2016/2017 hat eine Gruppe aus Fachleuten der Suchtforschung und anderen Disziplinen sowie Praktiker*innen der Suchthilfe ein Memorandum erarbeitet. Es schildert die Problematiken der Stigmatisierung von Sucht und gibt Kolleg*innen sowie der Politik Handlungsempfehlungen, um diese zu beheben. Die Autor*innen des Memorandums werden am Ende der Seite vorgestellt. Die #mybrainmychoice Initiative war nicht an der Entstehung des Memorandums beteiligt. Wir verwenden es jedoch als eine der fachlichen Grundlagen für unser Projekt zur Entstigmatisierung von Sucht (folgt bald hier). Auf dieser Seite wird es im Wortlaut wiedergegeben; nur die Formatierung wurde für die bessere Lesbarkeit im Web angepasst.
Das Memorandum wurde aufgrund eines Beschlusses des Bundestags vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert und in Zusammenarbeit mit der Fachgesellschaft DG Sucht (Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie) erarbeitet.
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Inhaltsübersicht
Zusammenfassung
I. Präambel
II. Stigmatisierung schadet den Betroffenen und verstärkt Suchtprobleme
III. Ein besserer Umgang mit Suchtkrankheiten – ohne Stigma, für die Menschen
Szenario: Wie kann ein stigmafreier Umgang mit Suchtkrankheiten aussehen?
IV. Empfehlungen
Literatur
Autor*innen
Zusammenfassung
1. Hintergrund
Stigmatisierung schadet den Betroffenen und verstärkt Suchtprobleme. Sie ist ein Hindernis auf dem Weg zur Hilfe, führt zu schlechterer Behandlung und vergrößert die sozialen und gesundheitlichen Folgen einer Suchtkrankheit. Das gilt sowohl für die individuellen Folgen als auch für die gesellschaftlichen einschließlich der öffentlichen Gesundheitskosten. Zudem ist Stigmatisierung ein ethisches Problem, weil sie eine bestimmte Gruppe benachteiligt und die Menschenwürde der Betroffenen angreift.
Ein stigmafreier Umgang mit Suchtkrankheiten ist möglich. Entstigmatisierung bedeutet, bessere Lösungen für Suchtprobleme zu finden und verfügbar zu machen. Nicht Abwertung, Ausgrenzung und Disziplinierung, sondern Wertschätzung und Befähigung (Empowerment) müssen im Zentrum von Prävention, Behandlung sowie dem alltäglichen Umgang mit Suchtkrankheiten stehen.
2. Empfehlungen
Qualitative Verbesserungen im Hilfesystem und bei der Prävention
Strukturelle Diskriminierung z.B. bei der Bereitstellung von Psychotherapieplätzen oder bei der Versorgung somatischer Komorbidität muss durch strukturelle Maßnahmen verringert werden. Anti-Stigma-Kompetenz muss im Studium bzw. in der Ausbildung zu allen Gesundheitsberufen vermittelt werden. Präventionsmaßnahmen müssen routinemäßig auf mögliche stigmatisierende Effekte hin überprüft werden. Strategien zur Steigerung der Akzeptanz von Früherkennung müssen entwickelt und evaluiert werden, z.B. durch die Einbettung von suchtspezifischen Frühinterventionen in eine ganzheitliche Verhaltensprävention, die sich auf verschiedene Gesundheits- und Risikoverhalten bezieht. Die Separierung der Hilfesysteme muss überwunden werden.
Befähigung (Empowerment)
Betroffene und Angehörige sollten gezielt dabei unterstützt werden, sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu wehren. Um die Würde von Personen mit Substanzabhängigkeiten zu wahren, sollten akzeptierte, sichere, legitime und funktionale Räume für den Suchtmittelkonsum gestaltet werden.
Kommunikation und Koordination
Bestehende Strukturen sollten genutzt und gestärkt werden, um die Anti-Stigma-Arbeit zu koordinieren und sowohl Professionelle, Angehörige und Betroffene in die Anti-Stigma-Arbeit einzubinden. Eine gemeinsame, professionelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation muss über verschiedene Projekte hinweg gefördert werden. Regelmäßig sollte ein Bericht zum Stand der Entstigmatisierung erstellt und veröffentlicht werden. Ein Medienleitfaden zur stigmafreien Berichterstattung über Suchtkrankheiten sollte erarbeitet werden.
Forschung
Die Forschung zu Stigmafolgen bei Suchterkrankungen und zu Strategien der Entstigmatisierung sollte gezielt gefördert werden. Forschung ist sowohl auf Bevölkerungsebene notwendig, um die kulturelle Realität des Stigmas zu erfassen, als auch auf der Ebene der Betroffenen, um konkrete Stigmafolgen zu untersuchen. Angehörige und Betroffene sollten in die Forschung einbezogen werden.
Konzeptionelle und rechtliche Weiterentwicklungen
Die legalen Rahmenbedingungen des Suchtmittelkonsums müssen kontinuierlich auf stigmatisierende Effekte hin überprüft werden. Eine Entkriminalisierung des Konsums, verbunden mit stigmafreier Präventionsarbeit, muss angestrebt werden. Es muss ein Krankheitskonzept von Suchtkrankheiten entwickelt werden, das Barrieren verringert, eine nicht-stigmatisierende Frühintervention erlaubt, das Kontinuum der Konsummenge berücksichtigt und gleichzeitig den Schutz einer Diagnose bietet. Dieses Konzept muss eine Brücke zwischen einer medizinischen und einer sozialen Sichtweise auf Suchtprobleme sein und muss eine konzeptionelle Basis für einen stigmafreien Umgang mit Sucht etablieren.
I. Präambel
Suchtkrankheiten sind häufig und betreffen Menschen aus allen sozialen Schichten. Trotzdem werden Personen mit Suchtproblemen und ihre Angehörigen als Randgruppe betrachtet und stigmatisiert. Das Stigma vergrößert Suchtprobleme, es macht das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen schwerer. Das vorliegende Memorandum möchte Wege aufzeigen, wie das Stigma von Suchterkrankungen verstanden und überwunden werden kann.
Stigmatisierung ist ein Prozess, in dem ein bestimmtes Merkmal, z.B. eine Suchtkrankheit, dazu führt, dass Menschen mit einem Etikett versehen, mit negativen Stereotypen in Verbindung gebracht, ausgegrenzt und schließlich diskriminiert werden. Stigmatisierung tritt in vielfältiger Form auf: Sie wird vom Einzelnen erlebt, befürchtet oder durch Geheimhaltung und sozialen Rückzug vermieden. Stigmatisierung findet nicht nur im Kontakt zwischen Menschen statt (öffentliches Stigma), sondern zeigt sich auch in diskriminierenden Strukturen und Regeln (strukturelles Stigma). Persönliche stigmatisierende Einstellungen können zur Abwertung anderer Menschen, aber auch zur Selbststigmatisierung führen, wenn eine Person sich mit eigenen Suchtproblemen auseinandersetzen muss.
Das vorliegende Memorandum ist das Ergebnis einer Klausurtagung im September 2016, die von der psychiatrischen Klinik der Universitätsmedizin Greifswald in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchforschung und Suchttherapie (DG Sucht) ausgerichtet und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert wurde. Dabei kamen Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus Selbsthilfe, Gesundheitsförderung und Prävention, Suchthilfe, Rehabilitation, Psychiatrie, Psychotherapie, Soziologie, Ethik, Epidemiologie, Werbung und Stigmaforschung zusammen. Erste Resultate der Tagung wurden in einer öffentlichen Podiumsdiskussion vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisse dieser Diskussion sind in das vorliegende Memorandum eingeflossen. Wir sprechen in diesem Memorandum von Suchtkrankheiten und Suchtproblemen, gehen aber auch auf das konzeptionelle Problem der Grenze zwischen gesund und krank sowie auf die nicht zufriedenstellend gelöste Frage einer angemessenen Begrifflichkeit für Probleme im Bereich Sucht, Abhängigkeit und Konsum ein. Das Memorandum bezieht sich auf substanzbezogene Störungen, auch wenn viele Punkte auf Verhaltenssüchte übertragbar sind.
II. Stigmatisierung schadet den Betroffenen und verstärkt Suchtprobleme
Internationale Bevölkerungsstudien zeigen, dass das Stigma von Suchterkrankungen im Vergleich zum Stigma anderer psychischer Erkrankungen geprägt ist von stärkeren Schuldvorwürfen, einer geringeren Akzeptanz eines Krankheitskonzepts von Sucht, und einer stärkeren persönlichen Ablehnung der Betroffenen. Durch Ablehnung und persönliche Abwertung wird Menschen mit Suchtkrankheiten signalisiert, dass ihr Verhalten nicht akzeptabel ist, und dass sie mit ihrem Problem im persönlichen Umfeld anderer Menschen nicht geduldet werden. Tatsächlich können Suchtkrankheiten zu erheblichen Schäden im Leben der Betroffenen, ihrer Angehörigen und des sozialen Umfelds führen. Die wichtige Rolle von Schuldvorwürfen für das Stigma von Suchterkrankungen weist auf eine starke normative und moralische Konnotation des Sucht-Stigmas hin. Die Stigmatisierung von Menschen mit Suchtkrankheiten kann als Versuch verstanden werden, Suchtprobleme durch Tabuisierung, Ausgrenzung und Abwertung zu lösen oder zumindest handhabbar zu machen. Allerdings ist diese „Lösung“ dysfunktional, weil sie das Problem nicht kleiner, sondern größer macht. Tatsächlich erschwert das Stigma eine Veränderung des Suchtverhaltens. Die Behandlung von Suchtkrankheiten genießt in den Augen der Öffentlichkeit im Vergleich zu anderen Gesundheitsproblemen niedrige Priorität. Das Stigma von Suchtkrankheiten isoliert Menschen, die Hilfe brauchen, und entwertet Menschen, die Kraft und Selbstvertrauen benötigen, um mit einem schwerwiegenden Problem fertig zu werden. Dies gilt ebenso für die Angehörigen. Je schwerer Menschen von Suchtkrankheiten betroffen sind, desto verwundbarer sind sie und desto mehr Hilfe benötigen sie, gleichzeitig werden sie und ihre Familien jedoch umso stärker von Ausgrenzung und Diskriminierung getroffen. Studien zeigen, dass Selbststigmatisierung die Abstinenzzuversicht schwächt, dass erlebte und befürchtete Stigmatisierung die Symptomlast der Erkrankung vergrößern und dass zur Vermeidung von Stigmatisierung Behandlung und Hilfe vermieden werden. Die Stigmatisierung von Menschen mit Suchtkrankheiten löst keine Probleme, sie verstärkt diese nur.
Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit Suchtkrankheiten und ihren Angehörigen finden in vielen Bereichen statt, die folgende Aufzählung erhebt deshalb nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll die Vielschichtigkeit des Problems illustrieren. Im Hilfesystem sind Menschen, die in einer Notaufnahme Hilfe suchen oder sich in der medizinischen Regelversorgung befinden, häufig einer entwertenden Behandlung durch das Personal ausgeliefert. Viele Menschen vermeiden oder verzögern deshalb aus Angst vor Stigmatisierung die Inanspruchnahme von Hilfe. Menschen mit Suchtkrankheiten werden aber z.B. auch hinsichtlich des Zugangs zu ambulanter Psychotherapie und bei der von der gesetzlichen Krankenversicherung bewilligten Aufenthaltsdauer im Krankenhaus gegenüber Menschen mit anderen psychischen Krankheiten diskriminiert. Gesundheitsförderung und Prävention können stigmatisierend sein, wenn sie Betroffene abwerten und ausgrenzen, indem z.B. die Darstellung überzeichneter Verläufe der Abschreckung dienen soll. Der durch Abschreckung erzielte primärpräventive Effekt ist zweifelhaft, jede Überzeichnung und Stereotypisierung schadet aber der stigmatisierten Minderheit der Betroffenen. In der Arbeitswelt verhindert das Stigma von Suchtkrankheiten oft eine frühzeitige Ansprache der Probleme durch Kollegen oder Vorgesetzte, bzw. die Offenlegung von Suchtproblemen durch Betroffene. Auf diese Weise werden Probleme tabuisiert, verschleppt und damit noch vergrößert. Betroffene werden in Institutionen wie dem Rechtswesen oder dem Sozial- und Gesundheitssystem häufig abschätzig behandelt. In den Medien dominieren Berichte über negative Suchtfolgen das Bild von Suchterkrankungen, während positive Verläufe unsichtbar bleiben. Günstige Verläufe (die zum Teil ohne professionelle Hilfe gelingen) werden von den Betroffenen aus Angst vor Stigmatisierung verheimlicht. Auch die Illegalisierung von Substanzen trägt zur Stigmatisierung der Konsumenten dieser Substanzen bei.
Stigma trifft dabei vor allem diejenigen, die schon aus anderen Gründen benachteiligt sind: Menschen mit weiteren psychischen Erkrankungen, geringem Einkommen und wenig persönlichen Ressourcen, die leichter an den Rand gedrängt werden und weniger Möglichkeiten haben, sich dagegen zu wehren. Eine besonders vulnerable Gruppe für die Auswirkungen von Stigma sind Frauen, die z.B. von Angeboten der Suchthilfe schlechter erreicht werden, aber auch Menschen, die einer sexuellen Minderheit angehören („LGBT-Communities“) [L.G.B.T.Q.I.A.+; Anmerkung von MBMC: Die Abkürzungen und ihre Definitionen sind Gegenstand von Diskussion und befinden sich im Wandel, aber in jedem Fall geht es um Benennung und Sichtbarkeit nicht-binärer Geschlechtlichkeit, nicht-heterosexueller monogamer Beziehungen und selbstbestimmte Geschlechtlichkeit jenseits angeborener körperliche Merkmale].
Die Stigmatisierung ist nicht nur ein individuelles Problem für die Betroffenen und Angehörigen, deren Belastung vergrößert wird. Es ist auch ein Problem für die öffentliche Gesundheit, weil es die Krankheitslast von Suchtkrankheiten vergrößert und damit vermeidbare Zusatzkosten verursacht. Stigmatisierung ist zudem ein ethisches Problem, weil die Gruppe der Betroffenen diskriminiert und damit ungerecht behandelt wird. Nicht zuletzt wird durch die Stigmatisierung die Menschenwürde der Betroffenen verletzt.
III. Ein besserer Umgang mit Suchtkrankheiten – ohne Stigma, für die Menschen
Entstigmatisierung bedeutet nicht, Probleme im Zusammenhang mit Suchterkrankungen kleinzureden, sondern bessere Lösungen für diese Probleme zu finden und verfügbar zu machen. Die Entstigmatisierung von Suchtkrankheiten kann nur durch einen alternativen, besseren Umgang mit Suchtkrankheiten gelingen. Nicht Abwertung, Ausgrenzung und Disziplinierung, sondern Wertschätzung und Befähigung (Empowerment) müssen im Zentrum von Prävention, Behandlung sowie dem alltäglichen Umgang mit Suchtkrankheiten stehen. Viele aktuelle Entwicklungen im Umgang mit Suchtkrankheiten gehen bereits in diese Richtung und tragen damit zur Entstigmatisierung bei. Beispielhaft seien hier das Motivational Interviewing (motivierende Gesprächsführung) und der Community Reinforcement Approach (Gemeindeorientierte Suchttherapie) genannt.
Weil viele Betroffene in mehrfacher Hinsicht marginalisiert sind, ist die Entstigmatisierung von Suchtkrankheiten ein Teil des gemeinsamen Vorgehens gegen die Diskriminierung von gesellschaftlich benachteiligten Gruppen. Nicht zuletzt ermöglicht eine Entstigmatisierung den Betroffenen zunehmend, selbst für ihre Rechte einzutreten, weil eine Offenlegung eigener Suchtprobleme einfacher wird. Diese Offenlegung kann dann weiter zur Entstigmatisierung des Problems in der Öffentlichkeit beitragen.
Wie kann ein stigmafreier Umgang mit Suchtkrankheiten aussehen?
IV. Empfehlungen
Um das Ziel eines stigmafreien Umgangs mit Suchtkrankheiten zu erreichen, geben wir die folgenden Empfehlungen. Sie gliedern sich in die Bereiche Empowerment, qualitative Verbesserungen im Hilfesystem, konzeptionelle und rechtliche Weiterentwicklungen, Forschung und schließlich die Koordination und Kommunikation der Anti-Stigma Aktivitäten. Koordination/Kommunikation und Forschung stehen als Querschnittsbereiche am Anfang dieser Aufstellung, ohne dass durch diese Reihenfolge eine Wertung vorgenommen werden soll.
1. Kommunikation und Koordination
2. Forschung
3. Empowerment
4.Qualitative Verbesserungen im Hilfesystem und bei der Prävention
5. Konzeptionelle und rechtliche Weiterentwicklungen
1. Kommunikation und Koordination
a)
Die Entstigmatisierung von Suchtkrankheiten benötigt eine Struktur, die es erlaubt, die Arbeit verschiedener Verbände zu koordinieren und sowohl Professionelle, Angehörige und Betroffene in die Anti-Stigma-Arbeit einzubinden. Auch um die Zusammenarbeit mit laufenden Bemühungen zur Entstigmatisierung von anderen psychischen Krankheiten zu erleichtern, sollte dafür die Anti-Stigma-Arbeit zu Suchtkrankheiten in vorhandenen Strukturen wie dem Aktionsbündnis seelische Gesundheit institutionell verankert werden.
b)
Innerhalb dieser Struktur sollte Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
gefördert werden. Ausgehend von Erfahrungen mit Anti-Stigma-Kampagnen zu anderen psychischen Krankheiten halten wir groß angelegte Medienkampagnen nicht für sinnvoll. Stattdessen sollte eine vielschichtige Strategie verfolgt werden, in der Projekte auf verschiedenen Ebenen mit unterschiedlichen Zielgruppen und Vorgehensweisen koordiniert entwickelt, miteinander vernetzt und gemeinsam kommuniziert werden. Dafür ist eine konsistente, professionell gestaltete Öffentlichkeitsarbeit notwendig, wozu auch der professionelle Einsatz sozialer Medien gehört. Die verschiedenen Projekte (von denen einige in den folgenden Empfehlungen vorgeschlagen werden) tragen so zu einem gemeinsamen, wiedererkennbaren Narrativ eines stigmafreien Umgangs mit Suchtkrankheiten bei, und stärken sich dadurch gegenseitig.
c)
In Kooperation mit bestehenden Initiativen sollte regelmäßig ein Bericht zu Stigma und Sucht erstellt und öffentlich vorgestellt werden („Stigma-Observatorium“), um eine Öffentlichkeit für Fortschritte und Defizite bei der Entstigmatisierung herzustellen.
d)
Um die Medienberichterstattung über Menschen mit Suchtkrankheiten zu verbessern, sollte in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, den Sucht- und Selbsthilfeverbänden sowie dem Presserat ein Presseleitfaden für stigmafreie Berichte über Suchtkrankheiten erarbeitet und verbreitet werden.
2. Forschung
Die Forschung zu Stigmafolgen bei Suchterkrankungen und zur Entstigmatisierung muss gezielt durch Ausschreibungen gefördert werden. Auch international wird aktuell auf die großen Forschungslücken im Bereich des Stigmas von Suchterkrankungen hingewiesen. Es müssen sowohl Maßnahmen zur Entstigmatisierung in einer Begleitforschung evaluiert werden, als auch bestimmte grundlegende Mechanismen und Stigmafolgen besser verstanden werden. Dafür ist Forschung sowohl auf Bevölkerungsebene (um die kulturelle Realität des Stigmas zu erfassen) als auch auf der Ebene der Betroffenen (um konkrete Stigmafolgen zu untersuchen) notwendig. Angehörige und Betroffene sollten in die Forschung einbezogen werden. Besonderes Augenmerk sollte unserer Ansicht nach dabei auf folgenden Fragestellungen liegen:
a)
Wie wirkt Stigma als Barriere bei der Inanspruchnahme von Hilfe bei Suchtkrankheiten (einschließlich struktureller Barrieren)? Forschungsbemühungen sollten sich auch darauf konzentrieren, die Perspektiven der Betroffenen, welche keine Unterstützung in Anspruch nehmen direkt zu erfassen. Diese versteckten Populationen machen innovative methodische Zugänge notwendig.
b)
Welche Vorstellungen von Sucht und Abhängigkeit sind in der Bevölkerung prävalent, und welche Krankheitskonzepte sind mit geringerer Stigmatisierung der Betroffenen assoziiert?
c)
Interventionen zur Reduktion von Stigmatisierung in spezifischen Kontexten, z.B. im Suchthilfesystem, in Betrieben oder in Behörden sollten entwickelt und evaluiert werden. Dabei sollten verschieden Strategien der Entstigmatisierung genutzt werden (persönlicher Kontakt, soziale Medien, Edukation).
d)
Es sollten Interventionen bei Menschen mit Suchtkrankheiten gefördert werden, die den Umgang mit dem Stigma verbessern und Selbststigmatisierung verringern. Derartige Programme existieren bereits für psychische Erkrankungen (z.B. das Programm „In Würde zu sich stehen“ von Corrigan/Rüsch).
e)
Angehörige von Suchtkranken sind einerseits Stigma-Opfer, andererseits können sie selber eine Quelle von Stigmatisierung sein, gleichzeitig sind sie oft stark belastet. Interventionen bei Angehörigen, die einen stigmafreien, lösungsorientierten Umgang mit Suchtproblemen fördern, sollten entwickelt und evaluiert werden.
f)
Welches sind spezifische Stigmafolgen bei Frauen und anderen benachteiligten Gruppen (z.B. LGBT-Communities) [L.G.B.T.Q.I.A.+, wie oben, Anmerkung von MBMC], und wie können sie reduziert werden?
g)
Stigma und Sprache: Welche alten und neuen Begriffe dienen aus Sicht von Betroffenen, Angehörigen und Professionellen der Entstigmatisierung, und welche Begriffe transportieren Stigma? Angesichts immer neuer sprachlicher Bemühungen auch in den Diagnosesystemen ist hier eine Klärung unter Einbeziehung der Präferenzen aller beteiligten und betroffenen Gruppen notwendig.
h)
Wo finden sich strukturelle Benachteiligungen von Menschen mit Suchterkrankungen durch Gesetze und aktuelle Leitlinien, und wie könnten sie verringert werden?
Suchtkrankheiten gehören gemeinsam mit anderen psychische Krankheiten zu den häufigsten, schwersten und gesundheitsökonomisch relevantesten Erkrankungen in Deutschland. Die Forschung zu psychischen Krankheiten und zu Suchtkrankheiten, einschließlich ihrer sozialen Ursachen und Folgen sowie der Rolle von Stigmatisierung für den Krankheitsverlauf und die Behandlung sollte gemeinsam vorangetrieben werden.
3. Empowerment
a)
Über die in den Forschungsbedarfen genannten Projekte hinaus halten wir es für notwendig, es den Betroffenen und Angehörigen gezielt zu erleichtern, sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu wehren. Dafür muss das Thema Diskriminierung routinemäßig in der Suchtberatung aufgegriffen werden. Deshalb muss in Zusammenarbeit mit den Trägern der Suchtberatung ein Leitfaden erarbeitet werden, der Betroffenen hilft, Diskriminierung als solche zu erkennen und sowohl persönlich als auch juristisch gegen individuelles und strukturelles Stigma vorzugehen.
b)
Um die Würde von Personen mit Substanzabhängigkeiten zu wahren, sollten
verstärkt akzeptierte, sichere, legitime und funktionale Räume für den Konsum gestaltet werden, auch um eine ständige Reaktualisierung von negativen Stereotypen („schmutzig, verwahrlost“) zu verhindern.
4. Qualitative Verbesserungen im Hilfesystem und bei der Prävention
a)
Strukturelle Diskriminierung z. B. bei der Bereitstellung von Psychotherapieplätzen oder bei der Versorgung somatischer Komorbidität muss durch strukturelle Maßnahmen verringert werden, auch auf der Basis der Forschungsergebnisse z.B. zur Diskriminierung durch Leitlinien oder zu finanziellen Fehlanreizen in der Behandlung.
b)
Anti-Stigma-Kompetenz muss im Studium bzw. in der Ausbildung zu allen Gesundheitsberufen vermittelt werden. Abwertung und Ausgrenzung finden an vielen Stellen im Hilfesystem statt, auch weil sie von falschen Überzeugungen zur ‚therapeutischen Wirksamkeit‘ einer stigmatisierenden Haltung herrühren. Studierende und Auszubildende müssen deshalb bereits frühzeitig Wissen über negative Stigmafolgen und die Möglichkeiten einer stigmafreien Arbeit mit Menschen erlangen. Dafür ist es notwendig, die entsprechenden Inhalte in den Lehrbüchern und in den Curricula der verschiedenen Gesundheitsberufe zu verankern.
c)
Präventionsmaßnahmen müssen routinemäßig auf mögliche stigmatisierende Effekte hin überprüft werden. Ein Beispiel für eine pragmatische, checklistenbasierte Strategie wurde hier von der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich entwickelt.
d)
Strategien zur Steigerung der Akzeptanz von Früherkennung müssen
entwickelt und evaluiert werden, z.B. durch die Einführung einer neuen, nicht stigmatisierenden Terminologie für frühe Formen problematischen Suchtmittelkonsums, oder durch die Einbettung von suchtspezifischen Frühinterventionen in eine ganzheitliche Verhaltensprävention, die sich auf verschiedene Gesundheits- und Risikoverhalten bezieht.
e)
Die Separierung der Hilfesysteme muss überwunden werden. Das Ziel sollte dabei sein, die bestehenden Strukturen zu einer gemeinsamen Hilfe für körperliche und psychische Krankheiten unter Einschluss von Suchtproblemen zusammenzuführen. Pragmatisch könnte eine Erweiterung der Suchthilfe zu einer übergreifende Verhaltensprävention („Gesundheitshilfe oder ‑service“ / „Verhaltensambulanzen“) am Anfang solch einer Entwicklung stehen
5. Konzeptionelle und rechtliche Weiterentwicklungen
a)
Die legalen Rahmenbedingungen des Suchtmittelkonsums müssen kontinuierlich auf stigmatisierende Effekte hin überprüft werden. Eine Entkriminalisierung des Konsums, verbunden mit stigmafreier Präventionsarbeit, muss angestrebt werden.
b)
Schließlich muss ein Krankheitskonzept von Suchtkrankheiten entwickelt werden, das Barrieren verringert, eine nicht-stigmatisierende Frühintervention erlaubt, das Kontinuum der Konsummenge berücksichtigt und gleichzeitig den Schutz einer Diagnose bietet. Dieses Konzept muss eine Brücke zwischen einer medizinischen und einer sozialen Sichtweise auf Suchtprobleme sein und muss eine konzeptionelle Basis für einen stigmafreien Umgang mit Sucht etablieren.
Literatur
Die Autor:innen
Georg Schomerus1, Alexandra Bauch1, Bernice Elger2,3, Sara Evans-Lacko4, Ulrich Frischknecht5, Harald Klingemann6, Ludwig Kraus7,8, Regina Kostrzewa9, Jakob Rheinländer10, Christina Rummel11, Wiebke Schneider12, Sven Speerforck1, Susanne
Stolzenburg1, Elke Sylvester13, Michael Tremmel14, Irmgard Vogt15, Laura Williamson16, Annemarie Heberlein17, Hans-Jürgen Rumpf18,19
Wir danken dem DG Sucht für die freundliche Bestätigung unserer Anfrage zur Veröffentlichung auf dem Blog. Das Memorandum ist auf deren Website frei verfügbar und 2017 als Artikel in der Zeitschrift SUCHT erschienen.
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