. Die Kosten für
tägliche Polizeieinsätze steigen ins unermessliche und an der schlechten und besorgniserregenden Situation tausender Drogen gebrauchender Menschen ändert sich nichts – außer das Drogenszenen als Sozialräume zersplittern und sich kleinere Gruppen in angrenzenden Bezirken aufteilen.
Hiermit sind sie für aufsuchende Angebote deutlich schwerer erreichbar.

Orte des tolerierten Kleinhandels schaffen?

Nun stellt sich die Frage, ob man weiter weitgehend erfolglose Konzepte verfolgt oder ob man einen Ort für einen „tolerierten Kleinhandel“ schafft, der sich auf dem Gelände von Drogenhilfeträgern, die über Drogenkonsumräume verfügen, befindet und von außen nicht einsehbar ist. Das Ziel wäre, das was aktuell im öffentlichen Raum stattfindet, dorthin zu verlagern, wo entsprechende Hilfsangebote vorhanden sind.

Das Züricher Modell

Als Vorbild könnte das Züricher Modell dienen, dass unter vergleichbaren betäubungsmittelrechtlichen Gesetzen wie in Deutschland, den sogenannte „Ameisenhandel“ von Nutzenden der Einrichtung zu einem gewissen Maß toleriert. So wurde in Zürich auf dem Gelände des Drogenkonsumraums (also nicht im Drogenkonsumraum) eine von außen nicht einsehbarer Zone oder Box geschaffen, in der der Kleinhandel unter gewissen Bedingungen toleriert werden kann. Dieses Angebot wird nicht durch Mitarbeiter*innen kontrolliert, sondern begleitet. Durch Zugangskontrollen erhalten nur registrierte Nutzer*innen Zugang zum Gelände und in diesen Bereich. Dieser besondere Aufenthaltsbereich ist überaus unspektakulär und ist eine Art Box von ca. 4 x 4 Metern, die an drei von vier Seiten mit einer Art Wellblechwand geschlossen ist. Ein Schirm in der Mitte dient als Dach. Dieser Ort dient im Außenbereich auch als Raucherzone.

Dort können sich Nutzer*innen des Drogenkonsumraums kurzzeitig aufhalten um Konsumeinheiten zum Konsum im Drogenkonsumraum zu erwerben. Der Konsum ist ebenso verboten wie der Verkauf im großen Stil. Für ein
solches Angebot ist eine Übereinkunft von Träger, Polizei, Stadt und Staatsanwaltschaft erforderlich.
Der Drogenhandel bleibt aber grundsätzlich illegal.

Was sind die Effekte?

Naturgemäß bilden sich nur dort Ansammlungen von Drogengebraucher*innen, wo auch Drogen verkauft und gekauft werden. Die Einrichtung einer besonderen Aufenthaltszone hat den Effekt, dass Szenen im öffentlichen Raum deutlich reduziert werden konnten. Denn wenn dort keine Drogen mehr angeboten werden, entfällt einer der maßgeblichen Gründe sich dort aufzuhalten.

Durch die Verortung des Kleinhandels in das direkte Umfeld vom Drogenkonsumraum konnte die Zahl der Nutzer*innen bzw. der Konsumvorgänge deutlich erhöht werden. Dies führt dazu, dass Menschen auch für
flankierende Angebote gewonnen werden konnten.

Zudem gibt es klare empirische Indizien, dass die Toleranz des Mikrohandels bei Nutzenden der Einrichtungen zu einer Reduktion des Beschaffungsstress führt. Im Gegensatz zur Beschaffung im öffentlichen Raum sind die Menschen, die diesen Raum nutzen, alle Teil einer Peer-Gruppe.

Welche Regeln muss es geben?

Abschließend kann festgehalten werden, dass der Mikrohandel in einer offenen Drogenszene durch die Polizei
kaum nachhaltig unterbunden werden kann. Es stellt sich also die Frage, ob Konsument*innen ihre Substanzen weiterhin unkontrolliert im öffentlichen Raum beschaffen sollen, mit der Gefahr einer Sogwirkung, von Gewalt und oftmals weitgehend nicht erreicht durch stützende Angebote. Oder kann die Abgabe von Konsumeinheiten auf dem Gelände der Suchthilfe mit einer Vielzahl von begleitenden Angeboten, ohne Belastung des öffentlichen Raums, in einem kontrollierten Setting stattfinden?

In der Schweiz wurde auf diese Fragen eine klare Antwort gegeben. Nun ist die Schweiz drogenpolitisch in vielfacher Hinsicht als Wegbereiter für Angebote in Deutschland bekannt. So scheint es auch hier. Städte wie Köln, Dortmund, Düsseldorf und andere diskutieren das Züricher Modell. Unsicherheit und Fragen gibt es auf allen Seiten. Mitarbeiter*innen wären zum Umdenken gezwungen, denn das, was sie bisher unterbinden sollen, kann jetzt mit Augenmaß toleriert werden. Die Polizei, diesem Ansatz gar nicht abgeneigt, kann bei zukünftigen Maßnahmen Drogenkonsument*innen auf ein entsprechendes Angebot hinweisen.

Sorge besteht, ob diese Orte nicht auch professionelle Dealer*innen anziehen, die selbst nicht zu den Nutzer*innen der Angebote zählen und dort im großen Stil Handel und Gewalt stattfindet. Zumindest in der Schweiz war diese Besorgnis unbegründet.

Selbstverständlich ist der Aufbau eines solchen Angebots nicht ganz trivial und benötigt klare Regeln.

  • Zugang nur für „registierte“ Nutzer*innen des Drogenkonsumraums
  • Kein Konsum
  • Keine Gewalt
  • Kein Verkauf von größeren Mengen

Wenn dies allerdings in diesen Bereichen nicht durch Mitarbeiter*innen kontrolliert werden soll, muss man auf die Kräfte der Szene setzen, so wie im öffentlichen Raum. Leute, die korrekt sind, und korrekten Stoff zu korrekten Preisen haben, werden sich durchsetzen, während „Abzieher“ dort keine Chance haben werden, so die Idee.

Toleranzzonen – keine Lösung für alles

Diese besonderen Aufenthaltsbereiche sollten nicht mit Erwartungen überfrachtet werden, denn sie sind kein „Wundermittel“, sondern eher eine wichtige Ergänzung bestehender Angebote. Von ihnen kann sowohl positive Wirkung für Nutzer*innen ausgehen als auch für unsere Städte und den öffentlichen Raum. 

Ich bin mir relativ sicher, dass wir noch in diesem Jahr das erste Modell in Deutschland sehen werden.


Der Originaltitel lautet: „Aufenthaltsräume und Mikrohandel – eine konsequente Fortsetzung des Harm Reduction Ansatzes?“ Der Beitrag im Drogenkurier enthält auf Seite 3 und 4 Fotos der Züricher Toleranzzone (PDF öffnen).


Über den Autor

Dirk Schäffer ist Fachreferent für Drogen und Strafvollzug der Deutschen Aidshilfe e.V. und Redakteur des Drogenkuriers.


Titelbild

Foto von Henrique Ferreira auf Unsplash


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