Arzneimittelverschreibungsverordnung und G‑BA (der Gemeinsame Bundesausschuss) regeln Verordnung von Naloxon neu
Eines vorab, wir können euch keine abschließende Antwort auf die im Titel genannte Frage geben. Aber es steht fest, in die Diskussion um die Verschreibungspflicht und die eingeschränkten Nutzer*innengruppen ist Bewegung gekommen. Bisher war es so, dass das in Deutschland erhältliche Naloxon Nasenspray Nyxoid verschreibungspflichtig war und nur an Opioidkonsumentinnen und substituierte Personen verschrieben werden durfte.
Der große Wunsch aller Akteure war und ist es, dass eine Verschreibungspflicht entfällt und das Medikament auch ohne Rezept als sogenanntes OTC (Over the counter) Medikament in der Apotheke ohne Rezept ausgegeben werden kann und dennoch erstattungsfähig bleibt.
Nyxoid kann nicht aus der Verschreibungspflicht entlassen werden
Dies geht leider bei Nyxoid nicht, da das Medikament über eine europäische Zulassung verfügt, die eine Verschreibungspflicht vorsieht. Nationales Recht kann diese Verschreibungspflicht nicht außer Kraft setzen.
Das bedeutet, dass Nyxoid weiterhin verschrieben werden muss!
Aber es wird die Gruppe der zum Bezug berechtigten Personen und Organisationen ausgeweitet.
In Zukunft wird es so sein, dass Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzugs, der Zollbehörden oder der Bundes- und Landespolizei Nyxoid als „Einrichtungsbedarf“ beziehen können. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Naloxon wird aber dennoch ein OTC (Over the counter) Medikament
Dennoch stimmte der GBA und das BfArM zu, dass der Wirkstoff Naloxon aus der Verschreibungspflicht entlassen wird und erstattungsfähig bleibt. Das ist ein großer Erfolg der Beharrlichkeit vieler Akteure, die sich seit Jahren für Veränderungen beim Thema Naloxon stark gemacht haben.
Die diese OTC Regelung für Nyxoid nicht gelten kann, stellt sich die Frage ob es in absehbarer Zeit ein anderes Medikament auf dem deutschen Markt gibt? Auch hier zeigt sich ein Silberstreif am Horizont, denn in Deutschland ist bereits ein Naloxon Nasenspray Namens „Ventizolve“ zugelassen. Das Medikament ist in einigen skandinavischen und baltischen Ländern bereits auf dem Markt. Erste Kontakte zur in Norwegen ansässigen Firma wurden bereits aufgenommen.
Unser Dank gilt an dieser Stelle allen Personen und Organisationen, die in den vergangenen Jahren das Thema Naloxon im Fokus gehalten haben und die Notwendigkeit der Entlassung aus der Verschreibungspflicht verdeutlicht haben. Ja, es hat mal wieder viel zu lange gedauert und nun muss ein neues Medikament her, damit man dann in die Apotheke gehen kann um Naloxon zu kaufen. Es bleibt, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist und wenn diese Veränderungen greifen kann das viele Menschenleben retten.
Hier findet ihr weitere Informationen: „Grünes Licht für rezeptfreie Abgabe von Naloxon-Nasenspray“ (Mitteilung der Deutschen Aidshile DAH vom 21.2.2025)
Der Titel wurde geändert. Im Original lautet er: „Naloxon: Wird nun alles anders?“
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